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Kristina Herbst

29.06.2022 Sitzungen 20/2

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 2. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Nach Mitteilung der Fraktionen sind heute erkrankt: von der CDU-Fraktion Peter Lehnert und von der SPD-Fraktion Birte Pauls und Birgit Herdejürgen. Wir wünschen gute Besserung an dieser Stelle. (Beifall) Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich) Der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seinen früheren Abgeordneten Jürgen Busack, der am 28. Mai 2022 im Alter von 86 Jahren verstorben ist. Unser ehemaliger Kollege, der 1935 in Bremen geboren wurde, studierte an der Pädagogischen Hochschule Flensburg Lehramt an Grund- und Hauptschulen. In Lübeck, wo er auch seinen Lebensmittelpunkt fand, war er ab 1958 13 Jahre lang als Lehrer an der Lauerholz-Volksschule tätig. Während seiner Studienzeit trat Jürgen Busack mit 22 Jahren in die SPD ein und wurde Mitglied des Kreisvorstandes der Arbeitsgemeinschaft der Jungsozialisten. Sein langjähriges und leidenschaftliches kommunalpolitisches Engagement zeichnete Jürgen Busack besonders aus. So wirkte er von März 1962 bis Juni 1986 im Jugendwohlfahrtsausschuss der Hansestadt Lübeck. Überdies gehörte er von 1965 bis 1977 dem Kreisvorstand der Lübecker SPD an, deren Kreisvorsitzender er zwischen 1971 und 1973 war. Ab 1969 prägte Jürgen Busack als Mitglied des Landesvorstandes und ab 1971 als Mitglied des Parteirates auch die Politik der SPD auf Landesebene mit. Über 15 Jahre, von 1967 bis 1983, gehörte Jürgen Busack dem Schleswig-Holsteinischen Landtag als Abgeordneter an. Sein pädagogischer Werdegang und seine eigene langjährige Erfahrung als Lehrer prägten auch Jürgen Busacks politische Arbeit. Als Mitglied und Vorsitzender des Kreis- und Landesvorstandes der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, als Vorsitzender des Bildungspolitischen Beirats beim Landesvorstand der SPD sowie später im Landtag unter anderem als Mitglied des Volksbildungsausschusses, dem er über drei Wahlperioden angehörte, setzte er sich für die Förderung junger Menschen und die Teilhabe aller an Kultur und Bildung ein. Sein Interesse an Völkerverständigung, die nach seiner Überzeugung nur durch die persönliche Begegnung von Bürgerinnen und Bürgern gelingen und sich zu einer auch vor Ort, in den Kommunen erfahrbaren Bereicherung entwickeln konnte, spiegelte sich auch in Jürgen Busacks politischem Wirken wider: hier im Landtag etwa als Mitglied des Ausschusses für Kultur, Jugend und Sport oder des Sonderausschusses Anhörung der Jugend, aber auch als europapolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Mitglied im Außenpolitischen Beirat beim SPD-Landesvorstand. Überdies wirkte er im Innenausschuss sowie im Eingabenausschuss und im Finanzausschuss mit, außerdem im Rechtsausschuss, im Agrarausschuss, im Ausschuss für die Wahrung der Rechte der Volksvertretung und darüber hinaus in verschiedenen Untersuchungsausschüssen. Auch außerhalb der Politik war Jürgen Busack ein offener, vielseitig interessierter Mensch, der sich gesellschaftlich und kulturell stark engagierte, ob im Landesvorstand der Europa-Union, als Mitglied von Amnesty International, der Arbeiterwohlfahrt, des Arbeiter-Samariter-Bundes oder der Humanistischen Union. Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um Jürgen Busack. Wir werden sein parlamentarisches Schaffen und sein politisches Lebenswerk in guter Erinnerung behalten. Unser ganzes Mitgefühl gilt seiner Familie. