Lasse Petersdotter
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die pandemische Lage in Schleswig-Holstein, in Deutschland insgesamt und in vielen anderen Ländern hat sich eklatant verändert, und das ist gut so. Wir sind in der Entwicklung hin zu einer endemischen Lage. An dieser Stelle möchte ich eine Ergänzung machen. Herr Garg, Ihr Wortbeitrag wirkte so, als ob die endemische Lage anhand der politisch geltenden Maßnahmen gemessen werde. Dem ist mitnichten so. Folgende Fragen spielen unter anderem eine Rolle: Finden vermehrt regionale Ausbrüche statt? Gibt es bei dem Infektionsgeschehen eine gewisse Konstanz oder nicht? – Das Infektionsgeschehen ist allerdings immer schwieriger messbar, weil man zu einem anderen Testregime, aber auch zu einem anderen Umgang in der Gesellschaft gekommen ist. Deswegen ist es relativ schwierig, festzustellen: Zack! Endemische Lage! – Es gibt ja keine Stufen, die gegangen werden könnten, oder Zahlen, anhand derer eindeutig festgestellt werden könnte: Okay, jetzt ist die Pandemie vorbei und die Endemie ist gestartet. – Es handelt sich vielmehr um laufende Prozesse, die immer wieder neu bewertet werden müssen. Eine regelmäßig erfolgende neue Bewertung bedeutet, dass wir die Lage in Schleswig-Holstein – selbstverständlich auch die hier geltenden Maßnahmen – ständig prüfen. Möglicherweise sind Maß-- Donnerstag, 1. September 2022 223 nahmen, die bisher sinnvoll waren, jetzt anders zu bewerten, weil sie zu der Gesamtlage des Infektionsgeschehens nicht mehr passen. Ein Beispiel sind die anlasslosen Tests. Auch deshalb hat sich im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz die Landesregierung sehr kritisch gegenüber der Bundesregierung geäußert. Dies betrifft ebenso die Dreimonatsregel, die, wie ich finde, sehr überraschend hineinkam. Dazu hatte ich zumindest vorher keine Debatten wahrgenommen; vielleicht wurden die Debatten aber woanders geführt. Ja, zu den geltenden Maßnahmen gehört die Isolationspflicht. Diese ist wahrscheinlich eine der größten Einschränkungen, die auf Menschen mit einer Coronainfektion zukommt. Der heutige Stand ist: Wer Corona hat, muss sich fünf Tage isolieren. Es ist relativ egal, wie die Welt danach aussieht, ob man zum Beispiel noch einen positiven Test hat. Man kann dann wieder zur Arbeit gehen oder andere Dinge tun – wenn man gesund ist. Warum hadern wir Grünen trotzdem mit der jetzigen Abschaffung der Isolationspflicht? Das erste Argument ist, dass wir diese Entscheidung jetzt aus einer Sommersituation heraus treffen würden. Sommersituationen – das haben wir in den vergangenen beiden Jahren erlebt – sind nicht immer ganz übertragbar im Hinblick auf das, im Herbst und im Winter auf uns zukommt. Es wäre sehr ärgerlich, wenn man heute, Anfang September 2022, eine Entscheidung träfe, die schon im Oktober oder November 2022 revidiert werden müsste, weil sich die Lage womöglich wieder geändert hat. Zumindest der Zeitpunkt einer solchen Entscheidung begründet unser Hadern. Das Zweite ist – auch das wurde schon gesagt –, Eine Infektion ist immer noch nicht ungefährlich, jedenfalls nicht egal. Immer noch besteht die Gefahr von Long Covid. Deswegen sollte das Interesse immer noch darin bestehen, sich möglichst nicht zu infizieren. Durch den Wegfall der Isolationspflicht könnte es insoweit zumindest zu Schwierigkeiten kommen Das Dritte ist, dass die Ansteckungsgefahr bei Symptomfreiheit nicht wegzureden ist. Auch symptomfreie Menschen können ansteckend sein. Sie sind mit Sicherheit weniger ansteckend; aber sie können eben auch ansteckend sein. Womöglich sind sie sich dieser Gefahr für andere nicht voll bewusst, oder sie wollen diese Gefahr nicht