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Armin Schuster

16.09.2026 Sitzungen 8/33

Es steht außer Frage: Junge Menschen entwickeln sich unterschiedlich. Gerade deshalb braucht das Recht eine klare, pauschalisierende und für alle gleiche Altersgrenze. Diese Grenze kann und sollte der Gesetzgeber weiterhin bei der Volljährigkeit ziehen. Aus diesem Grund haben sich auch der Sächsische Städte- und Gemeindetag und der Sächsische Landkreistag in der Anhörung entsprechend ausgesprochen. Dieser Einschätzung schließen wir uns an. Deshalb empfehlen wir, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall CDU) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten für die Staatsregierung Herrn Staatsminister des Innern, Armin Schuster. Da ich keinen weiteren Bedarf für die Aussprache sehe, ist diese hiermit beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Aufgerufen ist der Gesetzentwurf „Gesetz zur Absenkung des Wahlalters im Freistaat Sachsen auf das vollendete 16. Lebensjahr (Sächsisches Wahlalter-16-Gesetz)“ in Drucksache 8/4218. Das ist ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Der federführende Ausschuss hat Ablehnung empfohlen, deshalb ist dies die Grundlage für die Abstimmung zum Gesetzentwurf. Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke vor; er wurde bereits eingebracht. Wir behandeln zunächst den Änderungsantrag. Gibt es Aussprachebedarf zum Änderungsantrag? – Das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich, wer dem Änderungsantrag der Fraktion zustimmen möchte. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei ganz wenigen Enthaltungen und einigen Für-Stimmen gibt es doch eine Mehrheit gegen den Änderungsantrag, der damit abgelehnt ist. Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Erstes Gesetz zur Änderung Drucksache 8/6541, Gesetzentwurf Drucksache 8/8313, Ausschusses für Infrastruktur Vor der Aussprache könnte der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Löser, das Wort ergreifen, wenn er das wünscht. – Er wünscht es nicht. Wir kommen somit zur allgemeinen Aussprache, in der die Fraktionen in folgender Reihenfolge das Wort ergreifen können: CDU, SPD, AfD, BSW, BÜNDNISGRÜNE, Die Linke, der fraktionslose Abgeordnete und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Es beginnt die CDU-Fraktion mit Herrn Kollegen Flemming, dem ich hiermit das Wort erteile. Bitte, Herr Kollege.

Protokoll ↗