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Dr. Sabine Sütterlin-Waack

29.09.2022 Sitzungen 20/8

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Mitte des letzten Jahrzehnts weisen die Jahresabschlüsse der Kreise, kreisfreien Städte und Städte mit mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohnern weit überwiegend Überschüsse aus. Das spiegelt sich in den Eigenkapitalpositionen auf der Passivseite der Bilanz wider. Aber auch auf der Aktivseite haben sich die Sichteinlagen bei Kreditinstituten mehr als verdoppelt, in den Jahren von 2015 bis 2020 auf über 2 Milliarden Euro. Das ist eine außerordentlich positive und erfreuliche Entwicklung. Wir verdanken das einerseits dem verantwortungsbewussten Handeln vor Ort, andererseits aber auch anderen Faktoren. Erstens den sehr günstigen Bedingungen an den Finanzmärkten. Aus der Stadt Schleswig kenne ich ein Beispiel, für eine sehr gute Umschuldung – auch wenn sich die Rahmenbedingungen seither verändert haben. Der Zinssatz des alten Vertrags lag bei 2,88 Prozent, der Zinssatz des neuen Vertrags bei 0,13 Prozent. Das macht einen gewaltigen Unterschied. Zweitens haben die zahlreichen finanziellen Maßnahmen von Bund und Land einen wichtigen Beitrag geleistet. Dennoch, die hohen Überschüsse waren auch gerechtfertigt. Die Wirtschafts- und Finanzkrise ab 2008 hatte sich sehr negativ auf die kommunalen Haushalte ausgewirkt. Kommunalhaushaltsrechtlich waren die hohen Überschüsse (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 523 deswegen geboten einerseits, um die aufgelaufenen Defizite und den Kassenkreditbestand abzubauen, andererseits, um die nicht durch Eigenkapital gedeckten bilanziellen Fehlbeträge auszugleichen. Bei den Kreisen konnten so bis zum Ende des Jahres 2017 zum Beispiel fast alle aufgelaufenen Defizite abgebaut werden. Neun der elf Kreise wiesen ein bilanzielles Eigenkapital aus. Die Kassenkredite waren Ende 2018 weitestgehend getilgt. In den Folgejahren wäre also eine moderate Ergebnisentwicklung grundsätzlich ausreichend gewesen. Sehr hohe Überschüsse wären dann nachvollziehbar gewesen, um das Verhältnis der Finanzierung des Vermögens durch Eigenkapital und Fremdkapital zu wahren und um mittelbar Investitionen über vorhandene Liquidität zu finanzieren. Die Haushaltsplanungen der Kreise ab 2017/2018 sahen auch moderate Überschüsse oder grundsätzlich vertretbare Defizite aus. Im Jahresabschluss hingegen wichen die Ergebnisse zumeist deutlich positiv davon ab, nicht selten im zweistelligen Millionenbereich. Infolge dessen ist gerade bei einigen umlagefinanzierten Körperschaften wie den Kreisen zweifelsohne eine atypische Ergebnis-, Eigenkapital- sowie Liquiditätsentwicklung zu beobachten. Diese sind mit dem Ziel einer generationengerechten Haushaltsführung zum Teil schwer vereinbar. Die enormen Abweichungen zwischen den Planungen und den sehr positiven Jahresüberschüssen macht deutlich, dass vorhandene politische Spielräume nicht immer genutzt wurden. Um zu hohe Überschüsse zu vermeiden, besteht im Laufe des Haushaltsjahres grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit, mit dem Instrument eines Nachtragshaushalts zu reagieren. Der vorliegende Antrag setzt nun bereits in der Haushaltsplanung und damit noch ein Stück früher an. Das ist aus Sicht der Landesregierung begrüßenswert, denn es schafft weitere Möglichkeiten, der atypischen Ergebnis-, Eigenkapital- sowie Liquiditätslage einiger kommunaler Körperschaften zu begegnen. Meine Damen und Herren, sofern der Antrag ihre Zustimmung findet, setzen sie einen Startschuss. In der in meinem Haus angesiedelten Arbeitsgruppe – Reform des Gemeindehaushaltsrechts – werden die vorgeschlagenen Änderungen mit den kommunalen Verbänden konkretisiert. Ich gehe davon aus, dass eine geänderte Verordnung dann im zweiten oder dritten Quartal des kommenden Jahres in Kraft treten kann. Die neuen Regeln wären dann bereits für (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) die Haushaltsaufstellung für das Haushaltsjahr 2024 anwendbar, passenderweise direkt zu Beginn der neuen Wahlperiode der kommunalen Gremien. Ein guter Zeitpunkt für diese Änderung. – Vielen Dank. - 8. Sitzung (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 Namentliche 8. Sitzung am 29. Die Landesregierung muss ihre Prioritäten Antrag der Drucksache (Seite 467 des Name Abstimmung CDU Martin Balasus Nein Tim Brockmann Nein Claus Christian Claussen Nein Michel Deckmann Nein Birte Glißmann Nein Hauke Göttsch Nein Daniel Günther Nein Hauke Hansen Nein Andreas Hein Nein Kristina Herbst Nein Dagmar Hildebrand Nein Thomas Jepsen Nein Dr. Hermann Junghans Nein Werner Kalinka Nein Lukas Kilian Nein Rixa Kleinschmit Nein Peer Knöfler Nein Tobias Koch Nein Peter Lehnert Abwesend Volker Nielsen Nein Seyran Papo Nein Patrick Pender Nein Ole-Christopher Plambeck Nein Karin Prien Nein Katja Rathje-Hoffmann Nein Heiner Rickers Nein Anette Röttger Nein Cornelia Schmachtenberg Nein Sönke Siebke Nein Andrea Tschacher Nein Manfred Uekermann Nein Rasmus Vöge Nein Uta Wentzel Nein Wiebke Zweig Nein BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Silke Backsen Nein Jasper Balke Nein Oliver Brandt Abwesend Bettina Braun Abwesend Eka von Kalben Nein Dirk Kock-Rohwer Nein Malte Krüger Nein - Donnerstag, 29. September 2022 525 Anlage Abstimmung September 2022 richtig setzen - KiTa-Gebühren jetzt senken! Fraktion der FDP 20/229 Plenarprotokolls) Name Abstimmung Jan Kürschner Nein Anna Langsch Abwesend Catharina Johanna Nies Nein Lasse Petersdotter Nein Uta Röpcke Nein Ulrike Täck Nein Nelly Waldeck Nein SPD Dr. Kai Dolgner Ja Niclas Dürbrook Ja Martin Habersaat Ja Birgit Herdejürgen Ja Thomas Hölck Ja Thomas Losse-Müller Ja Serpil Midyatli Ja Birte Pauls Ja Beate Raudies Ja Sandra Redmann Ja Sophia Schiebe Ja Marc Timmer Ja FDP Dr. Bernd Buchholz Ja Dr. Heiner Garg Ja Annabell Krämer Ja Oliver Kumbartzky Ja Christopher Vogt Ja SSW Christian Dirschauer Ja Lars Harms Ja Sybilla Nitsch Ja Jette Waldinger-Thiering Ja Zusammenstellung: Abgegebene Stimmen 65 davon Jastimmen 21 Neinstimmen 44 Enthaltungen -

Protokoll ↗