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Thomas Löser

GRÜNE 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Kollege Pallas, das „Klein, aber oho!“ führe ich mit. Ich sage: Das ist der Aufbruch ins digitale Jahrhundert hier in Sachsen. Wir sprechen über die Frage, ob unsere Verwaltung im Jahr 2026 in der digitalen Gegenwart ankommt oder ob sie weiterhin Zeit und Personal damit verschwendet, Papier abzutippen und abzuheften. Bisher lief es ja so: Wer sich zu einem Regionalplan oder zum Landesentwicklungsplan äußern wollte, der schickte eine schriftliche Stellungnahme. Diese wurde dann händisch erfasst, abgetippt und einsortiert, und zwar mit einem erhebliche Personalaufwand in unseren Behörden. Mit der vorliegenden Novelle wird das nun zur Ausnahme. Das ist gut. Stellungnahmen werden künftig elektronisch eingereicht, in aller Regel über das Beteiligungsportal des Freistaates. Wer es nicht digital kann, gibt seine Stellungnahmen weiterhin bei der Auslegungsstelle zu Protokoll. Diese überträgt sie dann in das vorgegebene Format. Niemand wird ausgeschlossen, aber die Daten sind endlich von Beginn an digital verarbeitbar. Meine Fraktion trägt diesen Gesetzentwurf mit, weil eine Verwaltung, die digitaler arbeitet, schneller, günstiger und am Ende bürgerfreundlicher ist. Wir brauchen dringend diese Verfahren, die nicht an der eigenen Bürokratie ersticken. Aber, meine Damen und Herren, lassen Sie mich auch sagen: Das hier ist ein kleiner Schritt, und wir brauchen sehr viel mehr davon. Die Schriftformerfordernisse im sächsischen Landesrecht müssen endlich durch die einfache Textform ersetzt werden, damit künftig eine E-Mail statt eines Briefes ausreicht. Tatsächlich verweisen auch heute noch Behörden auf das Fax als einzigen schnellen Kommunikationsweg – und das im Jahr 2026. Immer noch müssen Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Unternehmen weiterhin Originalunterschriften beibringen, wobei eine formlose Nachricht völlig ausreichen würde. Es gibt unzählige Beispiele aus dem Alltag: Wohngeldanträge, die eigenhändig unterschrieben werden müssen und deswegen nicht digital verarbeitet werden können. Bauanträge, für die trotz aller Ankündigungen bis heute nicht überall eine digitale Einreichung ermöglicht wurde. Das ist keine Frage der Technik, meine Damen und Herren. Die Technik ist vorhanden. Es ist eine Frage des politischen Willens, alte Formvorschriften konsequent zu räumen, statt dies nur anzukündigen. Deshalb sagen wir: Dieser Gesetzentwurf ist gut, aber er darf kein Einzelfall bleiben. Wir erwarten von der Staatsregierung, dass sie das Prinzip „digital als Regel, analog als Ausnahme“ in der gesamten Verwaltung verankert. Doch natürlich brauchen wir auch für Menschen, die aus verschiedensten Gründen analog arbeiten wollen oder müssen, weiterhin Möglichkeiten der Beteiligung. Bei der Landesplanung fangen wir heute an. Dabei darf es nicht bleiben, meine Damen und Herren. Wir können bei der Digitalisierung in Sachsen ein Tempo vorlegen, wie es in vielen anderen europäischen Ländern mittlerweile seit Jahrzehnten Alltag ist. Dabei brauchen wir nicht auf Berlin und den Bund zu verweisen, wie es von einigen das politische Hobby ist. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung als ersten, längst überfälligen Schritt zu und wünschen diesem Gesetz einen guten weiteren Fortgang. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE, SPD und Ingo Flemming, CDU) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE Herrn Abg. Löser. Als Nächstes hören wir für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Hartmann.

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