Dr. Kai Dolgner
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dass der Ukrainekrieg zur Generalkeule werden soll, um alles durchzudrücken, damit kriege ich langsam Schwierigkeiten. (Beifall SPD, FDP und SSW) Nach der Einschätzung von Mehr Demokratie e.V. würde das schwarz-grüne Vorhaben 80 bis 90 Prozent aller Bürgerbegehren verhindern und Schleswig-Holstein bei der aktiven Bürgerbeteiligung um 40 Jahre zurückwerfen. Die Überschrift Ihres Antrags „Bürgerbegehren an die Anforderungen unserer Zeit anpassen“ ist schon fast unter Neusprech einzuordnen. Mit Daniel McFly zurück in die 80er. (Vereinzelter Beifall SPD) Obwohl, Sie hatten einmal einen kurzen Moment. Für die Akzeptanz neuer Windparks – wohlgemerkt: Energiewende – haben Sie einmal mehr Gemeinde- und Bürgerbeteiligung von uns eingefordert, trotz des OVG-Urteils. Im Wahlkampf 2017 haben Sie dann sehr viel dafür getan, die Windenergieakzeptanz selbst zu untergraben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU. (Dr. Kai Dolgner) Eine Kleine Anfrage von mir hat ergeben – man muss immer gucken, ob die Begründung zur Realität passt –, dass es in den letzten fünf Jahren insgesamt drei Bürgerentscheide zum Bau von Windkraftanlagen gab, von denen zwei gescheitert sind und einer nur ein Zeichen setzen sollte, weil Windkraftanlagen Bürgerentscheiden gar nicht zugänglich sind. (Christopher Vogt [FDP]: So ist es!) Bürgerentscheide haben in der letzten Wahlperiode genau null Windkraftanlagen verhindert – Sie müssen einmal erklären, was das mit dem Ukrainekrieg und der Energieversorgung zu tun haben soll –, das war nun die Ursache für den stark verzögerten Ausbau? Vielleicht sollte Daniel Günther einen Teil der Schuld erst einmal bei sich selbst und seinen Wahlversprechen 2017 suchen – der ehemaligen Kollegin Strehlau war das durchaus bekannt – und einen anderen Teil bei Fehlentscheidungen im Bund, inklusive von SPD-Ministern, aber nicht bei der direkten Demokratie. Mit der Generalklausel schießen Sie den Vogel ab. Dieser Passus atmet den Geist des preußischen Obrigkeitsstaats und nicht den einer selbstbewussten Demokratie. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wie kann man auf die Idee kommen, dass die Landesregierung im Einzelfall darüber entscheiden möchte, welche Anliegen zu wichtig sind, um das unmündige Volk darüber entscheiden zu lassen? (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Artikel 20 Grundgesetz sollte man vollständig lesen: „Wahlen und Abstimmungen“. Ich bin gespannt, wie Sie „wichtig“ so klar definieren wollen, dass Ihnen das nicht vor den Gerichten um die Ohren fliegt. (Beifall SPD, FDP und SSW) Warum sollten kommunale Räte bei den entsprechenden Themen besser entscheiden als die Bürgerinnen und Bürger? Thema Krankenhaus – nein, ich komme jetzt nicht mit Imland in Eckernförde –, Die Älteren haben gut in Erinnerung, wie in Ostholstein die Verträge zum Verkauf der Krankenhäuser schnell unterschrieben wurden, um einen anstehenden Bürgerentscheid unmöglich zu machen, was übrigens auch offen eingeräumt wurde. Angesichts des auch vom Landtag später begleiteten Desasters hätten die Bürgerinnen und Bürger vielleicht klüger entschieden. Da gibt es Myriaden von Entscheidungen, auch dieses Parlaments. Auch das Argument der Planungsverzögerung ist nicht richtig. Ich habe Ihnen einmal ein Schema mitgebracht. (Der Abgeordnete hält eine Grafik hoch) Was ist denn so eine Bauleitplanung? Die hat 16 Schritte. Machen wir ein kleines Quiz. Bis zu welchem Schritt ist denn überhaupt ein Bürgerentscheid möglich? – Bis zum zweiten. (Lukas Kilian [CDU]: Das ist nicht korrekt, Sie sollten das Gesetz einmal lesen, Paragraf 16 g!) – Paragraf 16 g Gemeindeordnung habe ich selbst gemacht. Es ist bis zum Aufstellungsbeschluss möglich. Die Regelung haben wir verhandelt. Stellen Sie mir eine Zwischenfrage, sonst klauen Sie mir nur Redezeit. Ich kann Ihnen den Paragrafen auch vorlesen. (Heiterkeit) Ich habe damals übrigens gegen den erbitterten Widerstand der Grünen durchgesetzt, dass es nur bis zum Aufstellungsbeschluss geht. Sie wollten die komplette Bauleitplanung inklusive der planerischen Abwägung. (Unruhe) Die frühe Bürgerbeteiligung und die Träger öffentlicher Belange kommen nämlich erst später. – Komisch, keine Zwischenfrage? Doch nicht? Ich dachte, Sie hätten Aufklärungsbedarf. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, es ist übrigens gefährlich, wenn Sie ein strategisches Ziel der CDU übernehmen, nur, weil Sie sich in den inhaltlichen Zielen der Beschneidung der direkten Demokratie wiederfinden. Wie häufig haben wir uns von Herrn Arp und seinen Kollegen anhören müssen, dass nicht etwa mangelnde Vorbereitung oder Abwägung schuld an stockenden Planungen sei, sondern die Beteiligung von Naturschutzverbänden? Wenn es erst einmal zum allgemeinen Gedankengut geworden ist, dass man für wichtige Projekte die Bürgerbeteiligung schleifen darf, was schützt sie eigentlich dagegen, dass andere Mehrheiten definieren, was wichtig ist, zum Beispiel Flüssigsalzreaktoren für die Energiewende? (Zuruf: So ist es!) Ihr ehemaliger Fraktionsvorsitzender Karl-Martin Hentschel weiß genau, warum er Ihr Vorhaben scharf kritisiert. Sie von der CDU haben sich mit dem Lächeln des Ministerpräsidenten so lange über (Dr. Kai Dolgner) den Tisch ziehen lassen, bis Sie die Reibungshitze für Nestwärme gehalten haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Abschließend erlaube ich mir den Hinweis, dass die Gesetzesänderung ein hart errungener Kompromiss mit einer erfolgreichen Volksinitiative war, die die Grünen übrigens zu 100 Prozent unterstützt haben. Da war die komplette Bauleitplanung drin, die komplette Abschaffung aller Quoren. Ich erwarte eine Neuauflage dieser Volksinitiative, wenn dieses Parlament den Kompromiss aufkündigt.
