Torsten Gahler
Es ist nur eine Frage der Zeit bis zur Mehrheit!) Die Debatten haben stattgefunden. Die rechtlichen Fragen wurden Ihnen erklärt. Doch die AfD liefert weiter Bashing vom Fließband und beim Qualitätsmanagement sieht es wie immer schlecht aus; denn auch dieser Antrag vermengt Fragen der Wirtschaftlichkeit mit dem politischen Angriff auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Torsten Gahler, AfD: Das würde ich nie machen!) Die tatsächlichen Reformschritte der Länder werden ignoriert. Aber Reformen interessieren Sie ja nicht; das wäre ja auch etwas Konstruktives. Warum überhaupt diese umständlichen Forderungen in diesem Antrag? An anderer Stelle – in Sachsen-Anhalt; Sie haben es selbst gesagt – will die AfD doch ohnehin alle Staatsverträge kündigen. Hier kommen Sie nun wieder mit dieser Demokratiesimulation. Diese könnten Sie sich eigentlich auch sparen. (Lachen Torsten Gahler, AfD) Sie behaupten, die KEF könne die Interessen der Beitragszahlenden nicht wahren, weil sie nicht das Ergebnis liefert, das Sie politisch bestellt haben. Nur: Die KEF hat nicht den Auftrag, den Beitrag möglichst niedrig zu halten. Sie prüft den angemeldeten Finanzbedarf nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und sichert zugleich eine funktionsgerechte Finanzierung. Genau diese unabhängige Prüfung soll verhindern, dass die Rundfunkfinanzierung zum politischen Druckmittel wird. Das KEF-Verfahren führt auch nicht zu ausufernden Beitragserhöhungen. Der Beitrag lag bei der Einführung im Jahr 2013 bei 17,98 Euro. Ab 2027 – das ist 14 Jahre später – empfiehlt die KEF 18,64 Euro; das sind 66 Cent. Das ist eine Steigerung von 3,6 %. Mit Blick auf Inflation und Einkommensentwicklung wird klar, dass der Beitrag die Beitragszahlenden heute 20 bis 30 % geringer belastet als bei seiner Einführung. (Unruhe im Saal) Wer daraus Maßlosigkeit konstruiert, der lügt und betreibt keine sachliche Debatte. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD, Die Linke und Staatsminister Dirk Panter – Zurufe AfD) Schade ist nur, dass aus CDU und CSU genau dieses Narrativ bestätigt wird. Die Blockade der Beitragsanpassung durch drei Ministerpräsidenten spielt der AfD doch in die Hände. Eine legitime Kritik an Intendantengehältern und an Doppelstrukturen wird davon überdeckt. (Sebastian Wippel, AfD: Und an Böhmermann!) Aber die AfD will mehr. Sie will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf ein angeblich verfassungsgemäßes Mindestmaß zurückführen. (Sebastian Wippel, AfD: Ohne Böhmermann!) Nur gibt es dieses behauptete Mindestmaß überhaupt nicht. (Torsten Gahler, AfD: Na!) Das Bundesverfassungsgericht garantiert keine politisch definierte Minimalversorgung. Es schützt die funktionsgerechte Finanzierung und die Programmautonomie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Über die konkrete Beitragshöhe entscheiden die Länder, aber eben nicht frei nach politischer Kassenlage oder danach, wem die Berichterstattung gerade gefällt. Genau hierin liegt der eigentliche Kern des Antrags: in dem Vermischen der Finanzierung mit dem Vorwurf einer angeblich politisch unausgewogenen Berichterstattung. Die AfD will das Ende der Rundfunkfreiheit. (Sebastian Wippel, AfD: Nein!) Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der unabhängig recherchiert und auch die AfD kritisch einordnet, ist ihr ein Dorn im Auge; das tut ihr weh. (Beifall BÜNDNISGRÜNE –
