Alexander Dierks
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Damit ist die Aussprache zur Petition beendet. Wünscht die Fraktion AfD eine Einzelabstimmung? – Das ist der Fall. Somit stimmen wir über die Petition 08/01217/3 mit dem Titel „Verzicht auf Drückjagden im Winter durch Sachsenforst“ ab. Ich bitte bei Zustimmung zur Beschlussempfehlung um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist trotz einer Reihe von Gegenstimmen der Beschlussempfehlung zugestimmt worden. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Die Information, welche Fraktionen und welche Beschlussempfehlungen dies betrifft, liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den weiteren noch nicht abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassung einzelner Fraktionen fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. zu Protokoll Jagden nur dann durchgeführt werden, wenn dies unter Berücksichtigung der erwarteten Witterungssituation tierschutzgerecht und sicher möglich ist. Ich gehe davon aus, dass dies auch auf die gemeinschaftlichen Jagdbezirke und privaten Eigenjagdbezirke zutrifft. Ich kann die in der Petition des Wildtierschutz Deutschland e. V. erhobene Forderung zum Verzicht auf Bewegungsjagden ab Weihnachten aus wildbiologischen Gründen grundsätzlich nachvollziehen. Der jagdgesetzliche Anspruch auf Erfüllung der Abschusspläne lässt einen vollständigen Verzicht auf Jagden nach Weihnachten jedoch nicht generell zu. Ziel ist es, die nötigen Eingriffe in den Wildbestand bei weiterer Reduktion jagdbedingter Störungen zu realisieren. Wir setzten in Sachsen auf die Eigenverantwortung der jagdlich Handelnden. Das trifft im Übrigen auch für die Wildfütterung in Notzeiten zu, die der Sächsische Landtag ebenfalls in die Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten gelegt hat. Der im sächsischen Jagdgesetz und der Jagdverordnung gesetzte Rechtsrahmen für die Jagdzeiten ist verantwortungsvoll bestimmt worden und entspricht dem weiterhin notwendigen Handlungsrahmen.
