Rick Ulbricht
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nur ganz kurz zu Ihnen, Herr Urban: Ich fand es schade. Sie haben meiner Meinung nach nach wie vor nicht zum Thema gesprochen: kein Wort zur Trockenheit, zum Artenschutz, zum Wasserrückhalt oder grundsätzlich zum Naturschutz. Ich fand es eher ein Armutszeugnis. (Zuruf AfD: Au!) Ich möchte gar nicht so sehr auf das eingehen, was Sie gesagt haben. Ich bin mir ziemlich sicher, dass der Minister bestimmt noch ein paar Worte dazu sagen wird. Ich komme zurück zum Thema; denn mit dem heutigen Thema der Fachregierungserklärung sprechen wir über kein Randthema, sondern über eine grundlegende Frage unserer Existenzsicherung. Ein gezielter Naturschutz ist keine Nebensache, sondern er gewährleistet im Idealfall ein gesundes Ökosystem, sauberes Wasser, fruchtbare Böden und frische Luft. Er ist zugleich das, was wir unsere Heimat nennen, was unseren Freistaat ausmacht. Was wäre zum Beispiel Leipzig ohne den Auwald? Was wäre die Sächsische Schweiz ohne ihre Wälder und das Elbsandsteingebirge? Was wäre die Oberlausitz ohne ihre Heide- und Teichlandschaft? All unsere Naturräume gilt es, wirksam zu schützen. Gleichsam gilt, die Arten- und Pflanzenvielfalt zu erhalten – nicht nur für Flora und Fauna, sondern auch als Lebensgrundlage für uns. (Beifall Marko Schiemann, CDU, und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Deshalb müssen Biotope und geschützte Arten in unseren Flächenplanungen natürlich immer eine Rolle spielen, und das tun sie auch. Gleichzeitig gilt es, eine Nutzung für den Menschen dort, wo es sinnvoll ist, zu ermöglichen. Unsere Naturschutzgebiete sollen schließlich auch die Möglichkeit bieten, dass Menschen sie durchstreifen und mit der Natur in Kontakt kommen können. Zugleich müssen wir aber auch feststellen, dass die Rahmenbedingungen für Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt im Wandel sind. Allein diesen Sommer sahen wir, dass uns zunehmende Hitzewellen vor Herausforderungen stellen. Der Niedrigwasserstand der Elbe lässt Schifffahrt über längere Zeiträume kaum noch zu. Das beeinflusst nicht nur die Binnenschifffahrt, sondern führt uns einmal mehr vor Augen, wie elementar beispielsweise das Thema Wasser ist und wie dieses breiter, bis hin zum Naturschutz gedacht werden muss. Natur zu schützen heißt auch, mit der Zeit zu gehen und die bewährte Praxis vielleicht auf neue Herausforderungen einzustellen und weiterzuentwickeln, um für die Zukunft besser gerüstet zu sein – ganz im Sinne des Titels dieser Fachregierungserklärung mit Anpassung, Ausgleich und Augenmaß. Für uns ist klar: Naturschutz funktioniert dann effektiv, wenn ideologische Scheuklappen abgelegt werden. (Martina Jost, AfD: Ei, ei, ei!) Das gilt beispielsweise ganz praktisch beim Thema Waldumbau als Reaktion auf klimatische Veränderungen und zunehmende Trockenperioden. Die Frage ist einfach: Ist ein gezielter und geförderter Waldumbau mit Unterstützung von Fachverbänden nicht doch effizienter und nachhaltiger, als vom Borkenkäfer zerfressene Flächen sich selbst zu überlassen? Oder – lassen Sie mich noch ein anderes Beispiel zur Verdeutlichung geben – vielleicht findet auch ein Biber, der in der Oberlausitz die Fischteichdämme durchgräbt und die Existenz unserer Fischteichwirte bedroht, in Frankreich in einer nageltierfreundlichen Aufnahmegesellschaft eben doch eine bessere Heimat, so wie es beispielsweise Bayern erfolgreich praktiziert hat. (Vereinzelt Beifall CDU und Staatsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch) Kurz gesagt: Starre Vorschriften sollten im Idealfall keine Existenzen gefährden und dennoch den Schutz von Natur sicherstellen. Die Vorgaben aus dem Bund