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Kristina Herbst

30.09.2022 Sitzungen 20/9

Für die Landesregierung erteile ich der Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professor Dr. von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frauen in Schleswig-Holstein müssen darauf vertrauen können, sicher entbinden zu können. Wir müssen daher eine gut erreichbare und zugleich qualitativ hochwertige Geburtshilfe in ganz Schleswig-Holstein sicherstellen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gab in Schleswig-Holstein im vergangenen Jahr 21.428 Geburten. Mir ist bewusst, dass das Thema Geburt emotional ist. Die Geburt eines Kindes ist ein besonderer Moment im Leben werdender Eltern. Sie ist eine sehr persönliche Erfahrung, die ein vertrauensvolles Umfeld mit größtmöglichem Einfühlungsvermögen erfordert. Vor diesem Hintergrund sind strukturelle Veränderungen im Bereich der Geburtshilfe immer ein ausgesprochen sensibles Thema. Es gibt in Schleswig-Holstein insgesamt 18 geburtshilfliche Abteilungen, die sich auf vier unterschiedliche Level verteilen. Es sind aktuell fünf Perinatalzentren Level 1, drei Perinatalzentren Level 2, drei perinatale Schwerpunkte Level 3 und sieben Geburtskliniken Level 4. Die Level 1 bis 4 stehen für den Grad der Versorgung. In Level 1 gibt es eine uneingeschränkte Versorgung von Früh- und Neugeborenen, Level 4 ist nur für reife Neugeborene ohne vorhersehbare Komplikationen geeignet, weil dort keine Kinderklinik angeschlossen ist. Warum steht die Geburtshilfe nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern bundesweit unter Druck? Lassen Sie mich Ihnen die Gründe erläutern. Ein Grund sind bundesgesetzliche Qualitätsvorgaben. Es gibt die Qualitätssicherungs-Richtlinie Frühund Reifgeborene, und es gibt die sogenannte Richtlinie über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung, die Mutterschafts-Richtlinie, beide vom Gemeinsamen Bundesausschuss. Beide wirken sich vor allem auf die Geburtskliniken des Levels 4 aus, zu denen auch Preetz und Henstedt-Ulzburg gehören. Werden nämlich gemäß Qualitätssicherungs-Richtlinie die Voraussetzungen nicht erfüllt, oder handelt es sich um eine Risikogeburt nach der Mutterschafts-Richtlinie, darf die betroffene schwangere Frau nicht in eine Geburtsklinik des Levels 4 aufgenommen werden, da es für Level-4-Kliniken ohne angeschlossene Kinderklinik - Freitag, 30. September 2022 539 besonders herausfordernd ist, Neugeborene bei auftretenden Komplikationen überhaupt angemessen versorgen zu können. Ein weiterer Grund ist der Fachkräftemangel. Er macht sich in allen Berufsgruppen des Gesundheitsbereichs auch aufgrund der demografischen Entwicklung bemerkbar und ist damit natürlich auch für die Geburtshilfe die zentrale Herausforderung. Das bedeutet, dass die Frage, welche Krankenhäuser attraktiv für Hebammen, Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte sind, schon jetzt von entscheidender Bedeutung ist. Die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass diese Attraktivität neben der Vergütung, neben Möglichkeiten zur Weiterbildung und der Arbeitsatmosphäre natürlich auch durch eine Häufigkeit von Geburten geprägt wird, weil diese den Fachkräften einen sicheren Umgang mit Komplikationen ermöglicht, die zwar selten auftreten, aber natürlich nicht auszuschließen sind. Ein dritter Grund sind finanzielle Herausforderungen. Bei der Geburtshilfe sind die finanziellen Vorgaben des Fallpauschalensystems zu berücksichtigen. Insbesondere kleine Fachabteilungen in ländlichen Regionen entsprechen häufig nicht dem Kalkulationsdurchschnitt. Dementsprechend werden die anfallenden Kosten häufig nicht gedeckt, weil die Geburtshilfe mit hohen Vorhaltekosten verbunden ist. Wir stehen also vor der Herausforderung, dass wir qualitativ hohe Anforderungen sichern müssen bei gleichzeitig knappen finanziellen und personellen Ressourcen.

Protokoll ↗