Kristina Herbst
Für die Landesregierung hat der Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Vor dem Hintergrund der schwerwiegenden Folgen des russischen Einfalls in die Ukraine für die weltweite Ernährungssicherheit hat die EU-Kommission mit der Durchführungsverordnung 22/1317 vom 27. Juli 2022 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, im Jahr 2023 einmalig die Konditionalitätsverpflichtung für den Fruchtwechsel – GLÖZ-Standard 7 – und die Brache – GLÖZ-Standard 8 – auszusetzen. Zur Erklärung: GLÖZ bedeutet „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“. Die EU-Kommission sah die Notwendigkeit, den Problemen im Bereich der Ernährungssicherheit im - Donnerstag, 1. September 2022 261 Sinne einer weltweiten Verfügbarkeit von Lebensmitteln Rechnung zu tragen. Deshalb wurde den Landwirtinnen und Landwirten ausnahmsweise die Wahlmöglichkeit eingeräumt, ihr verfügbares Ackerland zur Lebensmittelerzeugung zu nutzen und gleichzeitig die negativen Auswirkungen einer solchen Wahl auf die Umwelt und den Klimawandel abzumildern. Die Sonder-AMK hat sich am 28. Juli 2022, also nur einen Tag später, im Rahmen ihrer Beratung zum GAP-Strategieplan mit dieser Durchführungsverordnung auseinandergesetzt. Es wurde schnell klar, dass es dazu während der Sitzung keinen Beschluss geben wird, da die dafür notwendige Einstimmigkeit nicht hergestellt werden konnte. Daher haben neun Länder eine Protokollerklärung abgegeben, die die von der EU-Kommission eröffnete Möglichkeit begrüßt und den Bund auffordert, diese Vorgaben eins zu eins umzusetzen. Ich habe ebenfalls zu Protokoll gegeben, dass Schleswig-Holstein den Vorschlag der EU-Kommission vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs begrüßt. (Zuruf FDP: „Grundsätzlich“!) – Danke, Herr Abgeordneter. Das ist richtig: „grundsätzlich begrüßt“. Ich habe nicht gegen den Antrag gestimmt, wie teilweise berichtet wurde. Ich habe mich wie meine neun Länderkolleginnen und -kollegen klar für die Möglichkeit einer temporären Ausnahme von der verpflichtenden Flächenstilllegung für das Jahr 2023 ausgesprochen. Allerdings war mir der Hinweis wichtig, dass der Bund zusammen mit den Ländern im Vorfeld prüft, welche Auswirkungen eine Aussetzung der GLÖZ-Standards 7 und 8 im kommenden Jahr auf den gesamten GAP-Strategieplan und auf die landwirtschaftliche Praxis haben wird. Mit unseren Bedenken hinsichtlich der damit verbundenen Auswirkungen lagen wir nicht falsch – ganz im Gegenteil –, da ein Großteil der offenen Fragen in intensiven Bund-Länder-Gesprächen ausgeräumt werden konnte. Tatsächlich ist die Nutzung der Ausnahmemöglichkeit an bestimmte Bedingungen geknüpft. So ist Folgendes zu beachten: Erstens. Wer die Ausnahmeregelung in puncto Fruchtwechsel nutzen will, muss beispielsweise bedenken, dass spätestens im dritten Jahr auf diesen Flächen eine andere Kultur angebaut werden muss. Zweitens. Eine Wiederaufnahme der Bewirtschaftung von Flächen, die bereits 2021 und 2022 (Minister Werner Schwarz) als sogenannte Honigbrachen im Rahmen des Greenings stillgelegt wurden, wird nicht möglich sein, ohne an anderer Stelle das Erfordernis von vier Prozent Stilllegung zu erfüllen. Meine Damen und Herren, das ist EU-Recht. Damit ist halt auch eine gewisse Bürokratie verbunden. Aktuell wird der Entwurf einer GAP-Ausnahmeverordnung zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmt. Es ist weiterhin das klare Ziel, schnellstmöglich Rechts- und Planungssicherheit für alle Landwirtinnen und Landwirte im Land zu schaffen. Über den Verordnungsentwurf soll bereits in der kommenden Sitzung des Bundesrates beraten werden. Die aktuelle Fassung dieser Verordnung sieht vor, dass nicht alle Brachflächen gleichbehandelt werden. So dürfen ÖV-Flächen nicht umgebrochen werden – im Gegensatz zu Brachflächen der zweiten Säule. Auch das erfordert wieder Spezialwissen. Diese Ungleichbehandlung halte ich für ungerechtfertigt. Wir werden daher versuchen, im Rahmen der Bund-Länder-Abstimmung eine Anpassung in unserem Sinne zu erreichen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich weiß nicht, ob es erlaubt ist, dass ich auf eine Äußerung des Abgeordneten Kumbartzky antworte?
