Valentin Lippmann
Wissen Sie, Herr Kollege Wippel, bei Ihnen ist Abstraktionsfähigkeit grundsätzlich nicht vorhanden. Das ist immer das Problem. Sie sind nicht in der Lage, einen Sachverhalt zu abstrahieren, sondern versuchen ihn dann bis zur Komik ins Unendliche umzukehren. Es ist doch relativ einfach: Entweder es gibt eine Rechtsordnung, die Ihnen sagt, junge Menschen – also ich spreche jetzt von 16-Jährigen – sind ganz grundsätzlich nicht in der Lage, eine kluge Entscheidung zu treffen. Oder es gibt eine Rechtsordnung, die sagt: Unter bestimmten Bedingungen gehen wir schon davon aus, dass junge Menschen auch eine kluge Entscheidung treffen können, indem wir ihnen noch weit mehr zumuten. Ich komme noch zu diversen anderen Beispielen, das ist nur eines von vielen. Ich glaube, es war der Kollege Gebhardt, der hier einmal eine Latte aufgezählt hat im Plenum, was man alles mit 14 und mit 16 schon machen kann. Das ist die Frage von Abstraktion. Nämlich die Frage: Traue ich jungen Leuten etwas zu, oder traue ich ihnen nichts zu? Wenn ich sage, ich traue es ihnen nicht zu, dann müssen wir auch darüber diskutieren, warum sie in anderen Punkten dieses Vertrauen genießen, ihnen aber ausgerechnet beim urdemokratischsten Akt schlechthin – nämlich der Stimmabgabe – unterstellt wird, dass sie nicht in der Lage sind, das zu tun. Ehrlicherweise: Eine Prüfung brauchen sie sicherlich bei diesen Dingen, aber bei Weitem nicht bei allen. Ich komme gleich noch dazu. Das zeigt, dass Sie die Dimension des Problems schlicht nicht verstanden haben. Es geht auch um die Angleichung an die aktuellen Entwicklungen. Die Zahl der Bundesländer ist genannt worden, in denen es ein entsprechendes Wahlrecht ab 16 Jahren gibt. Keines dieser Bundesländer ist untergegangen. Ich kann Sie beruhigen: Den Bundesländern geht es erstaunlich gut. Damit komme ich zu einem der berühmten Gegenargumente der Rechte und Pflichten, die immer ins Feld geführt werden, auch von Kollegin Leithoff. Ich halte das Ganze für einen großen Bluff. Erstens. Zum einen bleibt der Blick in die Geschichte. Das Wahlrecht zum Weimarer Reichstag hatten sie mit 20 Jahren, obwohl sie erst mit 21 Jahren volljährig waren. Ich denke nicht, dass die Weimarer Demokratie an dieser Frage untergegangen ist. Aber es war die Entscheidung, dass Wahlrecht und Volljährigkeit sehr wohl auseinanderfallen können, weil es um die Frage demokratischer Entscheidungsfähigkeit geht, die höher gewichtet wird als die Volljährigkeit. Zweitens. Das Auseinanderfallen von aktivem und passivem Wahlrecht, wie es auch heute bemüht wird, ist kein Problem. Ich könnte in der Bundesversammlung den Bundespräsidenten wählen, kann aber selbst nicht Bundespräsident werden. Das zieht sich durch unsere Verfassungsordnung. Im hessischen Landtagswahlrecht hatten Sie die Situation, dass das passive Wahlrecht bei 21 Jahren lag, das aktive allerdings bei 18 Jahren. Daran ist auch niemand zugrunde gegangen, bis es eine Verfassungsänderung gab. Drittens. Das Bundesverfassungsgericht hat sich vor einer Reihe von Jahren zur Frage des Wahlrechts betreuter Personen geäußert. Am Ende mussten wir dafür die Wahlgesetze überarbeiten. Seitdem gehen wir davon aus, dass die Frage der individuellen Einsichtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit nicht mit dem Wahlrecht zusammenhängt. Seitdem gilt: Der Ausschluss von unter Betreuung stehenden Personen ist verfassungswidrig. Die Begründung lautet, dass der bloße Rückschluss daraus, ob sie geschäftsfähig sind oder unter Betreuung stehen, keine Entscheidung darüber zulässt, ob sie eine kluge Wahlentscheidung treffen können. Deshalb ist auch der Umkehrschluss logisch: Es braucht nicht zwingend die Geschäftsfähigkeit, um Wahleinsichtsfähigkeit zu besitzen. Deshalb stimmen wir diesem Gesetzentwurf zu. Vielen Dank. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und vereinzelt Die Linke) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Herrn Kollegen Lippmann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Zum Abschluss der ersten Runde hat der fraktionslose Abg. Berger Gelegenheit zu sprechen. – Ich kann nicht erkennen, dass er Interesse hat. Damit haben wir die erste Runde abgeschlossen und können eine zweite Rederunde eröffnen. Ich schaue zur Fraktion Die Linke, ob sie die zweite Rederunde eröffnen möchte. – Möchte sonst jemand eine zweite Rederunde eröffnen? – Das kann ich nicht erkennen. Dann hat die Staatsregierung die Gelegenheit. Ich sehe, dass der Staatsminister des Innern, Herr Schuster, das Wort ergreifen möchte. Bitte, Herr Staatsminister. Sie haben das Wort.
