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Kristina Herbst

29.09.2022 Sitzungen 20/8

Für die Landesregierung hat die Ministerin für Justiz und Gesundheit, Professorin Dr. Kerstin von der Decken, das Wort. Dr. Kerstin von der Decken, Ministerin für Justiz und Gesundheit: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Patientinnen und Patienten müssen darauf vertrauen können, bei jeder ärztlichen Behandlung bestmöglich medizinisch versorgt zu werden. (Werner Kalinka [CDU]: Sehr gut!) Das gilt sowohl für den stationären, aber natürlich auch für den ambulanten Bereich. In Deutschland ist die ambulante Versorgung geprägt durch freiberuflich Tätige, das heißt selbstständige Ärztinnen und Ärzte. Sie betreiben inhabergeführte Arztpraxen. Daneben gibt es die Medizinischen Versorgungszentren, kurz MVZ, die von Gesellschaften betrieben werden. Diese Struktur leistungsfähiger und flexibler Einheiten hat sich bei uns in Deutschland bewährt. Sie ist gut, denn sie ist entscheidend für eine funktionierende Versorgung, deren Fokus auf das Wohl der Patientinnen und Patienten gerichtet ist. Das Ziel der Landesregierung ist es, dieses ambulante Versorgungsnetz zu erhalten. Dafür brauchen wir Rahmenbedingungen, die es erlauben, die Versorgung so zu gestalten, dass sie unabhängig von rein finanziellen Erwartungen externer Investoren erfolgt. Seit 2004 – das haben wir gerade schon gehört – kann man in Deutschland MVZ betreiben: eigenständige Leistungserbringer, ärztlich geführt, mit Ärztinnen und Ärzten als Angestellten oder Vertragsärzten. Seit einiger Zeit haben aber Investmentfirmen, einige von ihnen aus dem Ausland, MVZ als reine Renditeobjekte entdeckt und bereits in erheblichem Umfang Arztsitze erworben. Von dieser zunehmenden Vergewerblichung sind neben dem zahnmedizinischen Bereich auch viele andere (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 483 Facharztgruppen betroffen. Ein Beispiel: Vor drei Jahren gehörten deutschlandweit rund 150 Augenarztpraxen zu MVZ; mittlerweile sind es 500. Allein eine große Kette betreibt 150 davon. Es ist Finanzinvestoren rechtlich untersagt, Arztpraxen zu betreiben. Allerdings besteht für sie die Möglichkeit, Krankenhäuser zu erwerben. (Dr. Heiner Garg [FDP]: So ist es!) Krankenhäuser wiederum können MVZ erwerben und betreiben, und MVZ können Arztpraxen aufkaufen. (Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) Genau diesen Mechanismus machen sich die Finanzinvestoren zugute. Sie erwerben häufig kleine Krankenhäuser irgendwo in Deutschland, die als reine Investitionsvehikel dienen. Diese Häuser gründen und erwerben dann MVZ in ganz Deutschland. Die wiederum kaufen mit großer Finanzkraft Arztpraxen auf und integrieren sie in ihren Verbund. Es besteht dann keinerlei Zusammenhang zwischen dem Versorgungsauftrag des aufgekauften Krankenhauses und den Fachgebieten der in dem MVZ angestellten Ärztinnen und Ärzte. Das heißt, die aufgekauften Krankenhäuser sind in diesem Fall häufig allein dafür vorgesehen, das Recht zum Betrieb von MVZ in ganz Deutschland zu erwerben. Aus dieser Vergewerblichung resultieren dann auch eine ganze Reihe von Problemen. Zum einen wird eine Anbieterdominanz geschaffen, was die freie Arztwahl untergräbt. Zum anderen findet eine Wettbewerbsverzerrung zulasten von freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzten statt. Junge Ärztinnen und Ärzte, die gern als Selbstständige eine Praxis übernehmen möchten, haben dazu immer weniger die Möglichkeit, weil sie beim Sitzerwerb von finanzkräftigen Gesellschaften überboten werden. (Werner Kalinka [CDU]: So ist es!) Die Vergewerblichung geht auch zulasten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Im April 2022 wurde eine Studie veröffentlicht, wonach die Krankenkassen im Durchschnitt etwa zehn Prozent mehr für die Behandlungen in investorenbetriebenen MVZ bezahlen müssen. Etwas so grundlegend Wichtiges wie die medizinische Versorgung darf nicht zunehmend Renditeinteressen unterworfen werden. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Pauls [SPD]) (Ministerin Dr. Kerstin von der Decken) Trotz wiederholter Aufforderung durch die Länder, zuletzt – Herr Garg, herzlichen Dank! – in der Gesundheitsministerkonferenz am 22. und 23. Juni 2022, sind seitens des Bundes bislang jedoch keine konkreten Schritte erfolgt. Wir haben deshalb gemeinsam mit Bayern gestern das Thema erneut in die Gesundheitsministerkonferenz eingebracht. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir möchten Eckpunkte zur Erarbeitung eines Regulierungsgesetzes erarbeiten, haben dazu eine Arbeitsgruppe eingesetzt und prüfen derzeit, ob das ausreichend ist oder wir den Druck nicht noch mehr erhöhen müssen und eine Bundesratsinitiative einbringen. Welche Möglichkeiten gibt es? – Es gibt sehr viele. Ich bin dankbar für Hinweise und Ideen. Eine mögliche Maßnahme könnte eine gesetzliche Begrenzung der MVZ-Gründungen durch die Krankenhäuser etwa in Form eines Verhältnisschlüssels sein. Das heißt, eine Betreibergesellschaft könnte dann zum Beispiel nur halb so viele Ärztinnen und Ärzte im MVZ wie im eigenen Krankenhaus beschäftigen. Eine andere Idee ist die Schaffung von Obergrenzen der in den MVZ beschäftigten Ärztinnen und Ärzte einer Fachgruppe. Das heißt, damit würde man die Anzahl der in den MVZ tätigen Ärztinnen und Ärzte begrenzen, nicht aber die Zahl der insgesamt tätigen Ärztinnen und Ärzte, sodass die Patientenauswahl weiterhin gegeben ist. Ich begrüße ausdrücklich, dass für unsere Aktivitäten in dieser Sache gegenüber dem Bund eine große Unterstützung seitens des Landtages gegeben ist. Herzlichen Dank dafür. Wir werden uns dafür einsetzen. – Danke schön. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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