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Simone Lang

SPD 16.09.2026 Sitzungen 8/33

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Titel der heutigen Fachregierungserklärung steckt einiges, worauf wir uns verständigen können: Naturschutz braucht Augenmaß, Akzeptanz und Kooperation. Natürlich müssen wir Verfahren hinterfragen, die unnötig kompliziert sind. Wir müssen prüfen, wo Zuständigkeiten besser ineinandergreifen und Entscheidungen schneller getroffen werden können. Auch der Gedanke eines kooperativen Naturschutzes ist wichtig. Wer Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Teichwirtschaft und kommunale Entwicklung gestalten will, kann Naturschutz nicht allein von oben organisieren. Wir brauchen die Menschen vor Ort: Eigentümer, Landwirte, Waldbesitzer, Kommunen, Verbände und Ehrenamtliche. Ich möchte einen Punkt ergänzen: Augenmaß darf nicht bedeuten, dass der Naturschutz immer dort zurückweichen muss, wo er unbequem wird; denn zunächst müssen wir schauen, wie es um unsere Natur tatsächlich bestellt ist. Die Europäische Umweltagentur kommt zu einem ernüchternden Ergebnis: 81 % der geschützten Lebensraumtypen in Europa befinden sich in einem schlechten oder unzureichenden Zustand, bei den geschützten Arten sind es 63 %. Beim Blick auf die Insekten wird deutlich, worüber wir sprechen. In Deutschland zeigen rund 45 % der untersuchten Insektenarten langfristig einen rückläufigen Bestandstrend. In Sachsen gelten von den seit dem Jahr 2007 bewerteten Insektenarten rund 44 % als ausgestorben oder bestandsgefährdet. Das sind keine abstrakten Zahlen, sondern das bedeutet weniger Bestäuber, weniger Nahrung für Vögel und weniger biologische Vielfalt auf den Wiesen und Feldern. Deshalb passt in diese Debatte auch das Rebhuhn sehr gut; der Minister hatte es vorhin angesprochen. Das Rebhuhn ist ein Symbol dafür, dass Naturschutz und Landwirtschaft zusammengedacht werden müssen. Mehrjährige Blühstreifen, Brachen, Hecken und strukturreiche Feldränder helfen nicht nur dem Rebhuhn, sie schaffen Lebensraum für viele andere Arten. Genau darin liegt die politische Aufgabe. Landwirte und Landwirtinnen mit solchen Strukturen, die diese schaffen und erhalten, müssen verlässlich unterstützt werden, und zwar nicht nur durch befristete Förderungen und komplizierte Programme, sondern langfristig und mit fairen Vereinbarungen. Eine starke Landwirtschaft und ein starker Naturschutz sind kein Widerspruch. Aber wir dürfen nicht so tun, als könnten wir die ökologischen Folgen der Landnutzung einfach ausblenden. Wer durch das Erzgebirge fährt und den Wald, die Bergwiesen, die Weiden, die Bäche und die kleinen Wirtschaftsflächen sieht, stellt fest: Hinter diesem Landschaftsbild steckt ein sensibles Zusammenspiel zwischen Natur und menschlicher Nutzung. Die artenreichen Berg- und Magerwiesen sind nicht dadurch entstanden, dass der Mensch diese Flächen einfach sich selbst überlassen hat, sondern sie sind durch Mähen, Beweiden und Pflege entstanden, und zwar über Generationen hinweg. (Beifall Marko Schiemann, CDU, und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Das ist kooperativer Naturschutz in seiner besten Form. Naturschutz und Nutzung sind keine Gegensätze. Sie gehören zusammen, und gerade deshalb müssen wir aufpassen, dass wir die Strukturen nicht schwächen, die diese Kulturlandschaft erhalten. Eine