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Jörg Kühne

AfD 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nun redet er schon wieder. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Joa!) Im zweiten Halbjahr 2023 wurden 175 Straftaten im Umfeld von Kirchen verübt. Wenn man genau zählt, betrafen die allermeisten davon die Kirchen oder kirchlichen Einrichtungen selbst. In 117 dieser Fälle wurden Opferstöcke aufgebrochen, Brände gelegt, Einbrüche verübt, Kupferrohre abgerissen, Briefkästen zerstört, Fenster eingeworfen oder Fassaden beschmiert. Ich würde Ihnen – was heißt „gerne“ – auch aktuelle Zahlen für die Jahre 2024, 2025, 2026 nennen wollen. Doch die Regierung weigert sich, uns diese Zahlen zu geben. Der Innenminister verweist auf die Falllisten zur politisch motivierten Kriminalität. Diese würden doch völlig ausreichen, meint er. Aber wenn man in diese Listen schaut, tauchen viele Fälle gar nicht mehr auf. Aus 117 Fällen werden plötzlich nur noch sieben Fälle. Das ist nur logisch; denn nicht alle Fälle, in denen Kirchen zu Schaden kommen, sind politisch motiviert. Aber das bedeutet nicht, dass diese Fälle keine Relevanz haben. Konkrete Beispiele, jedes davon kann ich belegen: Wenn jemand „Heil Satan“ an eine Tür der Kirche schmiert, taucht dies nicht in der PMK-Liste auf. So geschehen in einem Zeitraum vom 4. bis zum 10.11. an der katholischen Kirche Mariä Himmelfahrt in Glauchau in einem Kellereingangsbereich. Wenn jemand liturgische Gegenstände umherwirft und in eine Altarbibel spuckt, taucht dies nicht in einer PMK-Liste auf. So am 17.01.2022 an der Nikolaikirche zu Leipzig geschehen. Wenn jemand mit Graffiti an einem Gotteshaus dazu aufruft, eine Kirche niederzubrennen, taucht dies nicht in einer PMK-Liste auf. So im Oktober 2022 in Borna geschehen. Und all das soll nichts mit Hass gegen Christen zu tun haben? Wir wollen über all diese Fälle aufgeklärt werden, sehr geehrter Herr Minister – nicht nur über einen Teil davon. Deshalb beantragen wir, dass die sogenannten Tatörtlichkeitslisten wieder eingeführt werden. Erst dann können wir anfangen, zu unterscheiden, welche Fälle allgemein kriminell, welche politisch motiviert und welche wirklich Hassverbrechen sind. Nur so wird es uns möglich sein, die Ratschläge der OSZE gegen antichristliche Kriminalität zu beherzigen. Vielen Dank. (Beifall AfD – Zuruf AfD: Das hast du sehr schön gemacht!)

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