und aus Europa spielen hierbei eine besondere Rolle. Der Minister ist bereits auf vieles eingegangen. Der Blick geht besonders in Richtung der Regelungen der EU, zum Beispiel zur Wiederherstellungsverordnung. Hierbei gilt es, bürokratische Entlastungen zu schaffen, rechtliche Spielräume gezielter auszunutzen und bei Bedarf Regelwerke praxistauglich zu gestalten. Mit den Natura 2000-Gebieten besitzen wir schon jetzt in Europa das größte grenzüberschreitende koordinierte Schutzgebietsnetz weltweit. Die dafür grundlegenden Richtlinien sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie die Vogelschutzrichtlinie; auch das erwähnte der Minister. Schon jetzt sind hierbei Bemühungen im Gang, um unnötige administrative Belastungen zu reduzieren, während gleichzeitig der Anspruch der Richtlinie und die hohen Standards des Naturschutzes aufrechterhalten werden sollen. Diese Bemühungen unterstützen wir ausdrücklich. Für uns gilt dabei ganz grundlegend ein einfacher Satz: Wirksamer und gesellschaftlich akzeptierter Naturschutz kann nicht von oben herab, sondern muss im Austausch und auf Augenhöhe erfolgen. Es gilt, Eigentümerbetroffenheit zu berücksichtigen, Landnutzerverbände einzubeziehen und intensive Vor-Ort-Gespräche zu führen. Nur im Kompromiss gelingt ein kooperativer Naturschutz, der letztlich wirklich nachhaltig ist. Zur Lebensrealität gehört dabei oftmals auch: Wenn die Ökonomie bedroht wird, findet ein rein ökologischer Ansatz, egal wie gut er gemeint ist, nur wenig Akzeptanz. Wir müssen mit den betroffenen Gemeinden, Landkreisen, Vereinen und allen weiteren Akteuren zusammenarbeiten, anstatt ihnen nur neue Regelungen, bürokratische Verfahren und Kosten aufzubürden. Grundsätzlich sind Landkreise und kreisfreie Städte als untere Naturschutzbehörden für den Vollzug der naturschutzrechtlichen Vorschriften zuständig. Die konkrete Ausführung der sächsischen Politik im Naturschutzbereich liegt damit so nah wie möglich bei den Betroffenen, also bei denen, die die Verhältnisse vor Ort immer am besten kennen. Dort, wo es aufgrund besonderer Schutzsituationen Unterschiede gibt – beispielsweise in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz –, wird schnell deutlich, dass Akzeptanz verloren gehen kann, wenn die Menschen nicht das Gefühl haben, dass geltende gesetzliche Bestimmungen den Gegebenheiten vor Ort Rechnung tragen und vielleicht sogar eine selbstbestimmte Verwaltung erschweren. Gerade hier gilt es, einen Ausgleich zu finden. Die Bemühungen der Staatsregierung, gemeinsam mit dem Landkreis und den betroffenen Gemeinden eine Lösung zu finden, um zum einen den Nationalpark zu schützen und zum anderen mehr Verantwortung in die Hände der Akteure vor Ort zu legen, unterstützt meine Fraktion und unterstütze ich ganz persönlich ausdrücklich. Der Grundsatz eines Naturschutzes, der gleichermaßen die Menschen vor Ort mitnimmt und unsere Natur nachhaltig schützt, sollte in den aktuellen Zeiten vor allem auf einem guten Mix zwischen Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen beruhen. Und ja, Sparsamkeit ist geboten. Die Mittel, die wir zur Verfügung haben, müssen möglichst effizient eingesetzt werden. Wir stehen vor einem neuen Doppelhaushalt. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, wie es mit dem Naturschutz aussieht. Die wirtschaftliche Lage bleibt angespannt, die Einnahmen wachsen nicht mehr im gleichen Maße, wie die Ausgaben uns davongaloppieren. Grundsätzlich gilt nach wie vor: Staatliche Mittel müssen über viele Politikfelder verteilt werden, und jedes Feld ist wichtig und hat seine Daseinsberechtigung. Wir brauchen Bildung, wir brauchen funktionierende Infrastruktur, wir brauchen Sicherheit und ja, wir brauchen auch Umweltund Naturschutz. Alle Bereiche sind wichtig und müssen Berücksichtigung finden, auch in Zeiten von Konsolidierung und Sparsamkeit. