Thomas Jepsen
In Kiel gibt es aktuell neun Fraktionen, davon vier Zweierfraktionen; wiederum die Hälfte standen bei der Kommunalwahl gar nicht zur Wahl. Auch in Lübeck wechseln die kleinen Fraktionen ständig. Dort gibt es aktuell elf Fraktionen, davon drei mit nur zwei Mitgliedern – es waren auch schon einmal fünf –, und zwei standen damals gar nicht zur Wahl. In Norderstedt gibt es zwei, in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Nordfriesland, Herzogtum Lauenburg und Ostholstein drei, in Steinburg und Dithmarschen jeweils zwei Kleinstfraktionen mit zwei Mitgliedern. In fast allen größeren Kommunen wird von den Kleinstfraktionen die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretung an die Belastungsgrenze getrieben – und Politikverdrossenheit produziert; das kommt auch dazu. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, aus dem kommunalpolitischen Bereich wird schon seit Längerem gefordert, dass die Mindestfraktionsgröße angehoben wird. Zweierfraktionen sind nicht vollumfänglich funktionsfähig und oftmals sogar hinderlich für die kommunale Selbstverwaltung. Die Kleinstfraktionen belasten vielerorts das kommunale Ehrenamt insgesamt. Die Arbeit der Vertreterinnen und Vertreter in den kommunalen Gremien der größeren Kommunen wird durch die Kleinstfraktionen zunehmend belastet. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das glaubt er doch selbst nicht!) Die kommunalpolitisch aktiven Ehrenamtler sollen entlastet werden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist ein Demokratieverständnis aus dem vorletzten Jahrhundert!)
