landtag.sachsen.de ↗

Petra Köpping

16.09.2026 Sitzungen 8/33

2040 werden in Sachsen rund 240 000 Menschen weniger als heute leben, die zwischen 20 und 65 Jahre alt sind. Die über 65- Jährigen werden dagegen rund 15 000 mehr sein als heute schon. Für die Rente sind das die beiden relevanten Größen: Weniger, die Beitrag zahlen. Mehr, die Rente beziehen. Wer ein Leben lang arbeitet und leistet, der muss eine anständige und angemessene Rente bekommen. Das ist die einfache Formel und sie muss selbstverständlich werden. Wenn das unser Ziel ist und wir hier ehrlich debattieren, dann müssen wir aber auch die demografischen Zahlen und damit die Realität einbeziehen. Und wir müssen die Folgen unserer Forderungen genauso ehrlich benennen. Der vorliegende Antrag berücksichtigt diese Gegebenheiten nicht – und formuliert Forderungen, die zusätzliche erhebliche Kosten verursachen würden. Die Rente sichern – für Menschen, die kurz davor stehen und die nächsten Generationen –, heißt, sie tragfähig und verlässlich aufzustellen. Dafür dürfen diejenigen, die jetzt im Arbeitsleben stehen, nicht mit hohen Beitragslasten überfordert werden. Menschen mit kleinen oder mittleren Einkommen werden gerade schon massiv von den steigenden Lebenshaltungskosten belastet – hinzu kommen dann noch steigende Sozialabgaben. Das geht nicht. Deshalb brauchen wir Reformen. Wir brauchen Reformen, die den demografischen Wandel nicht ignorieren. Wir brauchen Reformen, die heutige und kommende Generationen im Blick haben. Genau dafür wurde von der Bundesregierung die Alterssicherungskommission eingesetzt. Im Juni hat sie ein Gesamtkonzept vorlegt mit 33 Empfehlungen. Die Kommission hat dabei ausdrücklich betont: Die 33 Vorschläge funktionieren nur gemeinsam. Darunter sind Vorschläge zum Beispiel zur Entwicklung der Rentenversicherung hin zu einer Erwerbstätigenversicherung. Ziel ist, die Finanzierung auf mehr Schultern zu verteilen. Mehr Personengruppen sollen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Eine breitere Finanzierungsbasis soll auch mit der Einführung einer verpflichtenden kapitalgedeckten Rentenkomponente erreicht werden. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen. Die Kommission empfiehlt, diese klar zu systematisieren. Leistungen, die gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen, sollen dann ausschließlich aus Steuermitteln finanziert werden. Auch im Bereich der Rehabilitation hat die Alterssicherungskommission Vorschläge erarbeitet. Sie empfiehlt, die medizinische und berufliche Rehabilitation gezielt zu stärken, um die Erwerbsfähigkeit der Versicherten möglichst lange zu erhalten und eine Frühverrentung zu verhindern. Zum Gesamtkonzept gehören allerdings auch Empfehlungen, die Einschnitte darstellen, aber die langfristige Finanzierung der Rentenversicherung sichern sollen. So empfiehlt die Kommission eine moderate Anhebung der Regelaltersgrenze. Die kommt nur dann zum Tragen, wenn die Lebenserwartung steigt. Sechs Monate später in Rente gehen bis 2041, das würde es nach den aktuellen Zahlen des statistischen Bundesamtes bedeuten. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte – die sogenannte Rente mit 63 – abzuschaffen, sehe ich auch kritisch. Die Kommission begründet das damit, dass mit dieser Rente ein Personenkreis erreicht wird, der bereits in der Rente privilegiert ist. Viele Menschen mit kleinem Einkommen, Frauen und Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiographien erreichen dagegen seltener die notwendigen 45 Arbeitsjahre. Es wird allerdings für die Betroffenen Vetrauensschutzregelungen mit entsprechenden Übergangsfristen geben. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, sollen von Härtefallregelungen profitieren. Damit wird es weiterhin eine vorgezogene abschlagsfreie Altersrente geben. Bei allem muss für mich gegeben sein: Im Koalitionsvertrag ist die Rente nach 45 Arbeitsjahren verankert und das ist einzuhalten. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte an viele unserer Errungenschaften der vergangenen Jahre erinnern. Mit dem Grundrentenzuschlag stärken wir Menschen mit langen Erwerbsbiografien und niedrigen Löhnen. Der Zuschlag wirkt – gerade im Osten und in Sachsen. Im Osten beziehen rund 232 000 Frauen und 108 000 Männer eine Altersrente mit Grundrentenzuschlag. Der durchschnittliche Zuschlag liegt dabei bei Frauen bei rund 96 Euro und bei Männern bei etwa 75 Euro. Durch die Reformen und Anpassungen bei den Erwerbsminderungsrenten in den letzten Jahren sind diese Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, heute deutlich besser abgesichert. Ein weiterer wichtiger Schritt war die Reform der Haltelinien durch das Rentenpaket II, das zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist. Damit wurde die Garantie, dass das Rentenniveau nicht unter 48 % fällt, verbindlich bis zum 1. Juli 2031 verlängert. Um im Gegenzug den Anstieg des Beitragssatzes abzufedern, wurde das Generationenkapital eingeführt. Ohne diese Reform wäre das Rentenniveau bereits ab 2026 gesunken. Aber auch die Kindererziehungszeiten für vor 1992 Geborene wurden mehrfach weiterentwickelt. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten wird jetzt die sogenannte Mütterrente III umgesetzt. Das bedeutet, dass die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene und ab 1992 geborene Kinder ab 2028 rückwirkend zum Jahr 2027 gleichgestellt sein werden. Darüber hinaus wird bereits auch die private Altersvorsorge modernisiert. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge zum 1. Januar 2027 deutlich attraktiver gestaltet. Es wird der berechtigte Personenkreis erweitert, erstmals auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende. Damit haben auch diese Personengruppen die Möglichkeit – staatlich unterstützt – für das Alter vorzusorgen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, viel getan und noch mehr in den nächsten Monaten zu bewegen – das ist kurz zusammengefasst der aktuelle Stand der Rentenreformen. Wir brauchen eine Reform als Gesamtkonzept, die stabilisierend in die Zukunft wirkt und junge Menschen nicht überlastet. Dazu gehören faire Übergänge und klare Regelungen für die rentennahen Jahrgänge. Tagesordnungspunkt Tacheles bleibt – jüdische Kultur Drucksache 8/7269, Antrag der Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge der ersten Runde lautet: BÜNDNISGRÜNE, CDU, AfD, BSW, SPD, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile Frau Dr. Maicher für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE das Wort.

Protokoll ↗