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Eka von Kalben

GRÜNE 28.09.2022 Sitzungen 20/7

Liebe Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Mai dieses Jahres war ich bei den Landfrauen in Pinneberg zu Gast und habe dort einen Vortrag von Dörte Maack hören dürfen. Dörte Maack ist im Alter von Ende, Mitte 20 erblindet und beschreibt in ihrem Buch „Wie man aus Trümmern ein Schloss baut“, wie sie wieder ins Leben (Eka von Kalben) zurückgefunden hat, zunächst, wie der Prozess war, blind zu werden, diese Angst davor, der Kampf dagegen und wie sie dann dafür kämpft, wieder ins Leben zurückzukommen. Sie macht mittlerweile Coaching, Moderation, sie war – glaube ich – beim G-7-Treffen, hat dort ein Panel moderiert, ist also sehr erfolgreich geworden. Nicht vielen blinden Menschen gelingt es, sich wieder so zu behaupten, so ins Leben zurückzukommen. Fest steht, dass alle Menschen – so erfolgreich sie auch nachher sein wollen, so viel Kraft sie auch haben – Unterstützung brauchen. Blinde, aber auch hochgradig sehbehinderte Menschen sind in ihrer Lebensführung nun mal stark eingeschränkt. Meine Vorredner haben darauf hingewiesen. Sie sind auf unterschiedliche Formen der Unterstützung zur Bewältigung ihres Alltags angewiesen. Ganz ohne Hilfsmittel oder helfende Hände können sie kaum klarkommen. Sie benötigen zum Beispiel Vorlesegräte und Computerprogramme, Farbscanner, Bücher und Dokumente in Brailleschrift, einen Blindenhund oder Assistenzkräfte. Alles das kostet eine Menge Geld. Und noch etwas anderes kommt erschwerend dazu: Die meisten blinden oder sehbehinderten und auch hörbehinderten Menschen haben keine gut bezahlten Jobs. Denn nach wie vor ist Inklusion auf dem Arbeitsmarkt ein frommer Wunsch, aber nicht die Realität. Das heißt, ich habe also höhere Ausgaben und niedrigeres Einkommen. Nach Schätzungen – denn offizielle Zahlen gibt es nicht – sind weniger als 30 Prozent der blinden Menschen erwerbstätig. Deshalb ist es wichtig, dass diese Menschen zum Ausgleich ihrer behinderungsbedingten Nachteile einen finanziellen Ausgleich bekommen; Geld, das sie dazu verwenden können, um die erforderliche Unterstützung zu bezahlen. Das ist das Prinzip des Landesblindengeldes. Nach Stand vom 31. Dezember 2020 erhielten 3.161 sogenannte zivilblinde Menschen in Schleswig-Holstein solche Leistungen. Viele bekommen keine Leistungen nach dem Landesblindengeld, weil sie Bundesblindenhilfe bekommen und damit keinen Anspruch auf Landesblindengeld haben. Im Bundesvergleich rangiert Schleswig-Holstein mit 300 Euro am untersten Ende bei den Landesblindengeldern. Am oberen Ende finden sich Hessen mit 658 Euro und Bayern mit 651 Euro. Das ist mehr als das Doppelte. Es wäre an der Zeit, hier nachzusteuern. Darin sind wir uns in der Koalition einig. Wir wollen und wir werden prüfen, in welchem Umfang nach Maßgabe des Haushaltes eine - Mittwoch, 28. September 2022 391 Erhöhung des Landesblindengeldes in SchleswigHolstein möglich sein könnte. Wünschenswert und richtig wäre es aber auch, auf Bundesebene einen echten Nachteilsausgleich für blinde und für hochgradig sehbehinderte Menschen zu gewähren, also ein Bundesblindengeld unabhängig vom Einkommen. Es ist doch nicht nachvollziehbar, dass blinde Menschen sich durch den Antragsdschungel für zwei Leistungen kämpfen müssen – also, einmal die Bundesblindenhilfe und dann noch das Landesblindengeld –, die genau dasselbe Ziel verfolgen. Ein Bundesblindengeld wäre absolut sinnvoll. Und ich teile übrigens das, was Herr Dirschauer gesagt hat. Mir tut es leid, dass wir im Antrag darauf nicht eingehen: Aber es ist natürlich völlig richtig, dass es genauso auch gehörlose Menschen treffen kann und Menschen mit allen möglichen Behinderungen. Deshalb ist die Idee des Bundesteilhabegeldes auch genau das Richtige, weil es darum geht, dass alle Menschen die Möglichkeit haben, in unserer Gesellschaft leben zu können. Wir bitten daher die Landesregierung, sich auf Bundesebene für die Einführung eines Sehbehindertengeldes als Nachteilsausgleich für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen einzusetzen. Meine Damen und Herren, natürlich braucht es diese finanziellen Hilfen für den Einzelfall. Aber gerade das Beispiel, Herr Dirschauer, das Sie genannt haben mit dem Übersetzer für eine Gehörlosigkeit beim Verein, ist aus meiner Sicht nicht etwas, was jede Person individuell für sich organisieren sollte, sondern wir müssen – aus meiner Sicht –, wenn wir eine wirklich inklusive Gesellschaft sein wollen, dafür sorgen, dass diese Angebote so sind, dass automatisch die Menschen zum Beispiel mit einer Hörbehinderung oder mit einer Sehbehinderung an einer Veranstaltung teilnehmen können. Das alles zu individualisieren und mit individuellen Geldleistungen auszugleichen, ist – glaube ich – der falsche Weg, wenn wir an eine wirklich inklusive Gesellschaft denken, sondern wir alle müssen dafür sorgen, dass diejenigen Menschen mit Behinderung unter uns an unserem gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Das muss unser Ziel sein. – Ich danke Ihnen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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