Tina Trompter
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über ein Thema, bei dem sich deutlich zeigt, ob die Politik bereit ist, Verantwortung zu übernehmen und Realitäten in diesem Land anzuerkennen. Das Thema ist der Wolf. Eines ist klar: Der Wolf ist zurück in Sachsen. Er gehört inzwischen zum Landschaftsbild im Freistaat, und genau deshalb müssen wir unseren Umgang mit ihm an die Realität anpassen. Denn der Wolf, den wir aus den Märchen „Rotkäppchen“ oder „Der Wolf und die sieben jungen Geißlein“ kennen, ist keine Figur aus einem Märchenbuch, er ist wie in der Geschichte ein Wildtier, das nun in unserer Kulturlandschaft lebt. Die Frage ist heute nicht mehr, ob wir den Wolf wollen oder nicht, die Frage ist, wie wir ein vernünftiges, rechtssicheres und wirksames Wolfsmanagement schaffen; und genau darum geht es bei diesem Gesetzentwurf. Meine Damen und Herren, die CDU hat lange dafür gekämpft, dass der Schutzstatus in der Berner Konvention auf europäischer Ebene abgeändert und damit auch der Schutzstatus in der FFH-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“ geändert wird. Wir haben immer wieder deutlich gemacht: Artenschutz darf nicht bedeuten, dass wir die Augen vor der tatsächlichen Entwicklung verschließen. Der Wolf ist nicht mehr eine vom Aussterben bedrohte Tierart. Der Wolf ist da, hier im Freistaat, und die Auswirkungen erleben unsere Landwirte, unsere Jägerinnen und Jäger, aber vor allem unsere Schaf- und Ziegenhalter jeden Tag. Dieser politische Einsatz hat Wirkung gezeigt. Der Schutzstatus des Wolfes auf europäischer Ebene wurde geändert und auch der Bund hat gehandelt. Mit der Änderung des Bundesjagdgesetzes wurde der Wolf in den Katalog der jagdbaren Tierarten aufgenommen, und es wurden spezielle Regelungen für die Bejagung geschaffen. Das ist ein wichtiger Schritt, aber damit ist die Arbeit nicht getan; denn Bundesrecht muss auch in Sachsen vollziehbar sein, des Entwurfs jagdrechtlicher und Vorschriften der Fraktionen CDU, SPD und BSW Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft und deshalb schaffen wir mit diesem Gesetzentwurf die notwendigen landesrechtlichen Voraussetzungen. Wir brauchen klare Zuständigkeiten, wir brauchen klare Verfahren, und wir brauchen einen Vollzug, der schnell funktioniert. In diesem Sinne ist es richtig, Aufgaben und Pflichten der Behörden auf Landesebene zu bündeln. Ein Rudel fragt nicht nach, ob es sich gerade in der Zuständigkeit des einen oder des anderen Landkreises befindet. Ein gerissenes Schaf wartet nicht darauf, dass mehrere Behörden geklärt haben, wer zuständig ist, und genau deshalb ist es richtig, bestimmte Aufgaben auf Landesebene zu bündeln. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die oberste Jagdbehörde insbesondere für die Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung des revierübergreifenden Managementplans zuständig ist. Das ist auch kein Mehr an Bürokratie, das ist weniger Zuständigkeitswirrwarr, das ist einheitlicher Vollzug und vor allem: Das schafft Verantwortung, denn wir brauchen einen Managementplan, der diesen Namen verdient. (Beifall CDU und Staatsregierung) Wir dürfen nicht erst reagieren, wenn der nächste Riss passiert ist. Wir brauchen einen klaren Rahmen, in dem vorher feststeht, was zu tun ist, wer zuständig ist, welche Herdenschutzmaßnahmen zumutbar sind und was passiert, wenn sich der Erhaltungszustand des Wolfes entsprechend verändert. Das ist vorausschauendes Wolfsmanagement, und das ist genau der Weg, den wir gehen müssen. Unser Entschließungsantrag gibt dafür eine klare Richtung vor. Meine Kollegin wird diesen nachher noch einbringen, ich spreche jetzt schon einige Punkte an. Der Entschließungsantrag verbindet vor allem drei Dinge, die für uns zusammengehören: den Schutz unserer Weidetiere, den Schutz der Wolfspopulation und die Handlungsfähigkeit unseres Staates. Genau an dieser Stelle möchte ich drei Punkte besonders hervorheben: Erstens. Wir müssen die rechtlichen Möglichkeiten, die uns jetzt zur Verfügung stehen, tatsächlich ausschöpfen. Wir brauchen keine Vergoldung, wir brauchen eine Praxistauglichkeit. Zweitens. Unsere Jägerinnen und Jäger benötigen die bestmögliche Ausstattung. Wenn wir nach einem Rissereignis einen schadstiftenden Wolf gezielt entnehmen wollen, müssen wir die tatsächlichen Bedingungen der Bejagung berücksichtigen. Genau deshalb wollen wir im Managementplan eine Regelung schaffen, die es uns unter Beachtung des Artikels 16 der FFH-Richtlinie ermöglicht, für die Bejagung nach