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten - im Gedenken an den früheren Abgeordneten Jürgen Busack. Sie haben sich zu Ehren Jürgen Busacks erhoben. Ich danke Ihnen. Auf der Besuchertribüne darf ich heute auch einige besondere Personen begrüßen. Eigentlich sollten anwesend sein: der Präsident des Landesverfassungsgerichtes Professor Christoph Brüning, dann unsere ehemaligen Abgeordneten Katja RathjeHoffmann, Hans-Jörn Arp, Anette Röttger und Angelika Volquartz, der Beauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Stefan Schmidt, von Haus und Grund Alexander Blažek, die Landeskirchliche Beauftragte für Schleswig-Holstein Claudia Bruweleit und last, but not least die Anwärterinnen und Anwärter der Polizeidirektion für Ausund Fortbildung und für die Bereitschaftspolizei Schleswig-Holsteins. – Herzlich willkommen! (Präsidentin Kristina Herbst) (Beifall) Ich möchte zunächst die Verpflichtung der Abgeordneten vornehmen, die an der konstituierenden Sitzung des Landtages nicht teilnehmen konnten. Dies sind die Abgeordneten Lukas Kilian, Jan Kürschner und Christopher Vogt. Ich werde die Verpflichtung in der Weise vornehmen, dass ich die Eidesformel vorlese und Sie bitte, den Eid so zu leisten, dass Sie nach der Eidesformel einzeln zu mir kommen und mit erhobener rechter Hand die Worte sprechen: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe. – Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Ich bitte nunmehr die drei Abgeordneten, zur Verpflichtung nach vorne zu kommen, die Anwesenden bitte ich, sich zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich – Die zu vereidigenden Abgeordneten treten an das Rednerpult heran und werden nach folgender Eidesformel vereidigt: Ich schwöre, meine Pflichten als Abgeordneter gewissenhaft zu erfüllen, die Verfassung und Gesetze zu wahren und dem Land unbestechlich und ohne Eigennutz zu dienen.) Ich bitte Sie jetzt, einzeln zu mir heranzutreten, die rechte Hand zu heben und mir nachzusprechen. (Die Abgeordneten sprechen einzeln nach: Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.) Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen eine erfolgreiche Arbeit für Schleswig-Holstein. (Die Abgeordneten werden von Präsidentin Kristina Herbst durch Handschlag verpflichtet – Beifall) Eben übersehen – ich bitte um Verzeihung! – darf ich auf der Tribüne auch noch unsere ehemaligen Abgeordneten Günter Neugebauer und Marlies Fritzen begrüßen. (Beifall) Meine Damen und Herren, ich rufe auf: Bestellung der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 26 a Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Schleswig-Holstein (Landesverfassungsschutzgesetz – LVerfSchG) Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/39 - Mittwoch, 29. Juni 2022 17 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich lasse nun über den Dringlichkeitsantrag Drucksache 20/39 abstimmen. Es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen. Wer die Dringlichkeit bejaht, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit einstimmig angenommen. Die Dringlichkeit ist mit Zweidrittelmehrheit bejaht; es lag sogar Einstimmigkeit vor. Ich schlage vor, diesen Antrag als Punkt 17 A in die Tagesordnung einzureihen und morgen Nachmittag ohne Aussprache aufzurufen. Ich rufe auf: Einsetzung des Gremiums nach Artikel 13 Absatz 6 GG i. V. m. dem Landesanpassungsgesetz Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/46 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über die Dringlichkeit des Antrags Drucksache 20/46 abstimmen. Auch hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Wer für die Dringlichkeit ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier die Dringlichkeit anerkannt. Ich schlage Ihnen vor, diesen Dringlichkeitsantrag als Punkt 17 B einzureihen und morgen Nachmittag ohne Aussprache aufzurufen. Ich rufe auf: Einsetzung des Gremiums nach § 8 a Absatz 3 Landesministergesetz Dringlichkeitsantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/47 Wird hierfür das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich lasse abstimmen; es gilt das Erfordernis der Zweidrittelmehrheit. Wer ist für diesen Antrag? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dann ist auch die Dringlichkeit dieses Antrags anerkannt. Ich schlage Ihnen vor, ihn als Punkt 17 C in die Tagesordnung einzureihen und morgen Nachmittag ohne Aussprache aufzurufen. 