Simone Lang
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Rückkehr des Wolfs nach Deutschland und nach Sachsen ist eine Erfolgsgeschichte des Artenschutzes verbunden. Eine Art, die bei uns lange verschwunden war, hat sich wieder angesiedelt. Das ist ein Erfolg, den wir anerkennen und schützen müssen. Artenschutz findet aber nicht im luftleeren Raum statt; der Wolf lebt in einer dicht besiedelten und intensiv genutzten Kulturlandschaft. Seine Rückkehr bringt deshalb auch Konflikte mit sich, vor allem für die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter. Wenn Tiere gerissen, verletzt oder aus ihrer Herde getrieben werden, entsteht nicht nur ein finanzieller Schaden, sondern es entstehen zusätzlicher Arbeitsaufwand, eine emotionale Belastung und bei manchen Betrieben die Sorge, ob Weidetierhaltung unter diesen Bedingungen dauerhaft möglich ist. Deshalb brauchen wir beides: einen verlässlichen Schutz der Art und einen verlässlichen Schutz der Menschen, ihrer Tiere und ihrer Lebensgrundlage. Die Änderung des europäischen und des Bundesrechts eröffnet uns dafür neue Handlungsmöglichkeiten. Der Wolf steht nun im Jagdrecht. Das Bundesjagdgesetz sieht eine Managementplanung und eine Regelung zur Bejagung vor. Sachsen schafft mit diesem Gesetz den landesrechtlichen Rahmen und damit die Möglichkeit, praktisch genutzt zu werden. Für die SPD-Fraktion ist dabei der entscheidende Maßstab: Der günstige Erhaltungszustand des Wolfes muss gewahrt bleiben. Der Wolf darf nicht zum Gegenstand einer rein symbolischen Bestandsreduktion werden. Jede Entnahme muss fachlich begründet, räumlich und zeitlich gesteuert und durch ein belastbares Monitoring begleitet werden. Gerade weil der Wolf nun bejagt werden kann, brauchen wir verlässliche Daten über Rudel, Reproduktion, Zuwanderung und sämtliche Todesursachen. Das Gesetz schafft dafür einen Rahmen. Die Details müssen noch in der Jagdverordnung und im landesrechtlichen Managementplan geregelt werden. Behördlich veranlasste Maßnahmen zur Feststellung und Überwachung des Erhaltungszustandes müssen gesichert werden. Die Zuständigkeit für die landesweiten, revierübergreifenden Managementpläne wird auf Landesebene gebündelt, denn Wolfsreviere und Rissgeschehen halten sich nun einmal nicht an Jagdreviere und Verwaltungsgrenzen. Wir brauchen deshalb einheitliche Regeln, kurze Wege und eine klare Verantwortung. Die Fachstelle Wolf muss in unseren Augen ein zentraler Bestandteil des Monitorings bleiben. Es ist Neuland, in ein vorsichtiges adaptives Wolfsmanagement einzusteigen. Das bedeutet: Vorrang sollte die gezielte Entnahme schadstiftender und auffälliger Wölfe haben. Dort, wo wiederholt zumutbarer Herdenschutz überwunden wurde, muss die zuständige Behörde schnell und rechtssicher handeln können. Die Entnahme sollte möglichst den tatsächlichen Schadverursacher treffen und nicht irgendeinen Wolf. Räumliche und zeitliche Handlungsräume, eine qualifizierte Rissbegutachtung und eine gute Abstimmung zwischen der Fachstelle, der Jagdbehörde und den örtlichen Akteuren ist dafür entscheidend. Gleichzeitig ermöglichen wir bei einem dauerhaft günstigen Erhaltungszustand auch eine Bestandsregulierung in einem jährlich und fachlich zu begründenden Umfang. Das ist Teil des Kompromisses. Für uns gilt aber, dass dies nicht losgelöst von den Monitoringdaten, den Referenzwerten und der Entwicklung der Gesamtpopulation erfolgen soll. Das Bestandsmanagement muss adaptiv sein. Und wenn sich