Rissereignissen eine Genehmigung für technische Hilfsmittel zur besseren Nachtsicht zu erhalten. Dabei geht es ausdrücklich nicht um einen Freifahrtschein, es geht um eine gezielte, zeitlich und sachlich begrenzte Möglichkeit nach einem Rissereignis, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Denn wenn wir von unseren Jägerinnen und Jägern erwarten, dass sie einen schadstiftenden Wolf schnell und sicher entnehmen, dann müssen wir ihnen dafür auch die notwendigen und rechtssicheren Möglichkeiten an die Hand geben. Drittens. Unser Entschließungsantrag trägt für den Herdenschutz und den Schadensausgleich Sorge; denn ein funktionierendes Management besteht nicht allein aus der Möglichkeit zur Entnahme. Wir müssen auch diejenigen unterstützen, die tagtäglich mit dem Wolf leben, und deren Tiere schützen. Deshalb wollen wir die bestehenden Förderinstrumente für den präventiven Herdenschutz weiterführen, insbesondere die bewährten Fördermöglichkeiten für Weidetierhalter. Genauso klar ist: Wer trotz zumutbarer Schutzmaßnahmen einen Schaden durch einen Wolf erleidet, darf nicht auf diesem Schaden sitzen bleiben. Mit der Streichung des Haushaltsvorbehalts für den Schadensausgleich und der neuen Regelung des § 36 a des Sächsischen Jagdgesetzes für durch Wölfe und Wolf-Hund-Hybriden verursachte Sachschäden gehen wir genau diesem nach. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle insbesondere über diejenigen sprechen, die am Ende draußen für uns Verantwortung übernehmen, nämlich unsere Jägerinnen und Jäger. Man kann nicht politisch fordern, dass problematische Wölfe entnommen werden sollen, und auf der anderen Seite diejenigen alleine lassen, die diese Aufgabe tatsächlich übernehmen. Das wäre verantwortungslos, und genau deshalb gibt es das mit uns nicht. Wer eine rechtlich zulässige oder angeordnete Entnahme durchführt, braucht einen klaren und verlässlichen Handlungsraum. Unsere Jägerinnen und Jäger müssen wissen: Wann darf ich handeln, wer erteilt die notwendigen Vorhaben, wer ist mein Ansprechpartner und wie bin ich rechtlich abgesichert? Genau deshalb müssen wir die Verfahren so einfach und so eindeutig wie möglich gestalten. Ich sage hier auch ganz deutlich: Wer für unseren Staat Verantwortung übernimmt, verdient den Schutz unseres Freistaates. (Beifall CDU und Staatsregierung) Wenn Menschen eine gesetzlich vorgesehene Aufgabe übernehmen, dann müssen wir sie bestmöglich schützen; denn wir brauchen Menschen, die bereit sind, diese Verantwortung zu übernehmen. Deshalb sage ich ganz deutlich: Die Entnahme eines Schadwolfes muss schnell erfolgen. Wenn ein Wolf erhebliche Schäden verursacht und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entnahme erfüllt sind, dann muss gehandelt werden. Ziel muss es sein, dass innerhalb weniger Tage eine Abschussgenehmigung für Schadwölfe erfolgt, und das auch, wenn der Wolfsriss an Feiertagen oder Wochenenden stattgefunden hat. An diesem Punkt möchte ich unserem Koalitionspartner und dem BSW dafür danken, dass wir uns gemeinsam auf diesen Weg begeben haben und gemeinsam zu der vorliegenden Lösung gekommen sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Schluss noch einmal klarstellen, wofür wir als CDU-Fraktion stehen. Wir wollen keinen ideologischen Kulturkampf gegen den Wolf, aber wir wollen genauso wenig einen ideologischen Schutz des Wolfes gegen die Menschen. Der Wolf ist ein Wildtier, und mit Wildtieren muss man professionell umgehen. Das bedeutet: Artenschutz mit Augenmaß, Management statt Ideologie, klare Regeln statt Zuständigkeitschaos und vor allem ein schnelles und rechtssicheres Handeln, und zwar dort, wo es notwendig ist. Wir haben lange dafür gekämpft, dass der rechtliche Umgang mit dem Wolf wieder stärker an der Realität ausgerichtet werden kann. Europa hat den Rahmen verändert. Der Bund hat gehandelt, und jetzt handeln wir auch in Sachsen. Genau das tun wir mit diesem Gesetzentwurf. Wir schaffen klare Zuständigkeiten und die Grundlage für praxistaugliche Verfahren. Wir stärken die Handlungsfähigkeit des Staates, und wir lassen vor allem diejenigen nicht allein, die für uns draußen Verantwortung übernehmen. Das ist für uns als CDU-Fraktion eine moderne Jagdpolitik: nicht laut, nicht ideologisch, sondern fachlich fundiert, pragmatisch und konsequent. Dafür steht die CDU. Vielen Dank. (Beifall CDU und Staatsregierung) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die CDU-Fraktion Frau Abg. Trompter. Als Nächste spricht für die SPD-Fraktion Frau Abg. Lang.
