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Armin Schuster

16.09.2026 Sitzungen 8/33

Wer das Wahlalter absenken will, verändert nicht nur eine einzelne Vorschrift. Er verändert die Rechtsstellung der Person in der Gemeinde. Das sollte sich in die Systematik unserer Rechtsordnung überzeugend einfügen. Der Hinweis auf das Wahlalter bei Europawahlen entscheidet diese Frage nicht. Dass 16- und 17-Jährige bei Europawahlen wählen dürfen, verpflichtet uns nicht dazu, alle anderen Wahlen und kommunalen Beteiligungsrechte genauso zu regeln. Auch bei gleichzeitig stattfindenden Wahlen lassen sich unterschiedliche Wahlalter rechtssicher und praktikabel umsetzen. Entscheidend ist für uns: Welche Reife darf der Gesetzgeber für verantwortliche politische Beteiligung und Pflichten voraussetzen? (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, steht am Mikrofon.) Diese Frage lässt sich nicht anhand einzelner Fähigkeiten beantworten. Entscheidend ist das Gesamtbild. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Gestatten Sie nun eine Zwischenfrage? – Herr Kollege Lippmann, bitte schön.

Protokoll ↗