Alexander Dierks
Das war Herr Kollege Zwerg von der AfD-Fraktion mit einer Kurzintervention. Ich schaue, ob es weiteren Aussprachebedarf gibt. – Das kann ich nicht erkennen. Ich sehe keine Änderungsvorschläge oder Widerspruch gegen die vorliegende Tagesordnung. (Susanne Schaper, Die Linke: Sind Sie mit den Beleidigungen fertig, Herr Gumprecht?) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf Tagesordnungspunkt Wahl eines Mitglieds des Sächsischen Kultursenat gemäß über die Errichtung des Drucksache 8/8283, Als Nachfolger für Herrn Keller schlägt die AfD-Fraktion Herrn Jörg Kühne vor. Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht. Ich schaue, ob es Widerspruch dagegen gibt, offen abzustimmen. – Das sehe ich nicht. Dann bitte ich diejenigen um das Handzeichen, die der Drucksache und damit dem Wahlvorschlag der AfD zur Wahl eines Mitglieds in den Kultursenat die Zustimmung geben. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Wahlvorschlag trotz einer Tagesordnungspunkt Fachregierungserklärung zum Naturschutz mit Anpassung, Hierzu übergebe ich das Wort an den Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Herrn Kollegen Georg-Ludwig von Breitenbuch. Georg-Ludwig von Breitenbuch, Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Erfolg durch Entscheidung vor Ort, Naturschutz mit Anpassung, Ausgleich und Augenmaß“. Sachsens Natur ist es wert, von uns und vor uns geschützt zu werden. Die Natur in unseren Wäldern, auf den Feldern und Wiesen, in den Auen, Seen und Flüssen ist der ureigenste Reichtum aller Menschen in Sachsen. Naturschutz ist Dienst an unserer Heimat, an der biologischen Vielfalt und an uns Menschen, die in und von dieser Landschaft leben. Er ist Grundanspruch guter Regierungsarbeit seit 1990. Ich danke allen, die sich seit 1990 für den Naturschutz in Sachsen eingesetzt haben. (Beifall CDU und SPD) Es ist nicht selbstverständlich, dass der Erzgebirgskamm wieder bewaldet, die Elbe wieder sauber und das Trinkwasser wieder trinkbar ist. Das war eine große Anstrengung aller Steuerzahler, aller Gebührenzahler und aller, die daran beteiligt waren. Es ist mutmachend, dass man Dinge wieder in Ordnung bringen kann. Zur naturschutzpolitischen Linie des Umweltministeriums: Unser Leitbild ist ein ausgleichender Naturschutz mit Blick für das Ganze. In der Naturschutzpolitik hat sich über viele Jahre eine Praxis entwickelt, in der unterschiedliche Sächsischen Landtags für den § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes Sächsischen Kultursenats Wahlvorschlag der Fraktion AfD ganzen Reihe von Gegenstimmen mit einer höheren Zahl zustimmender Handzeichen angenommen und Herr Kollege Kühne gewählt. Nehmen Sie die Wahl an, Herr Kollege? (Jörg Kühne, AfD: Ich nehme die Wahl an!) – Ich beglückwünsche Sie. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf Thema: Erfolg durch Entscheidung – Ausgleich und Augenmaß Interessen oft schwer in Einklang zu bringen waren. Das Ergebnis kennen viele Betriebe, Kommunen und Vorhabenträger aus eigener Erfahrung: lange Verfahren, starre Vorgaben, wachsende Berichtspflichten und das Gefühl, dass Nutzung und Schutz gegeneinander ausgespielt werden. Mir ist eine ausgewogene Naturschutzpolitik wichtig. Wir schützen, was wertvoll ist, und ermöglichen Nutzung, wo sie verantwortbar ist. Wir wollen Konflikte sachgerecht lösen. Naturschutz mit Ausgleich und Augenmaß heißt, gemeinsam mit Landnutzern und Eigentümern eine kluge, faire, kosteneffiziente und finanzierbare Politik zu gestalten; denn nur so entsteht Akzeptanz. Daraus folgen feste Grundsätze: Punkt1, Kooperation statt Konfrontation. Beteiligung, Vertrauen und nachvollziehbare Entscheidungen statt Dauerstreit. Schützen durch Nützen. Kulturlandschaft