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Torsten Gahler

AfD 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Maicher, ich muss erst einmal auf Ihren Redebeitrag eingehen. Sie haben gesagt, ich werfe mit Zahlen um mich. Das Problem ist: Ich kann Bilanzen lesen. (Zurufe Dr. Claudia Maicher, BÜNDNISGRÜNE, und Staatsminister Dirk Panter) Wenn 64 % der Kosten auf die Pensionsrückstellung entfallen, (Peter Wilhelm Patt, CDU: Kosten sind keine Rückstellungen!) vom Gesamtvermögen, dann ist das ein wesentlicher Teil. Und wenn wir noch fünf Jahre haben, dann sind es vielleicht 90 %. (Staatsminister Dirk Panter: Der MDR …!) Dann ist das Vermögen in der Pensionsrückstellung gebunden. Und irgendwann sind es 100 %. (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: So ein Unsinn! Das dürfen die gar nicht!) Das heißt, es ist ein Pensionsverein mit ein bisschen Sender dran. Frau Neuhaus-Wartenberg, wenn Sie erzählen, wir seien nur bei Tech-Milliardären aus den USA beliebt – wir sind bei Chinesen beliebt, wir sind bei Russen beliebt, wir sind bei Belgiern beliebt, wir sind bei Polen beliebt, weil wir mit allen reden. Wir versuchen nicht, jedem vor den Karren zu fahren. Wir versuchen, mit allen ins Gespräch zu kommen. Das ist der Unterschied. (Lachen Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Das ist der Mangel der aktuellen Politik: Alle anderen versuchen, auf Konfrontation zu gehen, und wir versuchen, miteinander zu reden. (Beifall AfD) Aber weiter im Text. Nachdem Sie die Zahlen anscheinend nicht überzeugt haben, (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) kommen wir zu den Programminhalten, mit denen wir unseren Antrag begründen. Wie ich bereits ausführte, ist die Berichterstattung der Sender von ARD, ZDF und Deutschlandfunk politisch unausgewogen. (Zuruf Rico Gebhardt, Die Linke) Wie die letzten sechs Wochen gut gezeigt haben, wurde die politische Einfärbung von Moderatoren, Nachrichtensprechern, der Auswahl der Studiogäste und der Besprechung der relevanten Themen deutlich sichtbar. Um es genau zu verstehen, habe ich vier Wochen lang – von August bis September 2026 – Deutschlandfunk ausgewertet, um zu verdeutlichen, welche politische Einseitigkeit zutage kam: (Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke: Merkt man aber nicht bei Ihnen!) Ich beginne am 10.08. im Deutschlandfunk: Presseschau mit kritischen Stimmen zur AfD. 10.08., Kommentare der Woche: CDU und Linke zusammen, um AfD zu verhindern. 11.08.: Kirche kontra AfD. 12.08.: Wie Unternehmen Demokratie fördern und sich von der AfD abgrenzen. (Sören Voigt, CDU: Gibt ja ein klares Bild!) 13.08.: Verhinderung eines AfD-Ministerpräsidenten, die Rolle der Linken sowie mögliche Regierungsmehrheiten. 14.08.: „BSW-Vorsitzende Mohamed Ali schließt Koalition mit AfD aus.“ 16.08.: „Museumsleiter: Die AfD verteufelt die Moderne.“ 17.08.: AfD als gesichert rechtsextrem. Der Tag mit Robert Bausch. Niemand interessiert sich wirklich für die AfD. (Rico Gebhardt, Die Linke: Da können Sie mal sehen, wie oft …!) – Dafür reden Sie ziemlich viel drüber. (Heiterkeit AfD) 18.08.: Migranten planen Streik gegen Rassismus und Ausgrenzung vom Landtag. „Spiegel“ verteidigt Cover mit Ulrich Siegmund als „gefährlichsten Mann Deutschlands“. (Zurufe Juliane Nagel und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) 18.08.: „Vor der Wahl – Wie sich NGOs auf eine AfD-Regierung im Osten vorbereiten“. (Zuruf Sören Voigt, CDU) 19.08.: Thüringer BSW-Politiker und Minister Schütz zum Bundesvorstand: „Machen nicht mit, wenn sich jemand aus Machtkalkülen mit Extremisten zusammentut.