Thomas Jepsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wichtig. (Beifall CDU und Jan Kürschner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Bei bestimmten Vorhaben werden die Bürgerinnen und Bürger von den verantwortungsbewussten Kommunen bereits frühzeitig – vor Beginn eines Genehmigungsverfahrens – eingebunden. Mit einer frühzeitigen Beteiligung kann eine hohe Akzeptanz erreicht werden und können Konflikte und langwierige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vermieden werden. Das muss der Weg zu Planungsbeschleunigung und Endbürokratisierung bei wichtigen Strukturprojekten sein. (Beifall CDU) Wenn in den Gemeindevertretungen und Ratsversammlungen dann Entscheidungen zu wichtigen Vorhaben getroffen worden sind – sei es zum Bau von Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Sozialwohnungen oder zum Erreichen der Klimaziele und der Energiewende –, dann brauchen demokratisch getroffene Entscheidungen auch Verlässlichkeit. Wenn unverzichtbare Infrastruktur oder Investitionsvorhaben zur Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern oder Dienstleistungen nicht auf die lange Bank geschoben werden sollen, brauchen wir Planungsbeschleunigung und keine weitere Verzögerung. Die besonderen Herausforderungen unserer Zeit erfordern effektives und zeitnahes Handeln und eine Stärkung der repräsentativen Demokratie vor Ort in den Kommunen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Generalklausel in der Gemeindeordnung schafft einen schonenden Ausgleich zwischen repräsentativer und direkter Demokratie vor Ort in den Gemeinden, Städten und Landkreisen. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger findet in kommunaler Verantwortung auch bei unverzichtbaren Infrastruktur- oder Investitionsvorhaben weiterhin im frühzeitigen Verfahren statt, und die frühzeitige Beteiligung darf und soll auch gern intensiviert werden. Bürgerbegehren, die sich nach demokratisch getroffenen Entscheidungen gegen herausragende kommunale Vorhaben wenden, führen allerdings zu erheblichen bürokratischen Verzögerungen. Eine Generalklausel – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – wäre ein geeignetes und notwendiges Instrumentarium, um die Versorgung der Bevölkerung mit wichtigen Gütern und Dienstleistungen zukunftsweisend gewährleisten zu können. Es geht dabei um Planungsbeschleunigung und Verlässlichkeit von wichtigen Infrastrukturvorhaben in der Bauleitplanung. Es geht nicht um Bürgerbegehren zu Reduzierungen öffentlicher Leistungen, es geht auch nicht um Willkür. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide als Willensäußerung der Bürgerinnen und Bürger sollen ansonsten weiterhin der kommunalen Selbstverwaltung dienen und so direkte Entscheidungen ermöglichen. Bei kassierenden Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden, die sich gegen getroffene Beschlüsse der Kommunalvertretungen richten, müssen selbstverständlich angemessene Fristen gewahrt bleiben. Die direkte Bürgerbeteiligung wird in angemessenem Rahmen erhalten bleiben. Wir begrüßen, dass die Landesregierung die Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid auf kommunaler Ebene neu justiert und einen Gesetzentwurf erarbeiten wird. Ich bin mir sicher, dass es uns dabei gelingen wird, die kommunalen Interessen an einer sicheren Planung und das Beteiligungsinteresse der Bürgerinnen und Bürger in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Ich bitte um Zustimmung zu dem Alternativantrag von CDU und Grünen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
