Beate Raudies
Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne unseren früheren Kollegen Hans Hinrich Neve. (Beifall) Für die Landesregierung erteile ich jetzt der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Inte- (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 517 gration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste auf der Tribüne! Wir sind uns als Landesregierung der Herausforderung in der Pflege bewusst, und deshalb haben wir zu eben diesem Thema einen Antrag im Rahmen der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister gestellt. Darüber haben wir auch schon im letzten Plenum gesprochen. Wir haben den Bund in diesem Antrag aufgefordert, seinen Leistungszuschlag zu steigern, das Pflegegeld rückwirkend um fünf Prozent anzuheben und die angekündigte Dynamisierung des Pflegegeldes, die sich der Bund selbst als Aufgabe in den Koalitionsvertrag hineinformuliert hat, umzusetzen. Und seit dem letzten Plenum ist Folgendes passiert: 13 weitere Bundesländer haben dem Antrag zugestimmt, und der Antrag ist jetzt in Richtung Bund formuliert, der Bund muss an dieser Stelle handeln. Wir haben aber natürlich auch als Land eine Verantwortung, und dieser kommen wir auch nach. Aber das bedeutet eben nicht, dass sich der Bund an dieser Stelle völlig aus seiner Verantwortung ziehen kann. Unser Antrag betrachtet die Entlastung der Pflegebedürftigen umfassend. Das tut er, indem er die stationäre und häusliche Pflege gleichermaßen in den Blick nimmt. (Birte Pauls [SPD]: Das ist unser Antrag!) – Zu Ihrem Oppositionsantrag komme ich noch. Ich verstehe Ihre Aufgeregtheit in der Frage von Verantwortungsteilung nicht, die es seitens des Bundes und des Landes gibt. Sie können doch nicht bei jeder Plenardebatte, bei jeder Frage, in der es auch um bundesgesetzliche Regelungen geht, sagen: Und was macht das Land? – Natürlich ist das Land auch in der Verantwortung. Zu dem Punkt komme ich auch und werde Ihnen gleich im Detail etwas dazu sagen. Aber es ist anstrengend. (Beifall CDU – Zuruf SPD) In Ihrem Oppositionsantrag fordern Sie, die Investitionskostenfinanzierung neu auszurichten. Sie nennen keinen Zeitpunkt, aber ich gehe einmal stark davon aus, dass Sie eigentlich ab sofort meinen, weil Sie davon ausgehen, dass die Investitionskosten, die eine Herausforderung bedeuten, jetzt heruntergefahren werden. Sie haben es nicht in Ihren An- (Ministerin Aminata Touré) trag hineingeschrieben, aber ich gehe einmal davon aus. Sie fordern in Ihrem Antrag, die bislang gewährten Zuschüsse nach dem Landespflegegesetz in eine grundsätzliche Übernahme der Investitionskosten durch das Land zu überführen. In der Praxis würde diese hundertprozentige Übernahme der Investitionskosten Mehrkosten von rund 100 Millionen Euro pro Jahr bedeuten, und dabei – das haben Sie gerade vorenthalten – die Entlastung für den Landeshaushalt durch Einsparungen bei der Hilfe zur Pflege und beim Pflegewohngeld bereits eingerechnet. Ich weiß nicht, wie es Ihnen bei dieser Frage geht, aber ich finde nicht, dass das Peanuts sind oder wenig Geld ist. Ich finde es legitim, über diese Frage zu diskutieren. Aber wenn wir über eine aktuelle Entlastung sprechen, dann geht es eben darum, sich anzugucken: Was können wir jetzt tun? Ich finde, dass diese Summe riesengroß ist, dass sie derzeit nicht stemmbar ist, und deswegen haben wir uns die Frage gestellt – direkt in den ersten Wochen: Was können wir in dieser Situation ganz konkret tun? Deshalb kam dieser Antrag. Aber neben der Frage, ob dieses Vorhaben finanziell möglich ist, geht es vor allem um die Frage, ob diese Maßnahme die Menschen tatsächlich entlasten würde oder ob wir hier wieder einmal bei einer Maßnahme sind, bei der Sie, wie in den letzten Tagen, ständig mit der Gießkanne unterwegs sind und nicht darüber nachdenken, gezielt bestimmte Menschen zu entlasten. (Birte Pauls [SPD]: 500 Euro!) – Ich