entsteht und bleibt durch verantwortungsvolle Bewirtschaftung erhalten. Praxisnähe: Regelungen müssen geeignet, verhältnismäßig und vor Ort umsetzbar sein. Keine Verhinderungspolitik: Naturschutz soll bei Wasserwirtschaft, Straßenbau und der regionalen Entwicklung frühzeitig, verlässlich, aber vor allem lösungsorientiert berücksichtigt werden. Umfassender Bürokratieabbau: Verfahren vereinfachen, regionale Verantwortung stärken, praxisferne Vorgaben reduzieren. Naturschutz als Generationenaufgabe: langfristige Ziele, verlässliche Finanzierung, Maßnahmen mit Bestand. Kurz gesagt: Wirkung und Dynamik, Verlässlichkeit und gemeinsamer Erfolg. Öffentliche Mittel setzen wir dort ein, wo sie den größten Nutzen für Natur und Landschaft erzielen. Nicht die Zahl der Programme entscheidet, sondern das, was auf der Fläche ankommt. Die Leistungsfähigkeit der Natur zu erhalten, ist Auftrag der Schöpfung und Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Ebenso wichtig ist eine leistungsfähige heimische Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft. Sie trägt zur regionalen Versorgung bei und ist zugleich ein wichtiger Partner für den Naturschutz und den Erhalt unserer Kulturlandschaften. Sie zu schwächen wäre weder ökologisch noch sozial noch langfristig nachhaltig. Damit unterschiedliche Interessen zusammenfinden, braucht es klare Entscheidungen und den Mut, Verantwortung zu übernehmen. Wir entscheiden uns für einen Naturschutz, der auf die Menschen zugeht und sie als Partner begreift. Wir entscheiden uns für einen beweglichen Naturschutz, der auf neue Herausforderungen reagiert und seine Mittel auf Wirkung richtet. Naturschutz mit den Menschen, nicht über ihre Köpfe hinweg: Genau diese Linie bestimmt das Handeln bei unserer Arbeit. Sie bestimmt die Positionen, die Sachsen in Berlin und Brüssel vertritt, und sie ist der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen. Am 22. Juli 2026 hat das Bundeskabinett das NatürlicheInfrastruktur-Stärkungsgesetz gestoppt. Das war richtig und notwendig. Dieses Vorhaben hätte land-, forst- und fischereirechtliche Belange in naturschutzrechtlichen Planungs- und Genehmigungsverfahren regelmäßig zurücktreten lassen. Es hätte genau die Balance zerstört, die wir in Sachsen brauchen. Wer Infrastruktur, Wasserwirtschaft und Landnutzung unter einen generellen Naturschutzvorbehalt stellt, erzeugt nicht mehr Natur. Er erzeugt Stillstand, aber wir brauchen Dynamik. Wir stehen für eine Politik, die Schutz und Nutzung zusammendenkt, nicht für ein Gesetz, das andere Belange systematisch nachrangig macht. Punkt 2, die Umweltministerkonferenz. Sachsen hat 2026 den Vorsitz der Umweltministerkonferenz. Wir nutzen diese Rolle, um genau diesen Kurs zu stärken: einen Naturschutz, der gemeinsam mit den Menschen vor Ort entwickelt und wirksam umgesetzt wird. Die Umweltministerkonferenz ist der Ort, an dem Länderverantwortung sichtbar ist. Unser Anspruch ist es, Verantwortung zu übernehmen, gemeinsam einen funktionsfähigen Naturschutz zu gestalten und ihn auf allen Ebenen wirksam werden zu lassen sowie in den Ländern, im Bund und in der Europäischen Union voranzubringen. Unser Anspruch ist nicht, laut zu sein. Unser Anspruch ist es, gemeinsam einen funktionsfähigen Naturschutz zu gestalten und ihn auf allen Ebenen wirksam voranzubringen. Der Vorsitz ist dafür Auftrag und Chance. Sachsen bringt hierfür die Perspektiven unseres Landes ein, mit unseren unterschiedlichen Landschaften und Erfahrungen. Das Thema in Leipzig war das Wasser. Im November in Bad Schandau werden es die Themen Natur- und Artenschutz sein. Punkt 3, veränderte Rahmenbedingungen. Seit den Sechzigerjahren ist der Naturschutz durch ein immer dichteres Netz internationaler, europäischer