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Wolfram Günther

GRÜNE 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will feststellen, dass mit diesem Gesetz und auch der Mehrheit, die man sich dafür organisiert hat, eine große Chance vertan worden ist, weil dieses Thema uns hier nicht nur oft beschäftigt hat, sondern auch für viel Aufregung im Land gesorgt hat. Es wäre eine schöne Chance gewesen, in einer großen Breite zu einem Gesetz zu kommen. Wir waren dazu bereit. Wir haben uns als BÜNDNISGRÜNE in diesem Prozess fachlich eingebracht. Sehr viele Punkte in diesem Gesetz – und ich muss die hier gar nicht alle feststellen –, vor allen Dingen administrativer Natur können wir mittragen. Sie sind genau richtig. Uns eint wohl alle hier das Bekenntnis zur Weidehaltung, die jegliche Unterstützung verdient. Deswegen ist es auch nicht nur eine Initiative dieser Legislatur, sondern schon in der letzten hat der Freistaat Sachsen auf Bundes- und EUEbene einiges unternommen, damit die Entnahme im Schadensfall, die schon nicht mehr gut funktioniert hat, einfacher und schneller geht, um wieder Vertrauen herzustellen. Auch dazu hätten wir gern mitgewirkt. Wir können diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, da es nicht nur darum geht, Schaden abzuwenden und schnell zu handeln, wenn ein Schaden eintritt, sondern es geht darum, generell zu jagen. Das widerspricht nun einmal allem, was wir von Wildtierbiologen wissen, wie das Rudelverhalten ist. Wir haben die Zahlen von Sachsen; das ist überschaubar. Es sind anderthalb Rudel, die den Ärger machen. Wir wissen auch, dass man manchmal mehr Schaden anrichten kann, wenn man aus einem Rudel das falsche Tier schießt. Diese Befürchtung haben übrigens auch Weidetierhalterinnen und -halter. Sie sagen, wir sind sehr zufrieden mit unseren Rudeln, weil es nicht zu Übergriffen gekommen ist. Wir wissen auch, dass es für einen Weidetierhalter kein Problem löst, wenn irgendein Wolf geschossen wird und nicht der, der den Schaden verursacht hat, so wie es jetzt geplant ist. Es gibt auch keinen Lerneffekt bei irgendeinem Tier. Das ist schlicht nicht fachlich. Dafür können wir nicht mit zur Verfügung stehen, weil wir Probleme lösen, aber nicht einfach nur eine Jagd eröffnen wollen. Zu dieser mangelnden Fachlichkeit gehört auch – dies wurde schon öffentlich kritisiert, als man das auf Bundesebene angepasst hat; auch der Minister war im Bundesrat anwesend –, dass da etwas von einer Bestandsentwicklung gesagt wurde, was so nicht stimmte, weil es veraltete Zahlen waren. Die Population stagniert im Freistaat Sachsen, es werden nicht mehr. Das hat auch etwas mit Wildtierbiologie zu tun. Deswegen kann dieser Gesetzentwurf nicht von uns unterstützt werden. Er ist ein Schnellschuss, der zu keiner Rechtssicherheit führt. Das hat auch etwas mit der Verbindung zum Wolfsmanagementplan zu tun. Viele Fragen sind noch nicht geklärt. Das hat etwas mit dem guten Erhaltungszustand zu tun. Das EU-Recht gilt ja nach wie vor. Niemand, der in dem Moment schießt, weiß, wie der Stand gerade im Bundesland Sachsen ist, wie er in den benachbarten Bundesländern oder grenzüberschreitend in Polen ist. Das sind alles komplett offene Fragen. Man weiß auch noch nicht, was wirklich zur Qualifikation der Schützen zu sagen ist, zur weidgerechten Ansprache, zur Nachsuche, was es mit den Hunden auf sich hat. Wie sind die Entnahme-Obergrenzen? Wie ist es mit der Beteiligung der Verbände? Immer noch gilt dabei auch Umweltrecht. Wie ist die wissenschaftliche Evaluation? Was sind Berichtspflichten, die auch gegenüber der EU gelten? Viele Fragen sind offengeblieben und führen zur Rechtsunsicherheit. Ich erinnere daran, dass in anderen Bundesländern wie Brandenburg, Hessen, Niedersachsen mittlerweile die Klagen nach Schüssen hereinpurzeln. Am Ende steht dann doch der Jäger oder die Jägerin, die dort den Finger krumm gemacht haben, mit vor Gericht. Das ist ein Risiko. Das hilft dann eben nichts, wenn man einen Schnellschuss gemacht hat. Ich bedauere sehr, dass wir zu keinem soliden Gesetz gekommen sind, was all diese Fragen geklärt und zu einer Befriedung beigetragen hätte. Ausbaden werden es am Ende diejenigen, die jetzt von diesem Gesetz Gebrauch machen wollen. Vielleicht noch eines: Manche Probleme werden auch gar nicht gelöst. Wir haben schon angesprochen, dass die Drückjagden jetzt auch im Winter möglich sein sollen. Es ist auch heute schon so, dass, wenn ein Problem stattgefunden hat, ein Wolf selbstverständlich auch im Winter entnommen werden kann. Es wird auch keine Gesetzeslücke geschlossen. Deswegen können wir dem Gesetz nicht zustimmen. Ich bedaure das ausdrücklich, weil es der Befriedung in diesem Lande gutgetan hätte, hier zu einem guten Gesetzentwurf zu kommen. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Kollegen Günther von der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Es schließt sich Herr Kollege Hartmann von der Fraktion Die Linke an. Bitte Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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