Annabell Krämer
Da haben Sie absolut recht. Ich bin auch der Meinung: Starke Schultern sollen mehr tragen als schwache Schultern. Deshalb ist es ja gut, dass wir einen progressiven Einkommensteuertarif haben und natürlich auch die 30 Prozent derjenigen, die am meisten verdienen, weit über 90 Prozent der Steuern zahlen. Das ist auch gut so. Aber geben Sie mir auch recht, dass gerade mit der Abschaffung der kalten Progression die geringeren Einkommen relativ am stärksten entlastet werden? – Ich meine jetzt nicht die absoluten Beträge, ich sage: relativ! – Relativ; nominal werden die Einkommensempfänger mit dem höchsten Einkommen am stärksten entlastet. – Relativ ja, nominal nicht; da sind wir einer Meinung. – Nominal werden die Einkommensempfänger mit den höchsten Einkommen am stärksten entlastet. Ich fahre fort: Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm hat dazu gesagt, dass für eine Reform, bei der nominal die Besserverdienenden mehr gewinnen – wie gerade ausgeführt –, jetzt der falsche Zeitpunkt sei. Diese Einschätzung teile ich. Überdies ist die befristete Inflationsanpassung bei der kalten Progression, wie sie jetzt im Inflationsausgleichsgesetz vorgesehen ist, mit 12,2 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2023 und 18 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2024 die mit Abstand teuerste Maßnahme aus dem dritten Entlastungspaket. (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Ein großer Teil dieser Mindereinnahmen belastet auch die Landeshaushalte, das macht einen großen Teil der 400 Millionen Euro aus, die SchleswigHolstein tragen muss. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) (Oliver Brandt) – Ja, so ist das. – Das Entlastungspaket enthält weitere Maßnahmen, die den Schwächsten unserer Gesellschaft zugutekommen, wie Rentnerinnen und Rentnern, Studierenden, Empfängern von Grundsicherung sowie Familien. Man muss das Gesamtpaket betrachten. Für die Jahre 2023 und 2024 liegt ein Gesetzentwurf auf dem Tisch. Angesichts der vor uns liegenden Herausforderungen bei der Bewältigung der Energiepreiskrise für unsere Bevölkerung und unsere Wirtschaft halte ich eine dauerhafte Regelung derzeit nicht für sinnvoll. Vor dem Hintergrund der massiven Haushaltsauswirkungen halte ich es vielmehr für angemessen, dass der Gesetzgeber diese Entscheidung in jedem Haushaltsjahr aufs Neue, und zwar bewusst, trifft, um die aktuellen Rahmenbedingungen einzubeziehen. Gerade in Krisenzeiten ist das wichtig. Aus meiner Sicht bedarf der Antrag einer weitergehenden Prüfung. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Finanzausschuss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