komme zu dem Punkt, inwiefern Menschen auch entlastet werden, die Investitionskosten tragen müssen und sich das nicht leisten können. Lassen Sie uns dazu gemeinsam die Höhe der durchschnittlichen Renten in Schleswig-Holstein anschauen: Für Frauen liegt diese bei 840,75 Euro und für Männer bei 1.196 Euro. Dem steht der Eigenanteil der stationären Pflege in Höhe von durchschnittlich 2.062 Euro gegenüber. Ausgehend von durchschnittlichen Investitionskosten von rund 500 Euro monatlich und den gestaffelten Leistungszuschlägen der Pflegekassen zeigt sich, dass in der Realität, also auch mit dem Vorschlag der Opposition, noch viele Menschen auf die Leistungen der Sozialhilfe angewiesen wären. Der teure Antrag, der seine Ziele verfehlt, macht aber eines deutlich: (Lachen Dr. Heiner Garg [FDP]) - 8. Sitzung (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 Wir brauchen einerseits eine umfassende Reform des Bundes, und ja – ich möchte auch selbstkritisch herangehen –, Wir müssen auch im Land schauen, was wir hier tatsächlich noch besser machen müssen. Ihr Antrag würde zu einer Schieflage zwischen stationärer und häuslicher Pflege führen. Er zielt einseitig auf die einkommens- und vermögensunabhängige Übernahme der Investitionskosten im stationären Bereich ab, ohne dabei gleichzeitig die Entlastung im Bereich der ambulanten Pflege durchzuführen. Damit würde ein völlig falsches Signal gesendet. Der vorgelegte Antrag widerspricht dem Grundsatz „ambulant vor stationär“, und diesen Grundsatz haben wir nicht nur, weil er die Kosten in den Sozialsystemen erheblich begrenzt, sondern auch, weil er dem Wunsch der meisten Pflegebedürftigen entspricht. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Was für ein Unsinn!) – Herr Garg, ich habe mich schon gefragt, warum Sie das erst jetzt fordern, wobei Sie selbst, als Sie noch Verantwortung trugen – wohlgemerkt vor 14 Wochen –, während der gesamten letzten Legislatur das Thema der Investitionskostenförderung nicht angefasst haben. (Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP]) Auch Ihnen war bewusst, dass gerade zum 1. September 2022 so hohe Kostensteigerungen kommen werden. Sie erwarten von mir, alle Probleme in 13 Wochen zu lösen, die Sie selbst in fünf Jahren nicht gelöst haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU– Zurufe Birte Pauls [SPD] und Dr. Heiner Garg [FDP]) Die Erarbeitung einer Reform zum Landespflegegesetz – da bin ich völlig bei Ihnen, man kann über die Frage diskutieren, inwiefern man das anpassen sollte, was im Land sozusagen stattfindet – hat auch nicht stattgefunden. Das ist ein Punkt, den man sich ganz konkret angucken und das mit reinpacken kann. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich finde es richtig, die Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen zu entlasten. Ich bin aber der Überzeugung, dass das nicht durch Maßnahmen passieren sollte, die nur auf dem Papier gut klingen, aber der Realität nicht standhalten. Deshalb halten wir auch weiterhin an unserem Vorhaben fest und hal- (Ministerin Aminata Touré) ten den Druck auf die Bundesregierung auch mit Blick auf den Antrag hoch, und das nicht, weil wir uns hier vor der Verantwortung scheuen, sondern wir uns sehr bewusst sind, dass auch wir natürlich eine Verantwortung tragen. Deswegen gibt es ja beispielsweise das Pflegewohngeld, da, wo es dezidiert um die Frage geht, diese Kosten darüber stemmen zu können. Wir sind der Überzeugung, dass eine kluge politische Entscheidung erst dann getroffen werden kann, wenn mehr zu der Ausgestaltung und zur Entlastung Pflegebedürftiger vonseiten des Bundes bekannt ist. Erst in einem zweiten Schritt macht es Sinn, die vom Land gestaltbaren Möglichkeiten der Entlastung Pflegebedürftiger darzustellen, und zwar gleichermaßen in der häuslichen als auch in der stationären Pflege. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
