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Dr. Kai Dolgner

SPD 29.09.2022 Sitzungen 20/8

Frau Präsidentin! Dieser Antrag gehört offenbar in die eine Fortsetzungsserie: Wir fordern die Landesregierung auf, den Koalitionsvertrag in kleinstmöglichen Portionen umzusetzen. Warum ist das notwendig? Haben Sie, angesichts des langen Zeitraums bis zur Regierungserklärung, die verständliche Befürchtung, die Landesregierung hätte den Koalitionsvertrag noch nicht ganz durchgelesen? Immerhin findet sich Ihr Antrag wortgleich erst ziemlich weit hinten. Oder muss in Ihrer Koalition eine Ministerin erst einmal auf eine Aufforderung des Parlamentes warten, um etwas umzusetzen, was sie im Koalitionsvertrag selbst unterschrieben hat und in ihrer Verantwortung liegt? Das wäre ja einmal eine Erklärung, warum diese Regierung so langsam ist. Sie wartet darauf, dass das Parlament ihr den Koalitionsvertrag häppchenweise vorliest. Das Instrument der Ausgleichsrücklage ist für uns unproblematisch, solange es eine freiwillige Möglichkeit bleibt und nicht erzwungen wird, um zum Beispiel Fehlbedarfszuweisungen abzuwehren. Ich bin ja immer dafür, flexible Instrumente erst einmal auszuprobieren, bevor diese ex ante in der Bedenkenträgerei ertrinken. Ich hoffe, wir sind uns einig, dass das nur ein kleiner Baustein sein kann. Ich halte die Doppik in vielen weiteren Punkten für dringend überarbeitungsbedürftig. Gern kann sich die Innenministerin einmal mit der Frage beschäftigen, ob es wirklich sinnvoll ist, die Leistungsfähigkeit der Kommunen nur deshalb infrage zu stellen, weil die wegen sinkender Zinssätze nötige Neubewertung der Pensionsrückstellungen fiktive, aber nicht echte Verluste verursacht hat. Wegen der Zinssteigerungen wird es nun zu umgekehrten Rückstellungsneubewertung und fiktiven Gewinnen kommen, die aber den Kommunen natürlich nicht wirklich zum Beispiel für Investitionen zur Verfügung stehen. Die Haushalte konsolidiert das alles nicht. Ich warne Sie davor, beim Auslaufen der Konsolidierungshilfen die 30 Millionen Euro ursprüngliche Landesmittel für einen neuen Vorwegabzug ander- (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 521 Anhang Protokoll weitig zu verwenden. Abgesehen davon, dass diese eine Kompensation für andere Eingriffe ist, haben die Kommunen faktisch 30 Millionen Euro pro Jahr weniger zur Verfügung, wenn sie die Geldflüsse komplett rechnen. Damit verschiebt sich das Gefüge im kommunalen Finanzausgleich entsprechend, und das wird halt nicht durch einen neuen zweckgebunden Vorwegabzug mit entsprechender Aufgabenintensivierung im ÖPNV kompensiert. Aber über diese große Aufgabe können wir bei der Evaluation des FAG reden. Nun hat erst einmal die Innenministerin die kleine Aufgabe, die kommunale Haushaltswirtschaft um ein Instrument zu erweitern, was anderswo längst existiert. Plagiate sind ja bei Verordnungen nicht verboten, sondern bei Best Practice sogar erwünscht. Wäre schön, wenn Sie es noch bis zu den kommunalen Haushaltsbeschlüssen schaffen würden.

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