die Daten verschlechtern oder der günstige Erhaltungszustand gefährdet ist, dann müssen die Entnahmen angepasst und ausgesetzt werden. Der zweite zentrale Baustein ist der Herdenschutz. Der Herdenschutz ist keine Vorleistung, die allein den Weidetierhaltern aufgebürdet werden darf. Es ist eine gleichrangige Säule des Wolfsmanagements. Die aktualisierten Regelungen zum zumutbaren Herdenschutz müssen praxisnah und rechtssicher umgesetzt werden, und zwar mit klaren Anforderungen an Zäune, Bespannungen, Flatterband, Herdenschutzhunde und andere Situationen, wie Teiche, Steilhänge oder ASB-Gebiete. Diese Regeln müssen so verständlich sein, dass ein Tierhalter vorher weiß, was von ihm erwartet wird. Mit dem gemeinsamen Änderungsantrag der Koalition und dem BSW gehen wir bei der Entschädigung einen weiteren Schritt. Der Haushaltsvorbehalt im neuen § 36a des Sächsischen Landesjagdgesetzes wird gestrichen. Das ist ein wichtiges Signal an die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter. Wenn ein Wolf oder ein Wolf-Hund-Hybrid einen Schaden verursacht und die Voraussetzungen für den Ausgleich erfüllt sind, muss der Ausgleich zuverlässig und zügig funktionieren. Zugleich ist es richtig, zumutbare Schutzvorkehrungen zu verlangen. Aber diese müssen klar definiert, täglich tatsächlich erfüllbar und an die jeweilige Haltungssituation angepasst sein. Ich will nicht verschweigen, dass sowohl im Gesetzentwurf als auch im Entschließungsantrag nicht alle unsere ursprünglichen Forderungen übernommen wurden. Dazu gehören eine noch stärkere gesetzliche Absicherung der Populationsprognose, klare Aussagen gegen überjährige Aufrechnungen von Entnahmen und eine ausdrückliche Ausnahme für Senderwölfe und genetisch wertvolle Rudel aus Sicht der Wildbiologie. Auch eine reguläre Entnahme von Jungwölfen sehen wir kritisch. Bislang noch offene Fragen müssen im Managementplan und im Vollzug beantwortet werden; möglicherweise auch später. Zunächst erwarten wir klare, überprüfbare und wissenschaftlich begründete Regeln, jährliche Bestandsdaten und transparente Entnahmezahlen, eine belastbare Berücksichtigung aller Mortalitätsuntersuchungen sowie eine enge Zusammenarbeit mit der Fachstelle Wolf. Der Managementplan muss ein Steuerinstrument mit Rückkopplung und Korrekturmöglichkeit sein. Dieses Gesetz ist für die SPD-Fraktion kein Blankoscheck für die Jagd auf den Wolf; es ist ein Rahmen, um vom reinen Reagieren zu einem verantwortlichen Wolfsmanagement zu kommen. Der Rahmen muss nun so ausgefüllt werden, dass drei Ziele zusammengehören: der günstige Erhaltungszustand des Wolfes, der wirksame Herdenschutz und ein verlässlicher Ausgleich für die Weidetierhaltung. Die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf als tragfähigem Kompromiss zu, weil wir handeln müssen und die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter einen handlungsfähigen Staat erwarten. Unsere Zustimmung verbinden wir mit klaren Erwartungen. Der Vollzug muss wissenschaftsbasiert, transparent, europarechtsfest und auf die tatsächlichen Konflikte konzentriert sein. Nur damit kann aus der neuen Rechtslage etwas geschaffen werden, was den Artenschutz und die ländliche Realität miteinander versöhnt. Ich danke meinen Kollegen der CDU-Fraktion und dem Ministerium für die gute Zusammenarbeit. (Beifall SPD und CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die SPD-Fraktion Frau Abg. Lang. Als Nächster spricht für die BSW-Fraktion Herr Abg. Lange.
