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Dr. Kai Dolgner

SPD 29.09.2022 Sitzungen 20/8

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der schwarz-grüne Koalitionsvertrag ist auch bei den Änderungen in der Kommunalverfassung bemerkenswert unklar, so auch bei den zukünftigen Gemeindevertretungen. Ich bin zum Beispiel sehr gespannt, was dabei herauskommt, wenn die Größe der Kommunalvertretungen in den Blick genommen wird – eines meiner persönlichen Highlights nichtssagender politischer Lyrik im Koalitionsvertrag. Es soll mehr Stimmengerechtigkeit geschaffen werden. Interessant, dass dort offenbar ein Defizit herrscht, wo das jetzige Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers früher von den Grünen immer als das einzig gerechte bezeichnet wurde. (Beifall SPD und FDP) Karl-Martin Hentschel hat dazu zur allgemeinen Erbauung mathematische Erklärungen vorgetragen, die selbst mich in den Schatten stellen. (Heiterkeit SPD – Zuruf: Das ist schwer!) Hat sich mathematisch an den Gütekriterien der Sitzverteilungsverfahren irgendetwas geändert? Oder schaffen Sie es jetzt sogar – mit ein paar Dekaden Abstand –, hier ein neues Sitzverteilungsverfahren zu entwickeln? Dann sollten Sie doch vielleicht benennen, welches Sie meinen. Oder konnten Sie sich im Koalitionsvertrag etwa nicht einigen? Das könnte die Begründung sein. Was hat sich also geändert? Die Sitzverteilungsverfahren sind lange bekannt, aber es hat sich etwas Anderes geändert: die Zahl der Sitze der Grünen in Kommunalparlamenten. Das Sein bestimmt jetzt wohl auch bei den Fraktionsgrößen das Bewusstsein. Auch hier ist der Koalitionsvertrag maximal (Dr. Kai Dolgner) unbestimmt. Was sind denn bitte „größere Kommunen“? Der Kollege hat jetzt etwas gesagt, aber es steht so nicht im Koalitionsvertrag, denn nur fünf Prozent unserer Städte und Gemeinden haben überhaupt über 10.000 Einwohner. Die größten davon, fünf Prozent, darf man wohl als größere Kommuneren bezeichnen. Und wenn Sie die Größe der Kommunalvertretungen in den Blick nehmen wollen, heißt das doch wohl, dass sie sie verkleinern wollen, oder nicht? Oder gucken Sie das an und sagen: „Ach, die Ausstattung könnte ein bisschen besser werden für die Größe“ oder „Die brauchen dringend eine Kaffeebar“? Auch das ist dort verklausuliert, und Sie müssen das ja zusammen sehen, wenn ich Sie ernst nehme, dass Sie sozusagen jetzt die Exegese Ihrer mystisch-kryptischen Schriften namens Koalitionsvertrag für uns gemacht haben – vielen Dank! Es steht ja nicht drin! 31 sind jetzt gemeint. Die Zahl findet man nur bei den Zeilen im Koalitionsvertrag, sonst gar nicht. (Heiterkeit SSW) Aber okay, 31 sollen es dann sein. Dann muss also die Mindestgröße 10 Prozent sein. Und wenn man sagt, okay, man möchte die Fraktionsgrößen an der Fünfprozenthürde orientieren – so kann man ja argumentieren –, dann greifen Sie da deutlich in die falsche Gemeindekiste – auch bei 31 und bei größeren, bei 10.000 sowieso. (Zuruf SPD: Es geht nicht um Abgeordnete!) Das ist einfach Mathematik. Die Möglichkeit, Fraktionen zu bilden, bedeutet ja übrigens auch die Möglichkeit, am Ausschusssitzzuteilungsverfahren teilzuhaben und überhaupt an der ganzen Meinungsbildung, was zum Beispiel die Finanzen betrifft, was die Königsdisziplin der kommunalen Selbstverwaltung ist, die zur Exekutive gehört und nicht einfach eine Pseudolegislative ist. (Beifall FDP) Und: Zum Thema Funktionsfähigkeit dürfte Ihnen vielleicht nicht bekannt sein, dass man, wenn man nicht einer Fraktion angehört, als beratendes Mitglied mit genau den gleichen Möglichkeiten zu Wortbeiträgen teilnehmen kann, was übrigens auch eine nicht fraktionsgebundene Abgeordnete bei uns ausreichend gemacht hat. Das also zu dem Thema, dass es die Sitzungen verlängert. Ja, zu den Fakten gehört auch, dass die grünen Koalitionspartner über die Anpassung der Fraktionsgrößen bei den Kommunalparlamenten der Kreise und kreisfreien Städte, also da, wo tatsächlich die Probleme aufgetreten sind, damals überhaupt nicht (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 499 mit uns reden wollten. Das war für sie Teufelszeug. Ich frage Sie: Was hat sich seit damals eigentlich geändert? Ich meine, die Zeit der Küstenkoalition ist ja nicht so lange her. Und ich sage mal: In Lübeck ist da schon länger Chaos; daran war übrigens auch der eine oder andere mit grünem oder ehemalig grünem oder bunt-grünem Parteibuch beteiligt. Ich muss Ihnen an der Stelle eines sagen: Da ist das Bäumchen-wechsel-dich-Spiel konkret vorhanden. Und ja, Herr Kollege Kilian, wir halten da eine Fraktionsgröße von drei für sinnvoll, aber schon ganz, ganz, ganz lange – völlig unabhängig von der Größe. (Beifall CDU und Serpil Midyatli [SPD]) Und jetzt komme ich wieder mit meiner Mathematik. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt komme ich nicht mehr mit!) – Ja, das macht nichts. Eka, ich komme bei euren Schwankungen überhaupt nicht mit. Ich kann euch alles in dem Koalitionsvertrag von damals zeigen. – Stell mir eine Zwischenfrage, du klaust mir sonst die Zeit! Also: Drei von 43 bis 49 Regelgröße – meistens sind die Kommunalvertretungen ja größer – wären ungefähr sechs bis sieben Prozent für die Fraktionsgröße. Das entspricht ungefähr den sechs Prozent, die wir hier im Landtag haben. Das ist einfach eine Frage von Größenanpassungen von Fraktionen. Dazu ist meine Partei schon länger der Auffassung, dass man das machen und darüber reden kann. Deshalb können wir leider dem Antrag der Kollegen von FDP und SSW nicht zustimmen. Wir lehnen trotzdem all die Begründungen, die wir eben gehört haben, komplett ab, denn eines muss ich sagen: Natürlich kann man auch als „neuer Mensch“, auch wenn man keine Fraktion hat, Politik machen.

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