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Es stellt uns vor die Herausforderung, in allen Bereichen zu prüfen, Schwerpunkte zu setzen und klare Prioritäten zu verfolgen. Im aktuellen Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 konnte die Finanzierung für die wesentlichen institutionellen Strukturen des Naturschutzes gesichert werden. Aber: Wo fördern wir im Freistaat den Naturschutz konkret? Es ist bereits angeklungen, dass das Thema Wasser für uns als Fraktion ein Schwerpunkt ist. Vitale Gewässer, eine funktionierende Wasserversorgung und ein intaktes Ökosystem, welches Wasser in der Fläche hält, sind von zentraler Bedeutung für die kommenden Jahre. Davon profitiert nicht nur der Hochwasserschutz, sondern es sorgt auch für Stabilität in extremen Trockenphasen und ermöglicht eine nachhaltige Bewirtschaftung. Im Fokus stehen dabei vor allem Wälder und Moore, welche von Natur aus große Mengen an Wasser speichern können. Sie wirken wie riesige Schwämme, verhindern Hochwasserspitzen, wirken ausgleichend für das örtliche Klima und fungieren obendrein als Kohlenstoffspeicher. An erfolgreiche Projekte in der Vergangenheit wie MOOREVITAL oder MooReSax schließt nun auch das Moorbodenschutzmanagement für die Moorregion Sachsen an. Dies ist ein guter und richtiger Weg, der neue Akzente setzt. Außerdem – auch das wurde schon angesprochen – geht es darum, vorgesehene und pauschalisierte finanzielle Unterstützung für die Landschaftspflegeverbände sicherzustellen und bereitzuhalten. Genauso unterstützen wir weiterhin Naturschutzvereinigungen und stehen zu unseren sächsischen Naturparken. Hierfür stellen wir im nächsten Doppelhaushalt sogar zusätzliche Mittel zur Verfügung. Auch die Umweltbildung liegt uns als CDU am Herzen. Deshalb haben wir die Basisunterstützung der Naturschutzstationen und das Programm „Junge Naturwächter“ im Regierungsentwurf in Höhe von 3,4 Millionen Euro fortgeführt. Dadurch fördern wir eine landesweit bestehende Struktur zur Wissensvermittlung sowie zur Natur- und Umweltbildung und stärken zugleich die Nachwuchsgewinnung und das Ehrenamt im Naturschutz. Wir gehen aber auch neue Wege, indem wir Verbände einbeziehen, die bislang nicht primär im Naturschutz gesehen wurden. Ich habe mich als Leipziger beispielsweise – der Minister hatte es angesprochen – über das Kleingartenwesen gefreut. Der Landesverband der Kleingärtner legt im Bereich des Arten- und Naturschutzes einen wichtigen Fokus – und das aus gutem Grund; denn insbesondere in Städten bilden Kleingärten zunehmend Trittsteinbiotope, welche Raum für den Artenschutz in dicht besiedelten Ballungsräumen ermöglichen. Die Öffnung der Förderrichtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon“ für das Kleingartenwesen gibt hierbei Flexibilität und ist ein praktisches Beispiel, wie man Naturschutz in engsten menschlich genutzten Räumen trotzdem fördern kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte zahlreiche weitere Beispiele nennen, und auch der Minister hat bereits vieles genannt. Mit Blick auf die vor uns liegende Tagesordnung will ich es aber damit gut sein lassen und verspreche, nun nicht die halbstündige Redezeit komplett auszunutzen. Wichtig ist: Man sieht, der Naturschutz ist für uns als CDU kein leeres Versprechen, sondern er ist eine lebendige Aufgabe, die wir im Einklang mit Mensch und Umwelt gestalten wollen, um durch Akzeptanz, Weitsicht und echte politische Nachhaltigkeit zu wirken. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD, Ines Biebrach, BSW, und Staatsregierung)
