Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Man kann über das Wahlalter lange theoretisch diskutieren, wie wir es soeben und bereits häufig in vergangenen Legislaturperioden getan haben. Das ist auch notwendig. Man kann jungen Menschen auch den ganzen Tag erklären, wie wichtig ihr Engagement ist – auch das ist richtig –, und dass es verschiedene Alternativen zum Wahlrecht gibt. Aber heute geht es in diesem Hohen Hause doch um die entscheidende Frage: Dürfen junge Menschen mitentscheiden? Dürfen sie darüber entscheiden, wer für sie Politik macht? Es geht darum, ob wir jungen Leuten zugestehen, endlich das zu bekommen, was ihnen zusteht: ihre Stimme bei einer Wahl. Deswegen – das kann ich schon vorwegnehmen – werden wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. Denn das Wahlrecht gehört zu den Grundpfeilern unserer freiheitlichen Demokratie, und es einer Gruppe von Menschen nicht zu gewähren, ist begründungspflichtig, nicht umgekehrt. Wahlrecht entwickelt sich. Seine Geschichte ist stets eine Geschichte der schrittweisen Öffnung. Über jeden Schritt wurde damals wie auch in letzter Zeit diskutiert, übrigens auch über andere Aspekte des Wahlrechtes. Es galt als genauso riskant, das Frauenwahlrecht einzuführen, wie das Wahlrecht für unter 18-Jährige. Alles hat sich nicht bewahrheitet, Gott sei Dank und richtigerweise. Jeder dieser Schritte hat unsere Demokratie gestärkt und nicht etwa geschwächt. Ich glaube, das ist die Erkenntnis, vor der wir stehen sollten. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Es ist geradezu eine Geschichte der Demokratie, dass immer mehr Menschen Zugang zu politischer Mitbestimmung erhalten haben, und deshalb ist die Ausweitung des Wahlrechts kein Angriff auf die Demokratie, sondern sie ist eine notwendige Fortentwicklung ebendieser. Deswegen ist der Gesetzentwurf richtig. Das gilt übrigens auch mit Blick in die Geschichte, bei der klar ist, dass das Wahlrecht eine Festlegung ist, die sich nicht an objektiven Kriterien festmacht. Frau Kollegin Leithoff, ich möchte es trotzdem wiederholen. Wir haben es im Ausschuss bereits diskutiert, aber wir gestehen jungen Menschen schon viel Verantwortung zu. Ja, auf einer individuellen Ebene, und ich gebe Ihnen da recht, es geht natürlich nicht um eine abstrakte Ebene. Aber wenn wir Menschen zutrauen, mit 16 eine Ausbildung zu absolvieren, wenn sie Boot- oder Segelflugscheine erwerben können, dann zeigt das, dass unsere Rechtsordnung davon ausgeht, dass auch 16-Jährige durchaus sehr kluge und verantwortungsbewusste Entscheidungen treffen können. Warum sollen sie dann nicht ihren Gemeinderat, ihren Kreistag oder eben auch den Sächsischen Landtag wählen? Das ist unlogisch. (Beifall BÜNDNISGRÜNE und Die Linke) Das gilt umso mehr, das möchte ich artikulieren, weil Wahlrecht tatsächlich einen interessanten Konnex hat: Wahlrecht und Wehrrecht stehen historisch relativ häufig miteinander historisch in Verbindung. Wenn wir gerade eine Diskussion über die Wehrpflicht in diesem Land führen, darüber, dass möglicherweise demnächst eine Wehrpflicht scharfgeschaltet werden könnte und junge Menschen auch dann zum Dienst an der Waffe müssen und es nicht mehr um Freiwilligkeit geht, dann will ich denjenigen, die davon perspektivisch betroffen sind, doch zu einem größeren Teil auch die Chance geben, darüber mitzubestimmen. Tatsächlich war das historisch auch der Grund für die Absenkung des Wahlrechts in vergangenen Zeiten. Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
