Dr. Sabine Sütterlin-Waack
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die kommunale Selbstverwaltung ist das Herzstück unserer Demokratie. In den Kreistagen und in den Gemeindevertretungen werden jeden Tag Entscheidungen getroffen, die das Leben aller Bürgerinnen und Bürger ganz unmittelbar betreffen – von der Hundesteuersatzung über den Bau eines Spielplatzes bis zur Organisation des Rettungsdienstes. Viele Mitglieder in den Kommunalvertretungen investieren dafür so viel Zeit, dass die Politik einen wesentlichen Teil ihres Freizeitlebens einnimmt, und das machen die Mitglieder in den Kreistagen oder in den Gemeindevertretungen alles ehrenamtlich. Das kommunalpolitische Engagement für die eigene Gemeinde oder den eigenen Kreis verdient den größten Respekt und unsere Anerkennung. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit das ehrenamtliche Engagement in der Kommunalpolitik weiterhin attraktiv bleibt, liegt es an uns allen, gute Rahmenbedingungen zu schaffen. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Das machen Sie ja gerade!) Wir als Landesregierung wollen das kommunale Ehrenamt und die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretungen stärken. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!) Dabei sollte es auch um die Arbeitsfähigkeit der kommunalen Gremien gehen. In der Vergangenheit ließ sich zum Beispiel feststellen, dass die Zahl von Parteien, Wählergemeinschaften und Gruppierungen, die zur Wahl antreten, mit jeder Kommunalwahl zugenommen hat. Das ist in höchstem Maße erfreulich. Es zeigt, wie vielfältig unsere Demokratie ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Jetzt dürfen sie keine Fraktion mehr bilden!) Mitunter – wir haben es eben gehört – führt dies aber auch zu einer Zersplitterung der kommunalen Gremien. Dadurch wird es bisweilen schwerer, sta-- 8. Sitzung (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 bile Mehrheiten für eine kontinuierliche Kommunalpolitik zu organisieren. Das kann – so wurde es uns vor allem aus dem kommunalen Bereich zugetragen – die Sacharbeit vor Ort erschweren. Für diese Fälle soll laut Koalitionsvertrag die Mindestfraktionsstärke in moderatem Maße angehoben werden. Wir müssen dann einmal sehen, wie viele Kommunen das eigentlich betrifft. Immerhin geht es nur um die größeren Gemeinden, kreisfreien Städte und Kreise. Die überwältigende Mehrheit unserer Kommunen ist also nicht betroffen. Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir haben uns das nicht aus einer Laune heraus ausgedacht, sondern es ist der klar formulierte Wunsch der kommunalen Landesverbände, dass wir uns dieses Themas annehmen. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sie können sicher sein, dass wir die verschiedenen Interessen in einem moderaten Maß in einen schonenden Ausgleich bringen wollen. Insofern ist abzuwarten, welcher Regelungsvorschlag in diesem Hause zu beraten sein wird. – Vielen Dank.