Bergwiese ist eben nicht nur Grünland, sie ist Lebensraum, ein Teil regionaler Identität und das Ergebnis einer gewachsenen Bewirtschaftung. Wer solche Flächen auch noch in 30 und 50 Jahren haben möchte, braucht beides: Menschen, die von der Landwirtschaft leben können, und eine Politik, die den Wert der Landschaft erkennt und ihren Erhalt unterstützt. (Beifall SPD) Das ist Naturschutz mit Augenmaß und nicht gegen die Menschen gerichtet. Naturschutz ist es nicht nur dann, wenn es nichts kostet und niemandem etwas abverlangt, sondern Naturschutz geht nur mit den Menschen. Wenn man aus dem Erzgebirge kommt, weiß man, dass diese Frage nicht an der Wiese endet. Sie beginnt beim Wald und endet beim Wasser. Unsere Wälder stehen seit Jahren unter einem enormen Druck: Stürme, Borkenkäfer, Hitze und wiederkehrende Niederschlagsdefizite haben ihre Spuren hinterlassen. Der Waldzustand zeigt, dass sich die Vitalität vieler Baumarten von den massiven Schäden seit dem Jahr 2018 bislang nicht grundlegend erholt hat. Auch beim Wasserhaushalt müssen wir genau hinschauen. Sachsen hat in den vergangenen Jahren erlebt, was anhaltende Trockenheit und Wassermangel bedeuten. Ein intakter Wald ist deshalb nicht nur Holzlieferant. Ein gesundes Moor ist nicht nur eine Fläche, die nicht bewirtschaftet werden kann. Eine naturnahe Aue ist nicht nur ein Schutzgebiet. Das sind Teile unserer natürlichen Infrastruktur. Sie speichern Wasser, sie halten den Boden zusammen, sie kühlen die Landschaft, sie binden Kohlenstoff und sie helfen uns mit den Folgen des Klimawandels umzugehen. Deshalb komme ich zu einem Punkt, bei dem ich der Fachregierung ausdrücklich zustimmen kann: Ja, Bürokratieabbau ist notwendig. Eine Doppelprüfung braucht niemand, unklare Zuständigkeiten braucht niemand und unnötige Verfahrensschleifen braucht auch niemand. Aber eine artenschutzrechtliche Prüfung ist nicht automatisch Bürokratie, nur weil sie Zeit kostet. Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht automatisch Bürokratie, weil sie ein Vorhaben komplizierter macht. Die Frage, ob ein Lebensraum zerstört wird, ist keine überflüssige Formalie, nur weil die Antwort politisch unbequem sein kann. (Beifall SPD und CDU) Unsere Formel sollte deshalb lauten: Bürokratieabbau – ja, Schutz abbauen – nein. Wenn wir die Planung beschleunigen wollen, sollten wir vor allem dafür sorgen, dass Konflikte früher erkannt werden. Eine gute Planung bedeutet nicht, dass am Ende niemand mehr widersprechen darf. Eine gute Planung bedeutet, dass möglichst früh klar ist, wo die Konflikte liegen und wie sie gelöst werden. Auch bei dem Thema Finanzierung müssen wir ehrlich sein. Der Minister verweist zurecht darauf, dass Naturschutz ohne langfristige Finanzierung nicht funktionieren kann. Ich begrüße es deshalb ausdrücklich, dass wichtige Strukturen der Naturschutzarbeit im Regierungsentwurf des Einzelplanes abgesichert werden konnten. Aber wenn die Anforderungen an Natura 2000 wachsen, wenn die europäische Wiederherstellungsverordnung neue Aufgaben mit sich bringt und gleichzeitig die Folgen des Klimawandels zunehmen, reicht es dann wirklich, bestehende Strukturen auf dem Status quo zu halten oder fortzuführen? Naturschutz darf nicht zu einer Aufgabe werden, bei der jedes Jahr neu darum gerungen wird, ob das Notwendige noch finanzierbar ist. Naturschutz ist keine freiwillige