“ 20.08.: Stichpunkt. Der Beitrag kritisiert AfD-Personal und -Programm und beschreibt die möglichen Folgen einer AfDRegierung. So geht das weiter. Das sind über 100 Sendungen in vier Wochen, die einen eindeutigen politischen Bias haben, und das habe ich nur in der Kürze analysiert. Jetzt kann man das in der Tiefe noch weiter analysieren. Ein weiterer Grund gegen eine Beitragserhöhung ist die mangelnde Berichterstattung über relevante Themen in Deutschland. Es wird nicht mehr in den Hauptnachrichten über Gruppenvergewaltigung, Raub, Mord und Totschlag berichtet, da es anscheinend als normal angesehen wird und von regionaler Bedeutung zu sein scheint. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Nur noch größere Anschläge und Einschläge schaffen es in die Nachrichten. Es wird beispielsweise nicht über pädophile Richter mit SPD-Parteibuch berichtet. Es wird nicht über das Yuzivska-Gasfeld berichtet, welches zufällig im Donbass liegt. Dieses Gasfeld könnte Westeuropa 60 Jahre lang mit Gas versorgen. Wo wurde darüber berichtet? Nirgends. Dieses wurde 2010 entdeckt. Janukowytsch sollte es damals an Barack Obama übertragen. Das hat er nicht gemacht, er hat es abgelehnt. Die Folgen kennen wir alle. Darüber haben wir heute schon diskutiert. Wie wird heute über 9/11 berichtet? Am 09.11.2026 waren die wesentlichen Schlagzeilen bei Deutschlandfunk, ARD und ZDF die, dass die Muslime die wahren Opfer des 11. September waren. (Zuruf Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Dem wurden mehrere Beiträge gewidmet. Die Auswirkungen und die Taten am 7. Oktober 2023 in Israel durch palästinensische Terroristen werden immer mehr durch die Darstellung der Palästinenser als Opfer verdrängt. Die Ursachen für viele judenfeindliche Straftaten in Deutschland und Europa werden so stark in ARD und ZDF verbogen, dass der wahre Grund, der Israelhass vieler Muslime, nicht mehr erkennbar ist. Eine Religion, die Probleme mit Christen, Juden, Hindus, Frauen und Schwulen hat, wird dargestellt, als wenn sie das Opfer wäre. Aber jeder, der diese Religion kritisch sieht, gilt als Rassist und Islamophob. Eine Dunja Hayali ist nicht in der Lage, die Probleme konkret und richtig zu benennen. Deshalb ist der Ansatz von Wolfram Weimer richtig: Das ZDF privatisieren, ARD-Sender zusammenlegen, Beiträge nicht erhöhen, vier Sender reichen – Nord, Süd, Ost, West – fertig. (Beifall AfD) Ich sehe sogar noch mehr Potenzial zum Einsparen, aber das wird Gegenstand eines anderen Antrags. Deshalb: Stimmen Sie unserem Antrag zu! Vielen Dank. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Gahler. Als Nächstes die CDU-Fraktion? – Kein Redebedarf; die BSW-Fraktion auch nicht. SPD? – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? – Das kann ich nicht erkennen. Die Linke möchte auch nicht noch einmal sprechen. Der fraktionslose Abgeordnete hat offensichtlich ebenfalls keinen Redebedarf. Besteht Ihrerseits Bedarf nach einer dritten Runde? – Nein. Dann hat nun die Staatsregierung, Herr Staatssekretär Dr. Handschuh, das Wort; bitte schön. Dr. Andreas Handschuh, Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zum wiederholten Male diskutieren wir heute über die Beitragsdeckelung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich will mich bei der Stellungnahme der Staatsregierung auf die schriftliche Begründung des Antrags beschränken, denn das, was heute mündlich vorgetragen wurde, war wenig begründungsintensiv. Sie wissen, dass bereits zum 1. Dezember 2025 der Reformstaatsvertrag in Kraft getreten ist. Die Länder haben ein Reformpaket vorgelegt, dessen einzelne Komponenten jetzt ihre Wirkung entfalten müssen. Der Erfolg dieser Maßnahme ist für die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von zentraler Bedeutung. Gerade unter den derzeit schwierigen ökonomischen Rahmenbedingungen sind höhere Rundfunkbeiträge für den Beitragszahler kaum vermittelbar. Deshalb hält die Sächsische Staatskanzlei am Ziel der Beitragsstabilität fest. Für uns gilt, Reform geht der Erhöhung vor. Der Reformstaatsvertrag legt in § 31 h verbindliche Grundsätze zur Vergütung und Versorgung von außertariflich bezahlten Führungskräften in den