Eka von Kalben
Für die Regierung erteile ich das Wort der Ministerin Heinold. Monika Heinold, Finanzministerin: Meine Damen und Herren! Der vom Bund vorgelegte Entwurf für ein Inflationsausgleichgesetz sieht zwei Dinge vor – das ist hier diskutiert worden –, zum einen Anpassungen im Steuerrecht: Kinderfreibetrag, Unterhaltshöchstbetrag, Kindergeld, Grundfreibetrag. Diese Anhebungen sind weitgehend verfassungsrechtlich geboten, denn das Existenzminimum ist wegen der Inflation anzuheben und muss weiterhin steuerfrei gestellt sein. Die Basis hierfür bildet der Existenzminimumbericht, der diesen Herbst vorgelegt wird. Der Gesetzentwurf verschiebt – das ist die zweite Maßnahme im Gesetzentwurf des Bundes – zum anderen die Eckwerte des progressiv ausgestalteten Einkommensteuertarifs für die kommenden zwei Jahre. Das soll den Effekt der sogenannten kalten Progression ausgleichen. Ein solcher Ausgleich hat in den letzten Jahren immer wieder stattgefunden, und im Grundsatz ist das auch richtig. Nehmen wir das Beispiel aktueller Tarifrunden. Das Gehalt einer Bürgerin wird an die Teuerungsrate angepasst, damit ihre Kaufkraft nicht sinkt. Auf- (Finanzministerin Monika Heinold) grund des höheren Gehaltes steigt aber der Steuertarif dieser Bürgerin, und damit steigt auch ihre prozentuale Steuerbelastung. Die Kaufkraft dieser Bürgerin steigt also am Ende real gar nicht, und trotzdem wird sie prozentual mit höheren Steuern belegt. Eine Entlastung von diesem Effekt ist im Grundsatz richtig. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Bernd Buchholz hat zugehört, und da er es sowieso versteht, ist er sich mit mir einig. Vielen Dank. (Christopher Vogt [FDP]: Monika, das könnte öfter so sein! – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Bernd Buchholz, die Frage ist allerdings, ob in der jetzigen Situation dieser Gesetzentwurf in der Ausgestaltung richtig ist, denn bis zu 280.000 Euro sollen in die Progression nachgezogen werden. Erst dann ist die sogenannte Kappungsgrenze bei der sogenannten Reichensteuer eingezogen. Dies hätte man weiter nach unten verlagern können, um gezielt die kleinen und mittleren Einkommen, von denen Sie auch gesprochen haben, Frau Krämer, zu entlasten – vielleicht sogar etwas stärker zu entlasten. Dieses Paket, das auf Bundesebene vorliegt, bedeutet für das Land Schleswig-Holstein Mindereinnahmen von 139 Millionen Euro im kommenden Jahr – auch dies muss dazu gesagt werden, wenn wir über den Gesetzentwurf reden – und 212 Millionen Euro im Jahr 2024. Für unsere Gemeinden sind es rund 100 Millionen Euro im nächsten Jahr und 130 Millionen Euro im übernächsten Jahr. Daran, dass der Entwurf für ein Inflationsausgleichgesetz nur ein Teil des Entlastungspakets III ist, über das wir zurzeit mit dem Bund diskutieren, sehen Sie, wie groß die Herausforderungen sind, die weiter auf uns zukommen. Meine Damen und Herren, der zweite Aspekt in dem FDP-Antrag ist die Forderung zu einer automatischen Inflationsanpassung im Einkommensteuergesetz. Diese Forderung ist nicht neu. In der Vergangenheit hat die Bundesregierung einen solchen Automatismus abgelehnt. Es wurden folgende Gründe angeführt: Zum einen würde das Parlament damit in seiner Budgethoheit eingeschränkt. Zum anderen bestanden die Bedenken, eine zunehmende Bindung von Gesetzen an Indexregelungen könnte die Inflation noch stärker anheizen. Ich stelle fest, dass der nun von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf die automatische Anpassung erneut nicht enthält. Statt einer automa-- Mittwoch, 28. September 2022 379 tischen Regelung setzt die Bundesregierung bereits seit einigen Jahren auf ein anderes Verfahren: mit dem zweijährigen Bericht, den sie vorlegt, und der anschließenden Debatte des Gesetzgebers, der dann über eine Tarifanpassung zum Ausgleich der kalten Progression entscheidet – also die Entscheidungen von Bundestag und Bundesrat. Ich halte diesen Weg für einen auch weiterhin durchaus guten und gangbaren Weg. Ich freue mich auf unsere Debatte im Ausschuss. Lassen Sie mich ein Letztes sagen: Ich bewundere immer wieder die FDP, der es gelingt, in ein- und derselben Rede sowohl weniger Steuerbelastung für die Bürgerinnen und Bürger zu fordern als auch mehr Geld vom Staat für die Bürgerinnen und Bürger – das Stichwort war ja Kita. Das ist immer wieder die Quadratur des Kreises. Keiner kann das im finanzpolitischen Bereich so gut wie die FDP. Deshalb höre ich Ihnen gern zu. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Wir kriegen das immer hin!) – Sie kriegen das immer hin. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)