18 Schleswig-Holsteinischer (Präsidentin Kristina Herbst) Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte in der ausgedruckten Reihenfolge mit den folgenden Maßgaben zu behandeln: Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4, 7, 8, 10, 15, 18 und 19 ist eine Aussprache nicht geplant. Zu den Tagesordnungspunkten 4, Gesetzentwurf zur Bestimmung der Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln, 7, Gesetzentwurf zur Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetzes, und 8, Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, ist vorgesehen, die erste und die zweite Lesung in dieser Tagung durchzuführen. Die zuständigen Ausschüsse kommen zu der Beratung am heutigen Nachmittag zusammen. – Widerspruch sehe ich nicht. Dann verfahren wir so. Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss wird zu dieser Tagung noch einen Bericht und eine Beschlussempfehlung zu dem Thema „Zweiter Nachtragshaushalt“ mit der Bitte um Beratung noch in dieser Tagung vorlegen. Ich schlage Ihnen daher vor, den Ausschussbericht als Punkt 19 A in die Tagesordnung einzureihen und morgen Vormittag als letzten Punkt vor der Mittagspause ohne Aussprache aufzurufen. – Auch hiergegen höre ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ein Antrag zu einer Fragestunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung in der zweiten Tagung. Wir werden in der heutigen Sitzung im Anschluss an den folgenden Tagesordnungspunkt noch die Tagesordnungspunkte 4, 7 und 8 – es sind Punkte ohne Aussprache – aufrufen und dann die Sitzung bis 16 Uhr unterbrechen. Heute Nachmittag wird nur noch der Tagesordnungspunkt 3, Vorstellung und Vereidigung der Landesministerinnen und Landesminister, aufgerufen. Morgen werden wir unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr tagen. Auch hiergegen höre ich keinen Widerspruch. Dann werden wir so verfahren. Dann darf ich Tagesordnungspunkt 2 aufrufen: Wahl und Vereidigung des Ministerpräsidenten Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/25 (neu) Der Wahlvorschlag Drucksache 20/25 (neu) lautet: „Der Landtag wolle beschließen: Der Abgeordnete Daniel Günther wird zum Ministerpräsidenten des Landes Schleswig-Holstein gewählt.“ Ich frage, ob weitere Vorschläge gemacht werden. – Das ist nicht der Fall. Nach Artikel 33 Absatz 2 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein wird die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident ohne Aussprache gewählt. Nach Artikel 33 Absatz 3 und 4 ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages, das heißt die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder, hier also 35 Abgeordnete, auf sich vereinigt. Erhält der Kandidat im ersten Wahlgang diese Mehrheit nicht, so findet ein neuer Wahlgang statt. Auch in diesem zweiten Wahlgang ist zum Ministerpräsidenten gewählt, wer die Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder auf sich vereinigt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Ich gebe Ihnen nun noch ein paar Hinweise für den Ablauf des Wahlvorgangs. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Enthaltung abzustimmen. Sie werden durch die Schriftführung aufgerufen und gehen dann bitte zum Saaldienstmitarbeiter zu meiner Linken, der Ihnen den Stimmzettel aushändigen wird. Ich bitte Sie, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es sind daher auch nur die bereitliegenden Stifte zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt. Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich einen der Schriftführenden, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. – Das ist bestätigt. Dann eröffne ich nun den Wahlakt und bitte die Schriftführer, die Namen aufzurufen. (Namensaufruf und Stimmzettelabgabe) Bevor ich die Wahlhandlung beende, frage ich Sie, ob noch Abgeordnete im Saal sind, die noch nicht (Präsidentin Kristina Herbst) gewählt haben. – Das ist nicht der Fall. Der Wahlakt ist damit beendet. Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmen für etwa zehn Minuten. (Unterbrechung: 10:31 Uhr bis 10:39 Uhr)

Protokoll ↗