Valentin Lippmann
Den Wahlrechtsausschluss für Betreute, den das Bundesverfassungsgericht zu Recht für verfassungswidrig erklärt und festgestellt hat, dass die Frage der Geschäftsfähigkeit, die sich bei Betreuten stellt, und der Wahleinsichtsfähigkeit nicht miteinander einhergehen. Es hat gesagt, dass der pauschale Ausschluss von Personen, die unter Betreuung stehen, vom Wahlrecht verfassungswidrig ist. Ihrer Logik nach müssten Sie das wiedereinführen.
