landtag.ltsh.de ↗

Annabell Krämer

FDP 30.09.2022 Sitzungen 20/9

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwimmen zu lernen und es sicher zu beherrschen, sollte für jedes Kind möglich sein. Aber wenn wir uns die Zahlen angucken, müssen wir feststellen, dass wir weit davon entfernt sind. Laut der DLRG sind fast 60 Prozent der Zehnjährigen keine sicheren Schwimmer. Gleiches gilt für 20 Prozent der Schüler sogar noch am Ende der 6. Klasse. Die Eltern suchen händeringend nach Möglichkeiten, ihr Kind schwimmfähig zu bekommen. Es ist der falsche Weg, das Erlernen der Schwimmfähigkeit an externe Organisationen quasi auszulagern und sich darauf zu verlassen, dass das Ehrenamt oder irgendwelche kommerziellen Anbieter diese Aufgabe schon irgendwie übernehmen werden, vor allem angesichts der Tatsache, dass das Erlernen der Schwimmfähigkeit verbindlich in den Fachan- (Annabell Krämer) forderungen vorgesehen ist und zumindest formell integraler Bestandteil des Lehrplans ist. Wir fordern daher, dass diese Fachanforderungen endlich verbindlich umgesetzt werden und der Schwimmunterricht als Teil des Sportunterrichts endlich den Stellenwert erhält, den er auch verdient. (Beifall FDP) Der Mangel an qualifizierten Fachkräften und das Fehlen von geeigneten Schwimmhallen wird oft als Grund vorgeschoben. Aber seien wir doch einmal ehrlich: Ist das gerechtfertigt? – Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Im Bericht des Bildungsministeriums von 2018 wurde angekündigt, dass mittelfristig jedes Kind das Schwimmen erlernt. Es wird Zeit, dass diesen Worten endlich Taten folgen. Schwimmunterricht wird angeblich in den meisten Schulen erteilt. Die Aussage, dass im Schuljahr 2018/2019 in mindestens einer Klassenstufe Schwimmunterricht erteilt wurde, lässt keinen Rückschluss darauf zu, ob hinreichend Unterrichtstunden gegeben wurden. Ferner fehlt komplett die Aussage, ob es sich auf sämtliche Klassen einer Jahrgangsstufe oder nur auf eine Klasse bezieht. Hieran, dass es überall stattfindet, gibt es mehr als erhebliche Zweifel. Der Bedarf an privaten Schwimmkursen ist vielerorts größer als das Angebot, und es gibt sehr, sehr lange Wartelisten. Jeder, der selbst Kinder hat, wird das bestätigen können. Die Schwimmfähigkeiten der Schülerinnen und Schüler sind nicht erst seit der Coronapandemie unbefriedigend. Frau Ministerin, aus diesem Grund ist eine verpflichtende Umsetzung des Schwimmunterrichts an den Grundschulen und eine Überprüfung zur Sicherstellung der erfolgreichen Erlangung der Schwimmfähigkeit ab dem Schuljahr 2023/2024 überfällig. Die Fachanforderung Sport muss für den Bereich Schwimmen sicherstellen, dass grundsätzlich alle Schüler die vorgesehenen Schwimmkompetenzen erreichen können. Damit der vorgesehene Schwimmunterricht endlich verlässlich umgesetzt und seiner Relevanz gerecht wird, soll der Sachstand, so ist unsere Forderung, der Schwimmfähigkeit im Übergangszeugnis zur weiterführenden Schule vermerkt werden. (Beifall FDP und Martin Habersaat [SPD]) Ferner sollen die Kooperationen der Schulen untereinander sowie mit Vereinen und Verbänden gefördert und gestärkt werden. Welche Argumente sprechen vermeintlich gegen verlässlichen Schwimmunterricht? – Oftmals sei kein Hallenbad erreichbar, und es gebe nicht genügend schwimmlehrbefähigte Lehrer. Bei Blockunterricht ist die Sommerperiode nun wirklich lang genug, um trotz Sommerferien hinreichend Schwimmunterricht in den verbleibenden Sommermonaten geben zu können. Sollte kein Freibad im Umland vorhanden sein, ist eine Kostenerstattung seitens des Landes für Beförderungsunternehmen oder Klassenreisen angebracht, um in Kompaktkursen in weiter entfernten Standorten Schwimmkurse zu ermöglichen. Auch in Badeseen kann man übrigens das Schwimmen erlernen. Das müssen nicht immer 25 Grad Celsius sein. Kommen wir zum Mangel an schwimmlehrbefähigten Lehrern. Hier erinnere ich die Landesregierung gern daran, dass sämtliche in Schleswig-Holstein ausgebildete Sportlehrer schwimmlehrbefähigt sind. Zum Erhalt der Schwimmlehrbefähigung ist alle vier Jahre ein Auffrischungskurs zu belegen. Wir fordern die Landesregierung auf, die Einhaltung endlich zu überprüfen. Fehlende staatliche Kursplätze sind kein Argument. Zum Beispiel die DLRG bietet diese Kurse vielerorts als Wochenendkurse an. Und wieder: Auch hier heilt das private Ehrenamt Versäumnisse der Regierung. Der Schwimmunterricht in Schulen muss so organsiert sein, dass 100 Prozent der Schülerinnen und Schülern von den Schulen gehen und schwimmen können – und das dauerhaft. Wir fordern die Landesregierung somit auf, sich hier stärker als bisher bei der Finanzierung einzubringen. Genau das war übrigens der Grund, warum wir Freie Demokraten durchgesetzt haben, dass kommunale Schwimmstätten mit der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs seit 2021 endlich Betriebskostenunterstützung für ihre Schwimmstätten erhalten. (Beifall FDP) Diese soll anteilig – das ist es nämlich! – auf die Kommunen nach bereitgestellten Schwimmzeiten für Schwimmunterricht verteilt werden. Aber was ist? – Meine Kleine Anfrage hierzu hat ergeben, dass diese Verteilung bis heute nicht auf diesem Weg vorgenommen wird. Die Mittel werden also nicht gesetzeskonform verteilt, obwohl es keine coronabedingten Einschränkungen mehr gibt. Wir fordern die Landesregierung auf, das Gesetz endlich umzusetzen. Dann werden wir sehen, wie viel Schwimmunterricht an unseren Schulen wirklich gegeben wird. Ein Schelm, wer vermutet, dass diese (Annabell Krämer) Transparenz nicht gewünscht ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Martin Habersaat [SPD])

Alle Reden von Annabell Krämer Protokoll ↗