Dr. Ingolf Huhn
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wer sollte dem nicht zustimmen? (Martin Modschiedler, CDU: Die AfD!) Ich rede für mich bzw. für uns. Ich für meinen Teil bin glücklich über dieses Tacheles-Jahr, über das, was wir lernen konnten. Lehrhaus ist ein jüdischer Begriff. Aber das hat ja Vorläufer. In Chemnitz finden zum 35. Mal die Tage der jüdischen Kultur statt. Auch in Leipzig und Dresden gibt es umfangreiche Strukturen jüdischen Kulturlebens. Unsere Landeskirche pflegt seit vielen Jahrzehnten einen jüdisch-christlichen Dialog. Der Kirchentag, dem ich mich besonders verbunden fühle, verfügt seit 1960 über ein eigenes jüdisch-christliches Dialogforum. Es ist toll, dass wir das haben. Gerade wenn wir sehen, dass die jüdischen Gemeinden in Sachsen trotz der Zuwanderung seit 1990 auch heute kaum mehr als 3 000 Mitglieder haben – die genauen Zahlen haben wir heute Morgen gehört –, wird deutlich, dass wir sie beim Erhalt und bei der Weitergabe jüdischer Kultur im Freistaat nicht alleinlassen können. Das Tacheles-Jahr, von dem wir etwa zwei Drittel hinter uns haben, war und ist wichtig und notwendig. Wir hoffen darauf, dass wir am Ende auch sagen können: Es war erfolgreich. Nun stellt sich, wie immer, die Frage: Was machen wir dann? Erfolgreiche Projekte provozieren immer die Idee: Können wir das wiederholen? Können wir das nicht immer machen? Diese Frage stellt der Grundantrag, über den wir reden, und gibt darauf weitgehend eine Antwort. Die Frage ist richtig. Für eine abschließende Antwort ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas früh. Unter Nummer 2.1 fordert die Antragstellerin die Staatsregierung auf, zu berichten, was sie finanziert hat. Das ist in Ordnung. Auch, welche Ergebnisse mit dem Themenjahr bisher erzielt worden sind. Wir haben etwa zwei Drittel des Jahres hinter uns. Als der Antrag im Juni gestellt wurde, war es noch deutlich weniger. Eine seriöse Bewertung wird daher erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Ich verstehe das Dilemma: Wenn erst am 31. Dezember feststeht, wie das Jahr verlaufen ist, lässt sich nicht ohne Weiteres bestimmen, wie es bereits am 1. Januar weitergehen soll. Dafür braucht es Übergangsmechanismen. Bei Chemnitz 2025 ist uns das gelungen. Unter Nummer 2.2 steht, dass es ein Konzept zur Weiterentwicklung der Förderung jüdischer Kultur, einschließlich der gezielten Förderung bewährter Maßnahmen und Strukturen des Themenjahres, unter Beteiligung jüdischer Organisationen, jüdischer Stimmen und Perspektiven, zivilgesellschaftlicher Initiativen sowie Fachinstitutionen geben soll. Das ist richtig. Wenn Tacheles beendet ist, sollten wir zunächst die Gemeinden, Vereine und Initiativen befragen. Ihre Einschätzung ist entscheidend: Was hat sich bewährt? Was kann verbessert werden? Was sollte künftig anders gemacht werden? Ohne dem geht es nicht. Wenn wir jetzt schon ein Konzept vorlegen und festlegen, wie es weitergehen soll, bevor wir die Betroffenen dazu befragt haben, ist das problematisch. Ein kleiner Appendix: In dem Antrag ist vorgesehen, dass die Landesausstellung dieses Thema aufgreift. Das ist nicht unproblematisch. Wenn man die inhaltliche Ausrichtung einer Landesausstellung – wie es üblich und richtig ist – einer anderen Institution überträgt, kann man ihr nicht gleichzeitig vorschreiben, welche Themen sie zusätzlich behandeln muss. Bis zu diesem Punkt war der Grundantrag aus unserer Sicht überzeugend, sodass wir ihm zustimmen konnten. Die einzige Frage war, ob der Grundantrag im Hohen Haus eine Mehrheit findet. Die Regierungsfraktionen würden dazu sinngemäß erklären: In der Sache finden wir das richtig, aber unsere Haushälter drängen darauf, Vorhaben mit finanziellen Auswirkungen nie abzustimmen, vor allem nicht vor Abschluss der Haushaltsberatungen. Die Antwort darauf findet sich im Änderungsantrag. Die Änderungen beginnen eher zurückhaltend. Nummer 2.1.2 ist lediglich sprachlich eleganter gefasst. Nummer 2.1.3 wird um die Formulierung „in Anbetracht des wachsenden Antisemitismus“ ergänzt. Das ist alles richtig. In Nummer 2.1.2 c wird außerdem das Wort „zukünftig“ eingefügt. Spannend wird es beim Geld. Unter Nummer 2.2 wird die Frist für die Vorlage eines Konzepts zur Weiterentwicklung der Förderung jüdischer Kultur um zwei Monate verlängert. Das ist grundsätzlich sinnvoll. Statt des 1. Februar ist nun der 31. März vorgesehen, also nahezu zwei Monate später. Dann heißt es aber: „unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel“. Das ist der Punkt. Das macht den Antrag auch für die Regierungsfraktionen anschlussfähig. Das ist nicht falsch, aber man muss deutlich sagen, dass wir einen Änderungsantrag haben, der alles herausnimmt, was bereits finanzielle Festlegungen wären. Aus der „Überführung der Kompetenz in eine dauerhafte Anlaufstelle“ – Frau Dr. Maicher hatte dafür geworben – wird im Änderungsantrag „der Erhalt der im Themenjahr gewonnenen Kompetenzen“. Aus der „Fortsetzung“ der „Projektförderung“ wird eine „zukünftige Ausrichtung“. Aus der Weiterentwicklung wird die Erarbeitung eines Konzepts. In der Begründung ist nicht mehr von einer „Verstetigung“ der Förderung jüdischer Kultur die Rede – die ich für richtig hielte –, sondern nur noch von ihrer „Fortführung“. Die BSW-Fraktion stimmt dem ursprünglichen Antrag zu. Den Änderungsantrag der großen Koalition lehnen wir hingegen ab, weil er den ursprünglichen Inhalt verwässert. Auch wenn der Änderungsantrag gegen unser Votum eine Mehrheit findet – wovon wir ausgehen –, werden wir dem anschließend geänderten Antrag zustimmen. Erfahrene Parlamentarier sagen einem, so etwas macht man nicht. Wer einen Änderungsantrag ablehnt, könne dem anschließend geänderten Antrag nicht zustimmen. Für uns ist das egal. Uns geht es nicht um parlamentarische Spielchen, sondern um die Sache. Sie bleibt auch in leicht abgeschwächter Form wichtig. Deshalb wollen wir dem zustimmen, was am Ende darin steht. Schalom und Glück auf! (Beifall BSW)
