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Dr. Kai Dolgner

SPD 01.09.2022 Sitzungen 20/5

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, man kann sagen, die repräsentative Demokratie soll Vorfahrt haben. Das hat die CDU immer gesagt. Mich überrascht das alles nicht, dass Sie jetzt die Gelegenheit nutzen. Sie haben Ihre politischen Ziele. Die dürfen Sie versuchen durchzusetzen. Der Sinneswandel der Grünen wundert mich schon – aber eigentlich nicht mehr, wenn ich höre, was damit verbunden sein soll, was aber überhaupt nicht der Fall ist. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das wundert auch uns!) Es gibt keinen Ausbau erneuerbarer Energien, der hier durch Bürgerentscheid verhindert worden wäre. Das OVG Schleswig hat 2015 festgestellt, dass es gar nicht zulässig wäre. Das wissen eigentlich alle, die länger dabei sind. (Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Ich erinnere mich noch ziemlich gut daran, wie ich von eurer Fraktion in den Verhandlungen zum Thema Bürgerbeteiligung unter Druck gesetzt worden bin. Lars Harms erinnert sich auch noch daran. Da war ich derjenige, der zu stark auf die repräsentative Demokratie gesetzt hat, weil ich gesagt habe: Beim Aufstellungsbeschluss muss Schluss sein, weil planerische Abwägungen nicht einem Majoritätsprinzip unterliegen können. – Dazu stehe ich auch. Ich habe mich gemeldet, denn ich bin ein bisschen enttäuscht, Frau Ministerin. Sie sind die Verfassungsministerin. Die Vorfahrt repräsentativer Demokratie ergibt sich nicht aus dem zitierten Artikel 20 Grundgesetz – den Sie bitte vollständig zitieren sollten. Ich habe es gemacht, Sie haben es nicht gemacht. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“ Deshalb sind, wenn der Gesetzgeber es so vorsieht, natürlich auch Abstimmungen gleichwertig mit Entscheidungen der repräsentativen Demokratie zu sehen. Das ist auch ein Prinzip in der Landesverfassung. Wollen Sie das auch angehen? An der Stelle haben wir nämlich eine Volksgesetzgebung; Sie haben dafür eine Zweidrittelmehrheit. Dann würde ich das gerne hören. Aber Sie können nicht den Artikel 20 Grundgesetz bemühen. Ich weiß, dass es in Wirklichkeit in Deutschland ganz lange faktisch eine Vorfahrt der repräsentativen Demokratie gab. Die CDU ist immer noch der Meinung, dass das so sein soll. Aber es ergibt sich halt nicht aus dem Artikel 20 Grundgesetz. Deshalb habe ich mich schon einmal gemeldet. Ich fand das zugegebenermaßen eine etwas einseitige Interpretation. Für uns steht fest, dass es auch einen befriedenden Charakter hat, wenn gerade der kommunale Bereich – das ist die Selbstverwaltung, Teil der Exekutive – – Man kann den Bürgerinnen und Bürgern ganz schlecht erklären, warum der Gemeinderat über Dinge entscheiden soll, über die die Bürgerinnen und Bürger nicht entscheiden sollen. Es gibt übrigens x Gemeinderatsbeschlüsse, die auch keine Windenergie haben wollen. Wenn Sie das wirklich glauben, wenn Sie das konsequent zu Ende denken, müssen Sie grundsätzlich der Selbstverwaltungsebene die Möglichkeiten nehmen, solche Dinge zu verhindern, und nicht nur einem Teil der Selbstverwaltung, nämlich den Bürgerinnen und Bürgern – dem eigentlichen Souverän. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)

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