und nationaler Regelungen bestimmt. Die Vorschriften sind detaillierter geworden. Berichtspflichten und eine verschärfte Rechtsprechung haben den Verwaltungsaufwand erhöht. Dieses System trifft auf Rahmenbedingungen, die sich grundsätzlich ändern. Der Klimawandel verschiebt Lebensräume und Artenvorkommen, Nutzungskonflikte nehmen zu. Manche Verfahren dauert zu lange. Manche Vorgabe erzeugt mehr Aufwand als tatsächlichen Nutzen für die Natur. Deshalb müssen wir den Mut haben, das bestehende Regelwerk zu überprüfen und zu hinterfragen. Entscheidend ist nicht, ob eine Regelung gut gemeint ist. Entscheidend ist, ob sie geeignet, verhältnismäßig und praktisch umsetzbar ist. Wir müssen uns ehrlich fragen: Welche Ziele sind wirklich erreichbar? Welcher Aufwand steht in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Nutzen? Wie können Erfolge und konkrete Anstrengungen besser berücksichtigt werden? Wo müssen Schutzgüter oder Schutzvorgaben fachlich und rechtlich angepasst werden, weil der Klimawandel real ist? Sachsen handelt hierzu im Land und drängt zugleich auf Vereinfachung in Berlin und Brüssel. Es geht um einen Naturschutz, der unter den Bedingungen unserer Zeit tatsächlich Wirkung entfaltet. Punkt 4, Natura-2000-Stresstest, überfällige Modernisierung der EU-Richtlinie. Wir brauchen eine lebenswerte Natur- und Kulturlandschaft mit hoher biologischer Vielfalt. Deshalb bekennt sich das sächsische Umweltministerium selbstverständlich zu den Zielen der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass das dortige System der Lebensraumtypen auf einer veralteten Liste aus den Neunzigerjahren beruht. Die Richtlinien zwingen die Mitgliedsstaaten, mit zum Teil erheblichem Aufwand ein starres System aufrechtzuerhalten, und zwar auch dort, wo es ökologisch und wirtschaftlich aufgrund des Klimawandels keinen Sinn mehr ergibt. Der aktuelle Bericht zur FFH-Richtlinie für die Jahre 2019 bis 2024 weist für Sachsen zwar bessere Ergebnisse aus als für den Bund, und rein flächenmäßig überwiegen die Lebensraumtypen mit günstigen Erhaltungszuständen mit 56 % gegenüber den ungünstigen mit 44 %; dennoch erreichen auch bei uns nur 28 % der Lebensraumtypen und 27 % der Arten einen günstigen Erhaltungszustand, den das System der FFH-Richtlinie anstrebt. Wenn Zielzustände von vornherein nicht erreichbar sind, ist das fachlich unbefriedigend und politisch kontraproduktiv. Künftige Zielzustände müssen stärker am Machbaren ausgerichtet werden und erreichte Erfolge und Zwischenziele müssen lobend gewürdigt werden. Für übergeordnete Einflüsse wie den Klimawandel brauchen wir angemessene Regelungen. In der Bewertung der Erhaltungszustände müssen Anstrengungen und Erfolge sichtbar werden. Die Verfahren zur Anpassung der Anhänge müssen einfacher werden. Diese Position habe ich im Rahmen der Natura-2000- Stresstest-Abfrage gegenüber der Europäischen Kommission vertreten. Dieser Prozess ist längst überfällig. Er kann die Richtlinien praxistauglicher machen. Dafür brauchen wir eine fachlich begründete Weiterentwicklung der Schutzstandards dort, wo sie Wirkung und Akzeptanz eher hindern als fördern. Zugleich sollte der Schutz stabiler Populationen stärker berücksichtigt werden, ohne den Schutz einzelner Tiere und Pflanzen aus dem Blick zu verlieren. Arten wie Biber und Kormoran haben sich durch erfolgreichen Schutz stark entwickelt. Wenn sie aber erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen, muss eine regionale Anpassung des Schutzregimes mit Augenmaß, das heißt, unter Wahrung des Erhaltungszustandes, möglich sein. Die Mitgliedsstaaten müssen größere Beurteilungsspielräume erhalten. Diesen Prozess werden wir mit Nachdruck begleiten. Punkt 5, die Wiederherstellungsverordnung