landtag.ltsh.de ↗

Beate Raudies

SPD 28.09.2022 Sitzungen 20/7

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn ein kleiner historischer Exkurs ins deutsche Steuerrecht. (Beifall Martin Habersaat [SPD]) – Danke. – Unser Einkommensteuerrecht enthält bereits seit 1996 eine Komponente zum Inflationsausgleich – Herr Plambeck hat es erwähnt –, die regelmäßige Anpassung des Existenzminimums durch den Grundfreibetrag. Ich will nicht verhehlen, dass das nur eine Komponente ist, aber es gibt bereits eine Komponente. Der Grundfreibetrag stellt seit 1996 sicher, dass das zur Bestreitung des Existenzminimums nötige Einkommen nicht durch Steuern gemindert werden darf, dass also so viel zum Leben übrig bleiben muss, wie zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Steuerzahlenden und seiner Familie nötig ist. Das hat das Bundesverfassungsgericht seinerzeit deutlich klargestellt; es bezog sich dabei auf die verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere auf die Bedeutung und die rechtliche Tragweite des Sozialstaatsprinzips. Das Gericht hat deutlich gemacht, das Steuerrecht und Sozialhilferecht sehr eng verbunden sind. Insofern hoffe ich, dass auch die Debatte über das Bürgergeld, das auf Bundesebene jetzt beschlossen worden ist und endlich vorankommt, Auswirkungen auf das Einkommensteuerrecht haben wird. Der Maßstab für das steuerfrei zu stellende Existenzminimum ist das sozialrechtlich definierte Existenzminimum – das habe ich schon gesagt –, das nicht unterschritten werden darf. Dabei sind laut Bundesverfassungsgericht nicht nur die Höhe der Verbraucherpreise, sondern auch die Belastungen durch die in die Verbraucherpreise eingehenden indirekten Steuern zu berücksichtigen und bei der Einkommensbesteuerung zu kompensieren. Wenn das nicht die Inflation abbildet! Ich finde das einen sehr guten Maßstab. Dem Bundestag muss alle zwei Jahre berichtet werden, wie hoch das Existenzminimum ist. Aus meiner Zeit in der Steuerverwaltung kann ich mich noch sehr gut daran erinnern, dass der Grundfreibetrag mindestens alle zwei Jahre angepasst wurde. Da haben wir also schon eine Form des Inflationsausgleichs im Steuerrecht.

Alle Reden von Beate Raudies Protokoll ↗