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Ronny Wähner

CDU 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Wer Menschen wegen ihres christlichen Glaubens bedroht, angreift oder einschüchtert, greift ihre Religionsfreiheit an. Und wer Kirchen, christliche Symbole oder andere religiöse Einrichtungen aus Hass und Intoleranz heraus beschädigt, begeht nicht irgendeine Sachbeschädigung. Deshalb ist es richtig, solche Taten klar zu benennen, konsequent zu verfolgen und auch statistisch sichtbar zu machen. Genau darauf weist auch der OSZE-Leitfaden hin, auf den sich der vorliegende Antrag bezieht. Er beschäftigt sich mit antichristlicher Hasskriminalität, also mit Straftaten, die gerade durch Vorurteile oder Hass gegenüber Christen motiviert sind. Und genau an dieser Stelle liegt das Problem dieses Antrags: Die AfD nimmt ein berechtigtes Anliegen (Heiterkeit und Beifall CDU sowie Laura Stellbrink, SPD) denn das ist ja wohl das Traumland Ihrer Vorstellungen. Sonst wären Sie nicht dort und würden sich so um die sächsische Landwirtschaft bemühen. (Jörg Dornau, AfD: Die USA haben längst die Sanktionen aufgehoben!) Insofern gebe ich meine Rede zu Protokoll. (Jörg Dornau, AfD: Schade!)

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