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Beate Raudies

SPD 28.09.2022 Sitzungen 20/7

Sehr geehrter Herr Kollege Koch, dann versuche ich es noch einmal. Sie haben eben argumentiert, die Bundesregierung nehme übermäßig Steuern ein, und das müsse den Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben werden. Nun ist es ja so, dass bei den Gemeinschaftssteuern auch die Länder durchaus von diesen Steuermehreinnahmen profitieren, wenn ich mich nicht täusche. 42,5 Prozent fließen in die Landeskasse. Das heißt, auch das Land profitiert von den Steuermehreinnahmen, und meine Frage war jetzt – ein bisschen wie der Kollege Vogt –, Wie geben Sie das zurück? Meinen Sie, dass Sie mit 500 Millionen Euro Bürgschaftsrahmen den Bürgerinnen und Bürger und den Unternehmen Geld zurückgeben? Ich fand die Frage ziemlich klar. – Frau Kollegin, die Mehreinnahmen, die ich gerade beziffere, sind die gesamtstaatlichen Mehreinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Entlastungsmaßnahmen, die der Bund beschlossen hat, bezahlt der Bund ja nicht alleine, sondern die bezahlen Bund, Länder und Kommunen zusammen. Das sind die über 400 Millionen Euro, die die Finanzministerin gerade genannt hat. Deswegen verwenden wir das, was wir an Steuermehreinnahmen bekommen, auch dazu, das zu finanzieren, was wir an Entlastungsmaßnahmen des Bundes kofinanzieren müssen. Die 500 Millionen Euro Bürgschaftsrahmen sind eine zusätzliche Maßnahme des Landes, die als Bürgschaft unmittelbar erst einmal keine Haushaltswirkung entfaltet, die wir aber trotzdem unbedingt brauchen, um die Liquidität von Unternehmen abzusichern. - Mittwoch, 28. September 2022 353 (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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