Kür, sondern es ist eine öffentliche Aufgabe. Wir sollten deshalb über die Kritik des Ministers an der europäischen Wiederherstellungsverordnung sachlich sprechen. Die Umsetzung muss praktikabel sein. Länder und Kommunen brauchen an der Stelle Klarheit, sie brauchen Zeit und ausreichende Mittel. Ja, Akzeptanz entsteht nicht durch Vorgaben, die vor Ort niemand nachvollziehen kann. Aber die Antwort auf diese Herausforderung darf nicht darin bestehen, Wiederherstellung von Natur vor allem als Belastung zu sehen und zu beschreiben. Moore, Auen, Wälder und naturnahe Gewässer sind keine Luxusprojekte, sondern sie schützen vor Hochwasser, speichern Wasser und helfen bei der Anpassung gegen den Klimawandel. Wir wollen, dass Sachsen wirtschaftlich stark bleibt. Und wir wollen wettbewerbsfähige Landwirtschaft, investitionsfähige Unternehmen, schnelle Verfahren und weniger unnötige Bürokratie. Aber wir haben als Koalitionspartner auch einen eigenen politischen Anspruch, und zwar: Ökonomie und Ökologie dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Langfristig ist eine zerstörte Natur auch ein wirtschaftliches Problem. Wenn Wasser knapp wird, betrifft das die Landwirtschaft und die Industrie, wenn Böden Fruchtbarkeit verlieren, betrifft das die Landwirtschaft und die Ernährung, und wenn die Wälder instabil bleiben, betrifft das die Forstwirtschaft, die Holzindustrie und die regionale Wertschöpfung. Deshalb ist Naturschutz nicht das Gegenprogramm zu wirtschaftlicher Entwicklung. Naturschutz ist ein Teil zukunftsfähiger Entwicklung. (Beifall SPD und Marko Schiemann, CDU) Das gilt auch für den Wolf und den Biber, ebenso für das Birkhuhn. Konflikte müssen gelöst werden. Wenn Wölfe und Biber Schäden verursachen, braucht dies praktikable Lösungen, nicht nur die letale Entnahme. Hierfür müssen wir die Zukunft neu denken. Zum Schluss möchte ich noch einmal auf den Titel der Fachregierungserklärung zurückkommen: „Erfolg durch Entscheidung“: Ja, wir müssen entscheiden, aber wir müssen auch entscheiden, was wir schützen wollen. „Anpassung“: Ja, aber Anpassung darf nicht bedeuten, dass wir die Schutzstandards weiter absenken. „Ausgleich“: Ja, denn unterschiedliche Interessen müssen miteinander in Einklang gebracht werden. „Augenmaß“: Ja, unbedingt; aber Augenmaß bedeutet nicht, dass der Naturschutz dort zurückweicht, wo er schwierig wird. Ich sagte vorhin schon: Augenmaß bedeutet schützen, wo Schutz notwendig ist, nutzen, wo Nutzen möglich ist, ausgleichen, wo Interessen kollidieren, vereinfachen, wo Bürokratie unnötig ist, und konsequent sein, wo unsere Lebensgrundlage gefährdet ist. Wir haben die Verantwortung, was uns an Natur und Landschaft anvertraut ist, an die nächste Generation zu geben – nicht perfekt, aber intakt und lebenswert, nicht als Museum, sondern als Landschaft, in der Menschen leben, arbeiten und wirtschaften können. Dafür wollen wir als SPD einstehen: für einen Fortschritt, der nicht auf Kosten der Lebensgrundlagen geht, für Landwirtschaft, die Zukunft hat, und für einen Naturschutz, der mit den Menschen arbeitet, seinen Anspruch aber nicht aufgibt. Vielen Dank. (Beifall SPD und vereinzelt CDU) Erste Vizepräsidentin Ines Saborowski: Schönen Dank. Für die SPD-Fraktion sprach Frau Kollegin Lang. Für die BÜNDNISGRÜNEN folgt Herr Abg. Günther; bitte schön.

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