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Valentin Lippmann

GRÜNE 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Ich erbitte zu der Geschäftsordnung das Wort. Frau Staatsministerin Kraushaar hat soeben bereits auf die zeitlichen Problemlagen des heutigen Plenums hingewiesen. Wir sind deshalb unter den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern übereingekommen, dass wir vorschlagen, die heute unter Tagesordnungspunkt 10 stehende Unterrichtung durch die Sächsische Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu vertagen. Hintergrund ist, dass kraft Bedeutung dieses Amtes, immerhin vom Landtag gewählt und mit eigenem Rederecht ausgestattet, wir nicht wollen, dass das heute zu nachtschlafender Zeit behandelt wird. Deshalb schlagen wir vor, gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 4 diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen und ihn auf die morgige Sitzung, also die 34. Sitzung des Sächsischen Landtags, als neuen Tagesordnungspunkt Nr. 12, also nach den Anträgen, einzuordnen und bitten dafür um Zustimmung. – Vielen Dank. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Vielen Dank, Herr Abg. Lippmann. Gibt es dazu Redebedarf? – Wenn das nicht der Fall ist, stelle ich zur Abstimmung, dass wir den heutigen Tagesordnungspunkt 10, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Verfassung und Erklärung Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Ich möchte mit einem älteren Bürger beginnen, der viel Erfahrung hat und genau hinschaut, was in seiner Gemeinde passiert. Früher ging er für seine Einwendungen zum Amt. Heute fällt ihm das Gehen schwerer, aber klug ist er geblieben wie eh und je. Deshalb liest er die Unterlagen online und gibt seine Stellungnahme digital ab – bequem von zu Hause aus. Dank neuer Kommunikationswege kann er sich weiterhin einbringen. Darum geht es im Kern bei diesem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen: um eine positive Weiterentwicklung, die nichts ersetzt, sondern nur mit Mehrwert ergänzt. § 6 Abs. 2 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes regelt bislang, bei welchen Stellen sächsische Raumordnungspläne – also der Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne – auszulegen sind. Der vorliegende Gesetzentwurf stärkt die digitale Bearbeitung der Verfahren: Bekanntmachung und Beteiligung sollen künftig über das Beteiligungsportal des Freistaates möglich sein. Das bringt mehrere Vorteile: Erstens. Wer die Unterlagen im Internet einsehen und dort darauf reagieren kann, ist nicht mehr an Ort und Zeit gebunden. Zweitens: Bürgerinnen und Bürger, aber auch öffentliche Stellen, kommen so leichter an die Unterlagen und können unkomplizierter Stellung nehmen. Drittens: Das schafft Tempo in der Bearbeitung. Heute müssen Stellungnahmen, die auf verschiedenen Wegen eingehen, oft noch aufwendig digitalisiert und zusammengeführt werden. Läuft die Beteiligung von Anfang an gebündelt über das Portal, entfällt dieser Schritt. Bürgerbeteiligung und eine handlungsfähige Verwaltung sind dabei keine Gegensätze. Im Gegenteil: Gute Beteiligung funktioniert besonders gut, wenn Verfahren einfach, transparent und zügig organisiert sind. Der Gesetzentwurf hilft im Übrigen bei einer Herausforderung, die uns künftig stärker beschäftigen dürfte: Künstliche Intelligenz hat es Recht, den Tätigkeitsbericht, als Punkt 12 auf die morgige Tagesordnung setzen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung bei sonst überwiegender Zustimmung. Damit ist diesem Antrag stattgegeben, und der Tagesordnungspunkt wird auf morgen verschoben. zu Protokoll längst in den Alltag der Menschen geschafft. Texte lassen sich heute innerhalb weniger Sekunden erstellen und bearbeiten. Das nimmt den Menschen einiges ab, öffnet aber auch Tür und Tor für Masseneinwendungen. Umso wichtiger ist es, dass die Verwaltung digital arbeitet und Stellungnahmen effizient erfassen und bearbeiten kann. Moderne Beteiligung braucht eine moderne Verwaltung. Es wird also Zeit, dass wir Prozesse modernisieren. Auf Bundesebene macht Bundesminister Dr. Karsten Wildberger genau das vor: Sein Ministerium für Digitales und Staatsmodernisierung treibt voran, was auch wir hier in Sachsen wollen – digitalisieren, entbürokratisieren, handlungsfähig bleiben. Damit reiht sich der Entwurf der Koalitionsfraktionen ein in eine Bewegung, die längst über Sachsen hinausweist. Ein Einwand liegt nahe, und ich nehme ihn ernst: Was ist mit den Menschen, die sich digital nicht wohlfühlen? Werden sie ausgeschlossen? Der Gesetzentwurf trägt auch diesem Punkt Rechnung. Die digitale Beteiligung soll zum Regelfall werden, sie ersetzt die analoge Möglichkeit aber nicht vollständig. Stellungnahmen können weiterhin eigenhändig verfasst oder beim Plangeber zur Niederschrift abgegeben werden. Das halte ich für richtig; denn Digitalisierung soll Verfahren einfacher machen – nicht Menschen von Beteiligung ausschließen. Meine Damen und Herren, gute Landesplanung braucht Beteiligung. Gute Verwaltung braucht praktikable Verfahren. Ein moderner Freistaat bringt beides zusammen: digital, bürgernah und offen für alle. Aus Sicht der Staatsregierung ist dieser Gesetzentwurf deshalb eine sinnvolle Ergänzung des Sächsischen Landesplanungsgesetzes. Ich werbe um Ihre Zustimmung. Vielen Dank. Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Meine Damen und Herren, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz zur Änderung naturschutzrechtlicher Drucksache 8/7252, Gesetzentwurf Drucksache 8/8314, Beschlussempfehlung des Zunächst hätte, wenn gewünscht, der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Österle, das Wort. Möchten Sie sprechen? – Er verzichtet. Den Fraktionen wird nach § 46 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, BSW, AfD, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und zuletzt die Staatsregierung, wenn gewünscht. Zunächst ergreift für die CDU-Fraktion Frau Trompter das Wort; bitte schön.

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