der EU – ohne Finanzierung keine Umsetzung. Die Wiederherstellungsverordnung ist ein weiteres Beispiel für eine Regelung, deren Anspruch und Umsetzungsmöglichkeiten nicht zusammenpassen. Sie enthält umfangreiche Verpflichtungen mit einem ambitionierten Zeitplan. Gleichzeitig kürzt die EU an der Naturschutzfinanzierung. Wichtige Umsetzungsfragen, etwa zu Zielzuständen, sind völlig ungeklärt. Wir lehnen eine Umsetzung ab, die Landnutzer und öffentliche Haushalte überfordert. Eine Verordnung ohne auskömmliche Finanzierung ist keine Naturschutzstrategie, sondern eine Verschiebebahnhofpolitik zulasten der Länder, der Kommunen und der Unternehmen. Entscheidend bleibt: Ohne finanzielle Mittel ist eine Umsetzung nicht möglich. Darüber sind wir uns in der Umweltministerkonferenz einig. Zudem darf nicht der Eindruck entstehen, die Verordnung führe zu einer Verschärfung der bestehenden Sicherungsinstrumente und zur Ausweisung weiterer Schutzgebiete. Das wäre das Gegenteil von Akzeptanz. Deshalb sage ich klar: Die Wiederherstellungsverordnung muss neu aufgesetzt oder zumindest grundlegend überarbeitet werden. Wir brauchen ein Regelwerk, das fachlich anspruchsvoll, praktikabel umsetzbar und finanziell abgesichert ist. Das ist zurzeit nicht der Fall. (Beifall CDU und Staatsregierung) Apropos Akzeptanz: Die Verordnung konnte am 17. Juni 2024 im Rat der EU-Umweltminister nur dadurch die qualifizierte Mehrheit erhalten, weil die damalige österreichische Umweltministerin Gewessler von den GRÜNEN gegen den Willen der österreichischen Bundesregierung und der meisten Bundesländer mit Ja gestimmt hat. Dass das bei einer so grundlegenden Regelung passiert, die wir in ganz Europa aufsetzen müssen, zeigt, dass man eine breitere Mehrheit braucht, um eine große Akzeptanz zu erreichen und damit eine Umweltpolitik zu fundieren, die wir in Europa brauchen. (Beifall Wolf-Dietrich Rost und Marko Schiemann, CDU) Das wollte ich hier klarstellen. Wenn etwas mit keinem Segen startet, ist es schwierig, daran zu arbeiten. Insofern sollte hierbei ein Neuanfang gemacht werden, um die Dinge auf einen guten Weg zu bringen. Forstwirtschaftliche Unternehmen dürfen – ebenso wie öffentliche Haushalte – nicht zum Ausfallbürgen einer europäischen Symbolpolitik werden. Das geht nicht. So lange die aktuelle Rechtsetzung fortbesteht, planen wir interministeriell in Sachsen realistisch, praxisorientiert und transparent mit den Regelungen, die es zurzeit gibt. Wir werden gut abgestimmt vorgehen und die Belange derjenigen konsequent und kooperativ berücksichtigen, die in der Umsetzungsverantwortung stehen. Punkt 6, Artenschutz. Die Artenvielfalt ist Teil unserer Lebensgrundlagen. Schätzungen zufolge sind es in Sachsen circa 30 000 Arten, die hier heimisch sind. Zu viele stehen auf den roten Listen. Ihre Bewahrung ist mir ein persönliches Anliegen. Gleichzeitig muss der Artenschutz die Lebenswirklichkeit der Menschen und Betriebe vor Ort berücksichtigen. Starre Regelungen gefährden auf Dauer die Akzeptanz. Wir brauchen einen Artenschutz, der fachlich klar, rechtlich verlässlich und praktisch umsetzbar ist. Bestände streng geschützter Arten wie Seeadler, Fischadler, Kranich, Weißstorch oder Wildkatze haben sich erholt. Darunter sind Arten, die hierzulande als ausgestorben galten. Dieser Schutz hat gewirkt. Das ist ein Erfolg, den ich hier deutlich nennen will. Aber es fallen auch Arten darunter, die inzwischen erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und andere Arten bedrängen oder auch verdrängen. Biberschäden an Teichdämmen gefährden zum Beispiel Rotbauchunke und Moosjungfer, für die wasserführende Teiche überlebenswichtig sind. Biber, Fischotter, Kormoran und Silberreiher verursachen