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Tobias Koch

CDU 29.09.2022 Sitzungen 20/8

Offensichtlich war das alles die Antwort auf meine erste Frage. Insofern komme ich jetzt zu meiner zweiten Frage; vielen Dank. – Kollege Buchholz, genau das machen wir: Wir sichern mit Landesbürgschaften die Darlehensvergabe durch eine Hausbank ab, damit die Hausbank in der Lage ist, dieses Darlehen zu vergeben, was sie möglicherweise aus den von Ihnen genannten Gründen sonst nicht täte. Mit der Bürgschaft des Landes kann sie es tun, weil damit die Bedenken der Hausbank aufgelöst sind. Genau das machen wir. – Vielen Dank. (Beifall CDU) - 8. Sitzung (neu) - Donnerstag, 29. September 2022 – Ich weiß, Herr Kollege Koch, dass es kompliziert und deshalb auch für Sie schwer zu verstehen ist. Der Mittelstandssicherungsfonds basierte darauf, dass über die Vermittlung der Hausbank ein Darlehen bei der IB.SH aufgenommen wird. Die Hausbanken waren nämlich schon in der Coronazeit nicht wie zuvor bereit, Darlehen zu vergeben. An dieser Situation wird sich auch in dieser Krisensituation überhaupt nichts verändern. Kapieren Sie einmal, dass die Hausbanken – das sind vor allem Sparkassen und Raiffeisenbanken, gerade für die kleinen und mittelständischen Unternehmen – ihre Kreditvolumina nicht einfach so herausschmeißen, wenn es heißt: „Es kommt irgendwie eine Bürgschaft von irgendjemandem“! Notwendig ist vielmehr ein Darlehensprogramm der IB.SH. Das steht übrigens in dem Papier des Wirtschaftsministeriums drin; nur die Finanzministerin hat ein anderes Programm im Kopf. Klären Sie, was gemacht werden soll, und machen Sie das Richtige! Die Verlängerung des Mittelstandssicherungsfonds wäre jetzt die richtige Maßnahme. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD)

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