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Alexander Dierks

16.09.2026 Sitzungen 8/33

Das war für die Staatsregierung Herr Staatsminister von Breitenbuch. Ich frage jetzt die begehrende Fraktion, ob sie zu den jeweiligen Beschlussempfehlungen Einzelabstimmung begehrt. – Das ist der Fall. Herr Kollege Dornau, machen Sie noch mit? – Gut. (Zuruf Jörg Dornau, AfD) – Ja, aber es ist die Frage, wobei. Jetzt stimmen wir über die in der Drucksache 8/8316 unter Ziffer 1 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Kommunales und Sport zum Antrag der Fraktion AfD in Drucksache 8/5895 ab. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Damit ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag zugestimmt. Wir stimmen ab über die in der Drucksache 8/8316 unter Ziffer 6 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der Fraktion AfD in der Drucksache 8/7267. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Beschlussempfehlung zugestimmt. Gemäß § 103 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht schon durch Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist damit beendet. zu Protokoll zum Ausgangspunkt, vermischt dann aber zwei unterschiedliche Dinge: Auf der einen Seite stehen Straftaten, die sich gezielt gegen Christen, ihren Glauben oder christliche Einrichtungen richten. Auf der anderen Seite stehen allgemeinkriminelle Delikte, die lediglich in einer Kirche oder an einer kirchlichen Einrichtung begangen werden. Für eine vernünftige Sicherheitspolitik müssen wir diesen Unterschied ernst nehmen. Ein Einbruch in eine Kirche kann sich gezielt gegen die Kirche richten, er kann aber genauso ein gewöhnlicher Diebstahl ohne jeden religiösen oder politischen Hintergrund sein. Der Tatort allein sagt noch nichts über die Motivation des Täters aus. Genau deshalb überzeugt auch die Forderung nicht, zur früheren halbjährlichen Sonderauswertung zurückzukehren. Diese Auswertung knüpfte im Wesentlichen an die Tatörtlichkeit „Kirche oder kirchliche Einrichtung“ an. Damit wurden zwangsläufig auch Fälle erfasst, die dort lediglich stattgefunden haben, ohne sich gegen die Kirche oder gegen Christen zu richten. Selbst die Antragsteller räumen ein, dass diese Statistik solche Fälle enthielt. Das ist keine Frage von mehr oder weniger Transparenz. Es ist eine Frage der Aussagekraft von Zahlen. Eine Statistik wird nicht dadurch besser, dass möglichst viele Fälle darin auftauchen. Sie wird dann besser, wenn sie das Phänomen, über das wir sprechen, möglichst präzise abbildet. Für politisch motivierte Straftaten bestehen mit dem Kriminalpolizeilichen Meldedienst entsprechende Erfassungsstrukturen. Zielgerichtete Straftaten gegen religiöse Einrichtungen können damit erfasst und ausgewertet werden. Die frühere allgemeine Tatortauswertung dagegen wurde gerade wegen ihrer mangelnden Validität aufgegeben. Antichristliche Hasskriminalität verdient unsere Aufmerksamkeit. Sie verdient eine konsequente Strafverfolgung und eine belastbare Erfassung. Was sie nicht braucht, ist eine Statistik, die religiös motivierte Angriffe und allgemeine Kriminalität miteinander vermengt und damit am Ende mehr Unklarheit als Erkenntnis schafft. Deshalb lehnen wir den Antrag ab.

Protokoll ↗