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Dr. Kai Dolgner

SPD 01.09.2022 Sitzungen 20/5

Frau Ministerin, Sie wissen, ich bin immer begierig darauf, neue Informationen zu bekommen. Ich habe die Antwort aus Ihrem Hause zu den Windenergieanlagen bekommen: Können Sie mir ein einziges Vorhaben in Schleswig-Holstein aus der letzten Wahlperiode nennen, was das von Ihnen beschriebene Ziel zum Thema erneuerbare Energien per Bürgerentscheid verhindert hat? – Das kann ich im Moment nicht. Ich weiß nur, dass in der letzten Legislaturperiode 18 Bürgerentscheide beantragt und neun durchgeführt worden sind. Die haben sich alle mit erneuerbaren Energien befasst. – Aber wie viele haben etwas verhindert? Und welche Dimension hatte das? – Ich habe eben schon gesagt, dass ich Ihnen das nicht sagen kann. Ich schaue das nach, und dann sprechen wir noch einmal darüber. Es gibt andere Bundesländer, die Bürgerbegehren gegen Planfeststellungsbeschlüsse in ihren Gesetzen gar nicht vorsehen. Ich zähle sie auf: Das sind Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt. In anderen Bundesländern sind auch tatsächlich die Bereiche noch weiter eingeschränkt als das, was wir im Moment planen. (Ministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack) (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Wir sind Zweiter beim Ausbau mit den erneuerbaren Energien!) Wir wollen die Regelung zu Bürgerbegehren anpassen und tatsächlich eine Nachjustierung im Bereich der kommunalen Bürgerbeteiligung haben. (Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP]) – Ich hielte jetzt gern meine Rede zu Ende. – Wir müssen dabei einen schonenden Ausgleich zwischen Planungsbeschleunigung und Bürgerbeteiligung herstellen. Und: Wir sind davon überzeugt, dass auch mit unseren Ideen weiterhin Bürgerbeteiligung erfolgen kann. Eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung halte ich persönlich für besonders wichtig. Sie erfolgt im Moment nicht nur aufgrund gesetzlicher Pflichten, wie sie für Bauleitplanungen gelten. Beispielsweise in Heide bei der Ansiedlung von Northvolt geht sie darüber hinaus. Die Menschen müssen beteiligt werden. Es gibt aber neben dem Argument der Planungsbeschleunigung, bei dem wir uns offensichtlich einigermaßen einig sind, noch ein weiteres. Wir leben in einer repräsentativen Demokratie. „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ – aber von denen die in freier, demokratischer und geheimer Wahl gewählt worden sind. Das sind auf kommunaler Ebene unsere Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, unsere Stadtverordneten sowie unsere Kreistagsabgeordneten. Diese verhandeln die Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung in unzähligen Sitzungen, in unzähligen Stunden und das alles ehrenamtlich; ich weiß wovon ich spreche. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Nach meiner Auffassung muss diese ehrenamtliche Arbeit in Form von kommunalen Beschlüssen Bestand haben. Nach derzeitiger Rechtslage können Beschlüsse der Kommunalvertretungen ohne zeitliche Begrenzung durch Bürgerentscheide wieder aufgehoben werden. Zudem ist es möglich, ohne Zeitablauf in derselben Sache mehrmals hintereinander Bürgerbegehren durchzuführen. Damit fehlt es an Verlässlichkeit. Wir werden hierfür wieder angemessene Fristen einführen. (Beifall CDU) Wir – die Landesregierung – sind davon überzeugt, dass Änderungen mit Blick auf die Energiewende, - Donnerstag, 1. September 2022 269 die gegenwärtige Versorgungskrise und alle anderen Herausforderungen für unsere Gesellschaft geboten sind. Ich freue mich, sobald der Gesetzentwurf vorliegt, auch mit Ihnen in die Detaildiskussion zu gehen. – Danke schön. (Beifall CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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