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Annabell Krämer

28.09.2022 Sitzungen 20/7

Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort der Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Erstes vielleicht: Ich teile viele der Punkte, die Sie, Herr Dirschauer, sowie Herr Garg und Frau Pauls zu der Frage genannt haben, was wir eigentlich in dem Bereich getan oder auch nicht getan haben, und meine, dass es wichtig ist, dass wir die Inklusion von sehbehinderten und auch gehörlosen Menschen vorantreiben müssen. Was aber auch ein Stück weit zur Ehrlichkeit und Selbstkritik gehört, ist, dass Schleswig-Holstein – und da hat sich in den letzten neun Jahren niemand mit Ruhm bekleckert – hier nichts angeschoben hat, weder seitens der Landesregierung noch seitens des Parlaments. Und wenn Sie mich fragen, warum ich das hier an dieser Stelle nicht einfach so – nach 13 Wochen – entscheide, dann liegt das daran, dass Sie als Parlament Haushaltsgesetzgeber sind. Darauf in einem eigenen, selbstbewussten parlamentarischen Antrag zu verweisen, finde ich jetzt nicht völlig falsch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Punkte des Antrags des SSW teilen wir, weil wir es ja selbst in den Koalitionsvertrag geschrieben haben. Wir haben selbst hineingeschrieben, dass wir als Koalition in dieser Legislatur den Anspruch haben, das Landesblindengeld zu erhöhen, dass wir vorhaben, das in diesen fünf Jahren definitiv zu tun. Es ist gut, dass wir das tun, weil wir es, wie gesagt, in den letzten neun Jahren nicht getan haben. Es ist Zeit, dass wir es tun. Wir sehen es als Regierung als unsere originäre Aufgabe an, allen Menschen in Schleswig-Holstein ein gutes Leben zu ermöglichen. Weil alle Menschen unterschiedlich sind, bedeutet das, dass es auch unterschiedliche Maßnahmen vonseiten des Landes braucht, um ihnen das zu ermöglichen. Das Landesblindengeld unterstützt blinde und stark sehbehinderte Menschen bei der Teilhabe, weil es den finanziellen Mehraufwand, der durch die Blindheit entsteht, ausgleicht. Es kann beispielsweise für Haushaltshilfen genutzt werden, aber auch, um Texte in Blindenschrift übertragen zu lassen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, das Landesblindengeld in dieser Legislatur zu erhöhen. Wir haben uns im Koalitionsvertrag übrigens auch darauf verständigt, uns die Frage zu stellen, ob das Parlament auch für gehörlose oder blinde Personen zugänglich genug ist, und haben festgestellt, dass dem eben nicht so ist. Sie haben zu Recht angesprochen, Frau Pauls, dass das in Teilen bei Pressekonferenzen der Landesregierung nicht stattfindet. Aber wie sieht es eigentlich aus, wenn man diese parlamentarischen Sitzungen verfolgen möchte? Es ist richtig, diese Fragen auch im Ausschuss zu diskutieren: Wo können wir barrierefreier oder barriereärmer werden, um allen Menschen die Teilhabe an politischen Debatten zu ermöglichen? Dass wir im Bereich des Landesblindengelds etwas tun müssen, wird mit Blick auf den Ländervergleich deutlich: Durchschnittlich zahlen die Bundesländer circa 470 Euro. Spitzenreiter ist dabei Hessen mit 658 Euro. Schleswig-Holstein ist das Schlusslicht mit 200 Euro für Menschen unter 18 Jahren und 300 Euro für volljährige Personen. Das ist keine Überraschung, wenn man sich vor Augen führt, dass das Landesblindengeld zum letzten Mal im Jahr 2013 angehoben worden ist. Das ist knapp zehn Jahre her. 80 Prozent der Wahrnehmung finden über den Sehsinn statt. Das heißt, dass der Zugang zu vielen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens für blinde und stark sehbehinderte Menschen deutlich erschwert ist – nicht nur im Bereich Mobilität und Orientierung, sondern auch beim Zugang zu Informationen und Teilhabe am öffentlichen Leben. Das bedeutet für uns Folgendes: Erstens, dass wir besser darin werden müssen, die Teilhabe von blinden, stark sehbehinderten Menschen und gehörlosen Menschen durch Inklusion in Kita, Schule, am Arbeitsplatz oder in Pflegeeinrichtungen zu ermöglichen. Zweitens, dass wir das Landesblindengeld als eine freiwillige einkommens- und vermögensunabhängige Zusatzleistung zusätzlich zu bundesgesetzlichen Leistungen für blinde und erheblich sehbehinderte Menschen anheben müssen. Eine Erhö- (Ministerin Aminata Touré) hung auf 400 Euro monatlich würde das Land knapp 3 Millionen Euro kosten. Sehr geehrte Abgeordnete, die Lebenslage für erheblich sehbehinderte und blinde Menschen sollte in allen Bundesländern gleich sein. Sie sollten ihren Wohnort nicht danach aussuchen müssen, wo sie am besten gefördert werden. Sie sollten überall die gleichen Unterstützungsmöglichkeiten haben und ihren Wohnort danach aussuchen, wo sie sich am wohlsten fühlen – so wie alle anderen auch. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Koalitionsfraktionen bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene für ein einheitliches Sehbehindertengeld einzusetzen. Diese Forderung hat 2015 schon der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband DBSV in Form einer Resolution formuliert. Dieser Bitte folgen wir natürlich, wenn der Landtag dies beschließen wird. Da die Bundesregierung es sich zur Aufgabe gemacht hat, das Behinderten- und Gleichstellungsgesetz und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu überarbeiten, bin ich guter Dinge, dass diese Forderung dort auf offene Ohren stoßen wird. Sehr geehrte Abgeordnete, am Ende liegt das Haushaltsrecht bei Ihnen hier im Parlament. Die Haushaltsberatungen sind deshalb genau der richtige Ort, um darüber zu sprechen, wie wir das Landesblindengeld anheben oder ein Gehörlosengeld auf den Weg bringen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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