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Dr. Ingolf Huhn

BSW 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nowak, so etwas setzt einen natürlich immer unter moralischen Druck, jetzt auch seine Rede zu Protokoll zu geben. (Beifall CDU) Das mache ich aber nicht. Das, was wir jetzt gehört haben, ist nicht das, was im Antrag steht. Die Zahlen waren ganz spannend, stehen aber nicht im Antrag. Der Titel des vorliegenden Antrags führt ein wenig in die Irre. Er müsste eigentlich heißen: Wir wollen gar keinen öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Torsten Gahler, AfD: Das habe ich nicht gesagt!) – Ja, das ist der Subtext. Er arbeitet sich weit ausgreifend an Finanzstrukturen ab, auf die der Freistaat nur begrenzten Einfluss hat. Wenn er ihn hat, versucht er etwas zaghaft, ihn zu nutzen. Wie das genau funktioniert, wird uns der Herr Staatssekretär nachher gewiss erklären. Er hat es aber schon schriftlich getan. Der Rest ist Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Gern genommen für die Dramatik sind immer die Intendantengehälter. (Zuruf Torsten Gahler, AfD) Wir alle wissen, dass am Ende doch nicht so viel Honig daraus zu saugen ist. Wenn man so relativ wenig Substanz hat, sucht man nach Kleinigkeiten, zum Beispiel unter Punkt II.5: Die Staatsregierung soll bei mehreren in Betracht kommenden Finanzierungsmodellen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk jene Variante wählen, die den Interessen der Beitragszahler am stärksten Rechnung trägt. – Ich vermute, das meinen Sie nicht. Es könnte ja auch sein, dass die Kunden sagen: Macht mal bitte dieses und jenes und nehmt richtig Geld in die Hand; das würde ihren Interessen auch am meisten dienen. Aber das wollen Sie wahrscheinlich nicht. Wahrscheinlich meinen Sie das, was am billigsten ist – dann sollten Sie es auch so schreiben. Aus Sicht des BSW trägt das alles nicht so weit. Wir wollen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zerstören. Wir wollen, dass er das Richtige tut. Und was das ist, haben wir hier auch schon mehrfach gesagt. Ceterum censeo: Die Bevölkerung dieses Landes hat den berechtigten Anspruch, ein funktionierendes, ihre Interessen vertretendes (Zuruf Hans-Jürgen Zickler, AfD) öffentlich-rechtliches Rundfunk- und Fernsehprogramm angeboten zu bekommen. Sie gibt dafür viel Geld aus, durchaus nicht immer glücklich. (Zuruf Hans-Jürgen Zickler, AfD) Das System funktioniert nur, wenn die Leute durchgehend das Gefühl haben, dass es richtig ist, dass sie das zahlen, dass es gut ausgegebenes Geld ist: Wir bekommen dafür, was wir brauchen. Wir alle wissen, dass das nicht der Zustand ist. Das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist auf einem dramatischen Tiefpunkt angekommen. Die Leute haben im hohen Maße den Eindruck, dieser Rundfunk ist nicht für sie da. Sie kehren sich an vielen Stellen von ihm ab. Sehr gern würden viele von ihnen die durch Gesetz von ihnen abverlangten Gebühren nicht mehr bezahlen – nicht aus Geiz, sondern aus dem Gefühl heraus, dass es kein gut ausgegebenes Geld ist. (Sebastian Wippel, AfD: Ja, beides!) Und irgendwie hat man den Eindruck, dass Sie im Recht sind. Das jüngste BGH-Urteil zu den Rundfunkgebühren stützt sich auch auf den Gedanken, dass es sich hierbei durchaus um eine Kunden-Lieferanten-Beziehung handelt, also dass der Kunde den Anspruch haben kann, für sein Geld etwas Vernünftiges zu bekommen. An den Folgen dieses Urteils werden wir noch viel Freude haben. Der eigentliche Vertrauensverlust – das wissen wir alle – hängt an der journalistischen Arbeit. Das steht im Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, den wir ja jüngst gegen die Stimmen des BSW – aber plötzlich und unerwartet mit anderen Stimmen – beschlossen haben. Der schöne Satz, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten seien bei der Erfüllung ihres Auftrags der verfassungsmäßigen Ordnung und im besonderen Maße der Einhaltung journalistischer Standards, insbesondere zur Gewährleistung einer unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Information, verpflichtet, gilt jetzt. –Wunderbar, endlich sagt es mal jemand, jetzt kann es nur noch besser werden. Leider stand dieser Satz auch schon im vorigen fünften Staatsvertrag, es hat sich nur niemand dafür interessiert. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Eine geistig unabhängige, alle Seiten angemessen zu Wort kommen lassende Berichterstattung ist nicht das Ziel. Stattdessen gibt es immer wieder den Wunsch, das Regierungsinteresse oder aber auch das Interesse eines bestimmten Bereichs des als Mainstream erhofften Meinungsspektrums zu illustrieren, auszuschmücken, mit kleinen sentimentalen Geschichtchen zu vermenschlichen, also irgendwie zu überzeugen. Das ist das Gegenteil von Journalismus, staatsfern ist dieser Rundfunk nicht. (Torsten Gahler, AfD: Jetzt wissen wir Bescheid!) Das wollen wir nicht. Wir wollen einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk der – wie es im Gesetz steht – unabhängigen, sachlichen, wahrheitsgemäßen und umfassenden Informationen, wir wollen kein illustriertes Amtsblatt. (Zuruf Laura Stellbrink, SPD) Damit beschäftigt sich aber der vorliegende Antrag nicht. Wir können ihm nicht zustimmen. Glück auf! (Beifall BSW) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Kollegen Dr. Huhn von der BSW-Fraktion. Wir setzen nun mit der SPD-Fraktion fort. Ich sehe Frau Kollegin Stellbrink. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort. (Sebastian Wippel, AfD: Hoffentlich klatscht die Fraktion! – Laura Stellbrink, SPD: Peinlich!)

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