hohe Kosten in Fischerei und Landwirtschaft. Es muss möglich sein und werden – hier wiederhole ich mich bewusst –, den strengen Schutz wieder zu lockern. Dafür setze ich mich bei jeder Gelegenheit in Berlin und Brüssel ein. Ein Beispiel dafür ist der Wolf, bei dem ein Systemwechsel erreicht ist. Beim Wolf war dieser Weg erfolgreich, es hat aber viel zu lange gedauert. Im Oktober 2025 erfolgte die Absenkung des Schutzstatus von Anhang IV nach Anhang V der FFH-Richtlinie, also von streng geschützt zu geschützt. Der Schutz richtet sich nun stärker auf die Entwicklung und den Erhalt der Gesamtpopulation. Ein Bestandsmanagement ist erreicht und soll zur Bejagung umgesetzt werden. Die europa- und bundesrechtlichen Voraussetzungen für eine Bejagung sind nunmehr geschaffen. Das künftige Wolfsmanagement wird neben dem Herdenschutz und dem Schadensausgleich eine dritte Säule enthalten: das aktive Bestandsmanagement. Angepasst an sächsische Verhältnisse soll es wolfsbedingte Schäden spürbar senken. Dafür brauchen wir das enge Zusammenwirken von Weidetierhaltern, Flächenbewirtschaftern, Jägern und Behörden. Heute überführen wir die bundesrechtlichen Vorgaben in sächsisches Recht, indem wir eine Novellierung des Sächsischen Jagdgesetzes anstreben. Zudem werden die Sächsische Jagdverordnung überarbeitet und ein landesweiter Managementplan aufgestellt. Der nächste notwendige Schritt erfolgt für Biber, Kormoran, Fischotter und Silberreiher. Wir werden das Schutzregime für Arten wie Biber, Kormoran, Fischotter und Silberreiher fachlich angemessen weiterentwickeln. Auch hierbei werden wir nicht nachlassen, weil wir die Probleme vor Ort kennen. Beim Biber handeln wir bereits – ohne auf Brüssel zu warten – pragmatisch. Es gibt Beratungen und eine regionale Kontaktstelle in Kooperation mit den Landkreisen Nordsachsen, Leipzig, Bautzen und Görlitz. Wir fördern Präventionsmaßnahmen über die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ und haben die maximale Zuwendung in dieser Förderrichtlinie von bisher 20 000 Euro auf künftig 50 000 Euro je Vorhaben erhöht. Zugleich erstellen wir erstmalig eine sächsische Biberverordnung, damit bei hohem Schadenspotenzial einzelne Tiere leichter entnommen werden können. Eine Anhörung dazu soll im dritten Quartal 2026 beginnen. Wir sind zudem mit dem Abteilungsleiter im Umweltministerium des Bundes in Berlin – Herrn Conz – ins Gespräch gekommen, um über die Situation der Biber in der Teichlandschaft der Lausitz nachzudenken, die ein Biosphärenreservat ist. Dort zerstört der Biber die Sandteiche aus dem Mittelalter. Die Frage ist: Was hat Priorität? Wie kommen wir bei der Schadensminimierung weiter? Eines ist jedoch ganz klar: Ziel ist ein ausgewogenes Management einzelner Tiere und Bestände. Wir werden die Maßnahmen so austarieren, dass sich die Erhaltungszustände nicht verschlechtern und behalten dabei gleichzeitig die Lebensfähigkeit ganzer Landschaften und Betriebe im Blick. Zu den Arten der Agrarlandschaft. Der Blick auf die Arten mit Bestandszunahme darf umgekehrt nicht verdecken, dass viele Trends negativ sind und bleiben. Das gilt besonders für Arten der Agrarlandschaft. Rotmilan und Grauammer zeigen erfreuliche Entwicklungen; Kiebitz und Rebhuhn – vor 30 Jahren noch weit verbreitet – sind heute vom Aussterben bedroht. Die Ursachen dieser Entwicklung sind vielfältig und reichen über die Landwirtschaft hinaus. Landwirte sind deshalb nicht pauschal verantwortlich. Zugleich sind sie aber zentrale Partner, wenn es darum geht, die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft wieder zu stärken. Naturschutz in der Agrarlandschaft kann nur nutzungsintegriert funktionieren. Dafür brauchen wir eine auskömmliche Finanzierung in der