Rundfunkanstalten fest. Das Vergütungssystem muss klar und verständlich sein und sich an den Bezügen des öffentlichen Sektors einschließlich vergleichbarer öffentlicher Unternehmen orientieren. Die Rundfunkkommission begleitet diesen Reformprozess. Sie hat im März auch auf Drängen des Freistaates Sachsen gegenüber den Anstalten die Erwartungen der Länder an die neuen Vergütungsregeln formuliert. Für künftige Neuabschlüsse von AT-Verträgen gilt: Vergütungsabschlüsse mit privatwirtschaftlicher Prägung, etwa hohe fixe Gehälter, dürfen nicht mit beamtenähnlichen Versorgungsansprüchen wie Übergangsgeldern oder Ruhestandsregelungen kombiniert werden. Zu dem weiteren Punkt im Antrag: Die Sächsische Staatskanzlei begleitet kritisch die Arbeit der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten KEF. Die KEF ist aber weiterhin eine geeignete Institution, die Finanzlage und den Finanzbedarf der Anstalten zu prüfen. Sie kürzt gegebenenfalls die von den Anstalten gemeldeten Bedarfe und hat dies in der Vergangenheit bereits getan. Sie wahrt damit die Interessen der Beitragszahler. Das gilt im Übrigen auch für die im Antrag genannten Rückstellungen. Für die Bildung und Verwendung von Rücklagen bestehen bereits verbindliche Vorgaben und Offenlegungspflichten. Schließlich ist die im Antrag verlangte dauerhafte Deckelung der Rundfunkbeiträge aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit abzulehnen. Sie wäre mit dem grundrechtlichen Anspruch des öffentlichen Rundfunks auf funktionsgerechte Finanzierung und unter Berücksichtigung der Bestandsund Entwicklungsgarantie unvereinbar. Wie bereits das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, dürfen staatliche Vorgaben eben nicht so detailgetreu sein, dass sich daraus der Rundfunkbeitrag ableiten lässt. Dies wäre aber bei einer dauerhaften Deckelung der Fall. Im Antrag ist zudem davon die Rede, die Länder hätten den Beitrag nur vorübergehend gedeckelt. Die Ministerpräsidenten haben in ihrem Beschluss am 12. Dezember 2024 einstimmig betont, dass ab Januar 2027 zentrale Aspekte des Reformstaatsvertrags ihre Wirkung entfalten werden. Aus diesem Grund halten die Länder an der aktuellen Höhe des Rundfunkbeitrags fest. Zusammengefasst heißt das: Wir setzen auf die Umsetzung und Wirkung der beschlossenen Reform im Sinne der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, aber insbesondere wegen der Zurückgewinnung der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Wir werden konsequent überprüfen, wie sie wirken und welche weiteren Reformschritte wir Länder gegebenenfalls gehen müssen. Wir haben dabei hohe Erwartungen. Die Sächsische Staatsregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass die eingeleiteten Reformen bereits vor 2029 zu einer Verbesserung des öffentlichrechtlichen Rundfunks beitragen müssen. Anders gesagt: Wir haben die Interessen der Beitragszahler im Blick und tarieren sie mit dem grundgesetzlichen Anspruch unseres öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus, wie es Punkt 5 des Beschlussantrags fordert. Die Staatsregierung tauscht sich im Übrigen über diese medienpolitischen Grundsatzfragen mit den Fraktionen im Medienausschuss regelmäßig aus. Auch informieren wir im Rahmen des Konsultationsmechanismus frühzeitig über aktuelle Entwicklungen und Vorhaben. Wir kommen somit unseren verfassungsrechtlichen Informationspflichten nach. Meine Damen und Herren Abgeordneten, die Reformen greifen, die Staatsregierung hat klare Erwartungen formuliert und die Interessen der Beitragszahler im Blick. Die Forderungen des Antrags sind daher abzulehnen und gegenstandslos. Überdies wäre eine dauerhafte Deckelung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Für die Staatsregierung hörten wir Herrn Staatssekretär Dr. Handschuh. Damit hat nun die Fraktion AfD das Schlusswort. Bitte, Herr Gahler.

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