Arthur Österle
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bundesgesetzgeber hat mit der Novellierung des Jagd- und Naturschutzrechts im April 2026 das umgesetzt, was längst überfällig war und was wir seit Jahren fordern: Der Wolf ist nun eine Wildtierart, die ohne Einzelfallprüfung bejagt werden kann. Dass diese Bundesregelung nun in sächsisches Landesrecht übersetzt werden muss, ist folgerichtig. Wir bewerten die beiden Artikel des Entwurfs gleichwohl unterschiedlich. Ein Wort des Lobes sei an dieser Stelle erlaubt. Das Umweltministerium hat die bundesrechtliche Vorgabe zügig in Landesrecht überführt. Während andere Länder ihre Gesetzentwürfe noch diskutieren oder erst einbringen, liegt der sächsische Entwurf bereits seit Anfang Juni vor. Bei den Jagd- und Schonzeiten hat das Umweltministerium von der Länderabweichungskompetenz Gebrauch gemacht und damit eine Verlängerung bis in die Wintermonate hinein ermöglicht. Das ist anzuerkennen. Artikel 1 des Gesetzentwurfs beinhaltet zunächst nicht mehr als den sächsischen Vollzug des novellierten Bundesrechts. Zuständigkeiten werden zugeordnet, Duldungspflichten geregelt, Verordnungsermächtigungen geschaffen. Handwerklich ist das solide gearbeitet. Werte Kolleginnen und Kollegen! Für die Betroffenen zählt am Ende jedoch nicht die Zuständigkeitsverteilung zwischen oberer und oberster Behörde. Für den Weidetierhalter, für den Jäger, für die ländliche Bevölkerung zählt, ob dieses Gesetz seine Ziele erreicht: erstens die Minimierung der Schadensfälle und zweitens eine friedliche, gefahrlose Koexistenz von Mensch und Wolf. Genau das können wir heute nicht beurteilen. Wie viele Wölfe entnommen werden dürfen, in welchen Gebieten, nach welchen fachlichen Kriterien, mit welcher Reaktionsgeschwindigkeit – all das entscheiden nicht wir, sondern das Umweltministerium per Managementplan, dessen Inhalt wir heute nicht kennen. Dennoch muss ich Ihnen hier Wasser in den Wein schütten. So zügig das Gesetz selbst kam, so lange lässt der eigentlich entscheidende Managementplan auf sich warten. Bis heute bleibt er eine Blackbox. Das bedauern wir ausdrücklich, denn allein dieser Plan entscheidet über die Wirksamkeit. Ob damit tatsächlich weniger Risse, weniger wirtschaftlicher Schaden und ein konfliktarmes Miteinander von Mensch und Wolf erreicht werden, steht deshalb weiterhin in den Sternen. Wer den Betroffenen heute zusichern will, ihre Interessen seien gewahrt, dem fehlt dafür schlicht die Tatsachengrundlage. Deshalb werden wir uns bei Artikel 1 enthalten. Bei Artikel 2 liegt der Fall anders. Hier verschiebt sich der Schadensausgleich für Wolfsrisse vom Naturschutzrecht ins Jagdrecht. Durch den Änderungsantrag, mit dem der zuvor bestehende Haushaltsvorbehalt aus dieser Regelung gestrichen wird, können wir die Konsequenzen dieser Verschiebungen heute tatsächlich abschätzen. Für die Weidetierhalter ändert sich durch diesen Systemwechsel nichts in der Sache. Der Ausgleich für Wolfsrisse bleibt bestehen, er wird lediglich an anderer Stelle im Gesetz verankert. Wir werden Artikel 2 zustimmen. Da Artikel 1 nach unserer Bewertung die zentrale Frage, ob die Ziele der Schadensminimierung und der friedlichen Koexistenz erreicht werden können, mangels bekannter Modalitäten des Managementplans offenlässt, werden wir uns in der Schlussabstimmung insgesamt enthalten. Hiermit wäre ich jetzt eigentlich am Ende, möchte aber als Jäger noch etwas anmerken. Ich habe heute viel Lobhudelei gehört zu den Jägern, so wie ich sie auch immer gegenüber den Landwirten höre, die aber in der Realität draußen – zumindest verbal – geprügelt und geschlagen werden. Ich würde mich freuen, wenn diese Unterstützung der Jäger und der Landwirte sich nicht nur in pauschalen Worten in diesem Raum zeigen würde, sondern wenn man gerade mit diesen Menschen, die vieles ehrenamtlich leisten, ob als Landwirte oder als Jäger, genauso fair umgehen würde. Dazu gehört, dass Begriffe wie „Hobbyjäger“ aus unserem Sprachgebrauch verschwinden, es sei denn, wir haben zukünftig auch Hobbyfeuerwehrleute, Hobbytrainer oder Hobbyleistungssportler. Diese Verächtlichmachung der Jägerschaft in Teilen der Politik werde ich definitiv nicht akzeptieren und verbal bekämpfen. (Zuruf CDU) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Österle. Als Nächstes spricht für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herr Abg. Günther.