gemeinsamen Agrarpolitik, einfache Förderinstrumente und gute Beratungen. Punkt 7, laufende Naturschutzprojekte. Trotz aller Kritik an überzogenen Regelungen werden bei uns in Sachsen konkrete erfolgreiche Projekte fortgeschrieben. Sie zeigen, dass Naturschutz gelingt, wenn er wissenschaftlich fundiert und partnerschaftlich betrieben wird. Das Luchsauswilderungsprojekt „RELynx Sachsen“ setzen wir fort. Die Bestandsstützung beim Luchs soll den Landeshaushalt 7 entlasten, indem wir uns gemeinsam mit anderen Ländern und mitteleuropäischen Nachbarstaaten in internationale Förderprojekte einbinden lassen. Beim Birkhuhn verstärken wir die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Tschechien. Die gefährdete Population im Erzgebirge lebt auf beiden Seiten der Grenze. Beim Feldhamster ist dieser Weg bereits gelungen. Das seit Oktober 2025 laufende Liveprojekt verbindet Zucht und Aussetzung mit der Erprobung innovativer Bewirtschaftungsverfahren, die hamsterfreundlich und klimaresilient sind. LfULG, der Zoo Leipzig und der Landkreis Nordsachsen arbeiten dabei mit den Landwirten zusammen. Wir hoffen, dass manche Hamster auch über die Grenze nach SachsenAnhalt wandern. Sie wandern nach meiner Erinnerung im Jahr 200 Meter – nur damit Sie wissen, wie das ist. (Heiterkeit Martin Modschiedler, CDU – Jörg Urban, AfD, winkend: Tschüss!) Das ist nutzungsintegrierter Artenschutz, der in der Praxis Wirkung entfaltet. Punkt 8, keine Photovoltaik im Wald: ein weiterer Aspekt, ergänzend zum Thema Artenschutz. Die Energiewende darf sensible Arten und die natürliche Vielfalt im Wald nicht zusätzlich belasten. PV gehört vorrangig dorthin, wo sie ökologisch und landschaftlich verträglich ist, nicht aber in den Wald oder in den Wald nach seiner Rodung. Deshalb haben wir uns im Bundesrat am 10. Juli gegen Photovoltaik im Wald gestellt. Der Wald soll als Natur-, Lebens- und Erholungsraum erhalten bleiben. Photovoltaik soll deshalb vorrangig auf bereits vorbelasteten, bebauten oder anderweitig geeigneten Flächen entstehen. Punkt 9, unsere Großschutzgebiete, Kooperationen, Stadtkonfrontation. Die sächsischen Großschutzgebiete stehen für wertvolle Natur- und Kulturlandschaften. Zugleich sind sie Orte der Erholung, des Naturerlebens und regionaler Identität. Die Nationalparkregion Sächsische Schweiz, das Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, die Königsbrücker Heide sowie Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain sind drei Großschutzgebiete, die unterschiedlich sind und jeweils passende Konzepte brauchen. Einheitliche Schablonen helfen hierbei nicht weiter. Zur Nationalparkregion Sächsische Schweiz. Die Landschaft der Sächsischen Schweiz ist einzigartig, gleichzeitig müssen Naturschutz, Tourismus, Regionalentwicklung und die Interessen der Gemeinden und Einwohner in Einklang gebracht werden. Akzeptanz entsteht nicht automatisch, sondern durch Kommunikation, verlässliche Entscheidungen und sichtbare Problemlösungen. Seit Beginn der Legislatur stehen wir deshalb in einem Kommunikationsprozess mit der Region. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort wieder mehr Luft zum Atmen geben. Unser Ziel ist es, Entscheidungen für die Region ortsnäher durch den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge treffen zu lassen. Angestrebt wird eine Änderung der Zuständigkeiten für Genehmigungen und für die räumlichen Abgrenzungen des Landschaftsschutzgebietes. Die rasche Schadensbeseitigung der Sturmschäden bei Rathen hat gezeigt, dass Schutz und Tourismus bei guter Zusammenarbeit vereinbar sind. Bereits zwei Wochen nach den katastrophalen Schäden, die tragischer Weise ein Menschenleben forderten, konnten die Wanderwege fast alle wieder freigegeben