wahrhaben. Auf jeden Fall gibt es eine Ansteckungsgefahr. Der vierte Punkt ist, dass der Wegfall der Isolationspflicht den Druck erhöht, trotz Infektion arbei- (Lasse Petersdotter) ten zu gehen. Natürlich haben wir Regeln, die besagen: Wer krank ist, geht nicht arbeiten. – Aber wir erleben es doch bei vielen anderen Krankheiten, sei es bei einer Grippe oder welcher Krankheit auch immer, dass Menschen, die sich eigentlich krankmelden sollten, trotzdem arbeiten gehen. Dieser Druck erhöht sich immer mehr, je stärker ich von diesem Job abhängig bin, insbesondere dann, wenn fehlende Stunden nicht ausgeglichen werden, sodass ich auf den Lohn für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden angewiesen bin, am Ende des Monats also nur Geld für das bekomme, was ich wirklich gearbeitet habe. Daraus resultiert ein Risiko, dass Menschen, die sich mit Corona infiziert haben, trotzdem zur Arbeit gehen, auch wenn sie keine Symptome haben. Diesen Druck auf einige Teile unserer Gesellschaft müssen wir in der Abwägung berücksichtigen. Als Gegenargument lasse ich durchaus gelten: Na ja, dann lassen sie sich gar nicht erst testen. – Das ist tatsächlich ein Konflikt, über den wir nachdenken müssen. Deswegen behaupte ich auch nicht, dass es eine wahnsinnige Idee sei, die Isolationspflicht abzuschaffen. Aber ich habe die Gründe dargelegt, weswegen durchaus eine Skepsis und ein Hadern unserer Auffassung nach angemessen sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Wenn es dann heißt: „Uns fehlen die Fachkräfte, die wegen dieser Regeln in der Isolation sind und nicht zur Arbeit kommen dürfen“, dann sage ich: Ja, das stimmt. Aber dieses Problem ist eher struktureller Natur. Wir erleben es gerade, dass – bezogen auf den Gesundheitsbereich – dieses Argument häufig in der Öffentlichkeit genannt wird. Der Pflegenotstand bestand aber schon vorher. Wir müssen, um den Fachkräftemangel zu bewältigen, vielmehr etwas an der Struktur verändern, als die Isolationspflicht zu reduzieren. Das Fachkräfteargument darf in diesem Zusammenhang nicht gelten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Birte Pauls [SPD]) Wie kam es zur Isolationspflicht? – Diese Maßnahme geht auf eine Einschätzung des RKI von Anfang dieses Jahres zurück. Wir sind bislang in den letzten Jahren sehr gut beraten gewesen, die Einschätzungen des RKI gewichtig zu berücksichtigen. (Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Auf der anderen Seite muss man aber auch sagen: Damit das sinnvoll möglich ist, braucht es eine aktualisierte Bewertung zu dieser Frage. Wir können nicht mehr auf diese Einschätzung aus dem März zurückgreifen. Es braucht jetzt eine Neubewertung. Die kann zum gleichen Schluss kommen, sie muss aber an der aktuellen Situation anknüpfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auf der anderen Seite gibt es nämlich auch sehr gute Argumente für eine Abschaffung der Isolationspflicht und Menschen, die mit hoher Fachkompetenz Ihre Einschätzung dazu abgegeben haben – zum Beispiel Professor Rupp aus dem Expertenrat der Landesregierung –, die sich sehr deutlich geäußert haben für eine Abschaffung der Isolationspflicht. Diese Bewertungen müssen wir unbedingt berücksichtigen. Deshalb halte ich es für richtig, jetzt auch parlamentarisch, im Ausschuss, diese Positionen zu diskutieren und zu einer abgewogenen Lösung zu kommen. Das sollte nicht ewig dauern, das muss zügig passieren, aber eben gut fundiert, wohl überlegt und auch mit der Bereitschaft, eigene Positionen zu verändern, immer der Lage beziehungsweise der Sache und nicht den bisherigen Wordings angemessen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Marc Timmer [SPD])