werden. Dafür danke ich der Nationalpark- und Forstverwaltung des Staatsbetriebes Sachsenforst und allen Beteiligten herzlich. (Beifall CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE und Staatsregierung) Die Bauten im Nationalpark haben auch als historische Gebäude Bedeutung für den Tourismus. Ihr Zustand kann nicht zufriedenstellen. Das Finanzministerium und das SMUL arbeiten an einer schrittweisen Lösung. Beim Zeughaus wurde die veraltete Kläranlage durch einen Sammelbehälter ersetzt. Bei der Felsenburg Neurathen planen wir im nächsten Doppelhaushalt 2 Millionen Euro dafür ein, damit diese Felsenburg als Ausflugsziel wieder verkehrssicher genutzt werden kann. Die Evaluierung des Nationalparks wurde erfolgreich abgeschlossen. Er erfüllt alle 42 Qualitätskriterien, dabei wurde die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit besonders positiv bewertet. Das Spannungsfeld zwischen Naturschutz und Erholungsnutzung bleibt dennoch eine Daueraufgabe, der wir uns stellen müssen. Zum Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft: Unser Biosphärenreservat zeigt, wie Land-, Forst- und Teichwirtschaft mit Naturschutz und Tourismus verbunden werden können. Ich finde, das zeigt das vorbildhaft. Die abgeschlossene Novellierung der Schutzverordnung – sie war bereits in der letzten Legislatur begonnen worden – war sachorientiert und beteiligungsfreundlich. Empfehlungen des Deutschen Nationalkomitees wurden umgesetzt sowie Genehmigungsverfahren in der Teichbewirtschaftung vereinfacht. Auf Wunsch von sechs Gemeinden wurden rund 2 250 Hektar zusätzlich aufgenommen, vor allem Bergbaufolgelandschaften am Speicherbecken Lohsa II. Dieses Verfahren zeigt, was möglich ist, wenn Beteiligung ernst genommen wird. Bereits vor der förmlichen Anhörung gab es Informationsabende und Diskussionsrunden. Landkreise, untere Naturschutzbehörden und der regionale Planungsverband waren von Anfang an einbezogen. Landnutzer und Verbände wurden beteiligt. Die laufende Evaluierung bestätigte den Kurs. Die UNESCO-Anerkennung wird alle zehn Jahre verteidigt. Es ist absehbar, dass die maßgeblichen Kriterien erfüllt sind. Das ist ein Erfolg der Region und ein Beleg, dass Schutz und regionale Entwicklung zusammenpassen, wenn man die Menschen ernst nimmt. Noch ein Wort zum Nationalen Naturmonument Grünes Band: 2026 weisen wir das Nationale Naturmonument Grünes Band per Verordnung aus. Damit erhält der sächsische Abschnitt des ehemaligen innerdeutschen Grenzstreifens diese national bedeutsame Schutzkategorie. Verbunden sind Erinnerungskultur und das größte Biotopverbundsystem innerhalb Deutschlands. Ein Naturschutzgroßprojekt der Länder Sachsen, Thüringen und Bayern wertet diese Landschaften auf, der Freistaat beteiligt sich an der Finanzierung. Durch die Zusammenarbeit mit dem Vogtlandkreis und die enge Einbindung von Eigentümern, Nutzern, Verbänden, Gemeinden und Behörden ist ein tragfähiges Ergebnis für die Zukunft entstanden. Auch dafür danke ich herzlich allen, die sich daran beteiligt haben. (Beifall CDU) Punkt 10, Programm „Sachsens Biologische Vielfalt 2030 – Einfach machen!“. Sachsen verfolgt seit 2009 einen ressortübergreifenden Ansatz mit dem Programm „Sachsens Biologische Vielfalt 2030 – Einfach machen!“. Das Konzept ist auf das Machbare und auf konkrete Maßnahmen ausgerichtet. Bei der Umsetzung zeigt sich: Einiges ist erreichbar, wenn angepackt wird. Zugleich zeigt sich, dass Ziele gemeinsam mit den Betroffenen weiterentwickelt und in tragfähige Maßnahmen übersetzt werden können. So entsteht die gesellschaftliche Akzeptanz, die für dauerhaften Naturschutz erforderlich ist. Punkt 11, Naturschutz und Eigenversorgung. Naturschutz und einheimische Erzeugung sind keine Gegensätze; sie gehören zusammen. Auf EU- und Bundesebene erleben wir seit Jahren eine immer restriktivere Politik beim Pflanzenschutz, auch mit dem Argument des Naturschutzes. Viele Wirkstoffe verlieren ihre Genehmigung auf EU-Ebene. Hinzu kommt die Versagung der Pflanzenschutzmittelzulassung durch fachlich fragwürdige nationale Alleingänge. Das hat konkrete Folgen in den Betrieben: Ertragsrisiken, Qualitätsverluste und Wettbewerbsnachteile. Wer der heimischen Landwirtschaft die Mittel nimmt, nachhaltig und verlässlich zu produzieren, verlagert Erzeugung und die Umweltwirkung ins Ausland, und zwar oft in Regionen mit deutlich geringeren ökologischen und sozialen Standards. Das ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit. Deshalb hat die Staatsregierung einen Bundesratsbeschluss für Maßnahmen zur Verbesserung der Zulassungssituation von Pflanzenschutzmitteln initiiert. Ziel ist unter anderem eine Novellierung der Verordnung Nr. 1107/2009. Statt einer ausschließlich gefahrenorientierten Bewertung sollte künftig eine Bewertung auf Basis einer wissenschaftsbasierten Nutzen-Risiko-Abwägung stattfinden. Wir hoffen sehr, dass die Vorschläge der Europäischen Kommission für Vereinfachungen im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit hierfür erste Erleichterungen bringen werden, auch im Sinne des Naturschutzes. Zugleich fordern wir den Bund auf, im nationalen Zulassungsverfahren das derzeit erforderliche Einvernehmen des UBA in ein Benehmen umzuwandeln. Damit würde das UBA auf einer Stufe mit dem für den Schutz der menschlichen Gesundheit zuständigen Bundesinstitut für Risikobewertung stehen. Fachlich umstrittene Blockaden in Zulassungsverfahren können wir uns nicht mehr leisten, und wir brauchen die Fortentwicklung des Pflanzenschutzes, damit er umweltfreundlicher werden kann. Damit verfolgt das SMUL einen ganz klaren Kurs: Schützen, was schutzbedürftig ist, und zugleich Sichern der Grundlagen einer leistungsfähigen Land- und Ernährungswirtschaft. Punkt 12, Bürokratieabbau im Naturschutz. Bürokratieabbau bedeutet nicht, Schutzstandards pauschal zu senken. Er bedeutet, Verfahren zu vereinfachen, die regionale Verantwortung zu stärken und praxisferne Vorgaben zu reduzieren. Wer dauernd neue Hürden errichtet, schützt nicht mehr die Natur. Gute Regelungen schaffen Klarheit und lenken Kräfte dorthin, wo sie in der Fläche den größten Beitrag für konkrete Naturschutzprojekte leisten. Mit dem Ersten Sächsischen Gesetz zur Bürokratieentlastung und Staatsmodernisierung schaffen wir das 2024 eingeführte naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht der Landkreise wieder ab. Im Mantelgesetz zur Modernisierung landesrechtlicher Formerfordernisse sind zudem Formerleichterungen im Sächsischen Naturschutzgesetz vorgesehen. Diesen Weg setzen wir fort. Wir werden uns am gemeinsamen Prozess von Bund und Ländern zur Beschleunigung und Vereinfachung der Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei der Planung und Projektumsetzung beteiligen. Unser Maßstab bleibt deshalb: weniger Verfahren, mehr Wirkung. Bürokratieabbau gehört in den Kern der naturschutzpolitischen Linie und nicht an den Rand. Punkt 13, Finanzierung, flächenbezogene und investive Naturschutzförderung. Naturschutz braucht eine verlässliche Finanzierung – investiv und flächenbezogen –, wenn wir Naturschutzziele auf freiwilliger und kooperativer Grundlage erreichen wollen. Die flächenbezogene Förderung sichert die kontinuierliche naturschutzrechtgerechte Bewirtschaftung. Dabei gilt es, aufgrund der vielfältigen positiven Biodiversitätswirkung vor allem die biomasseverwertende, nutzungsintegrierte und landschaftsbildprägende Weidetierhaltung zu erhalten und zu stärken. Die investive Förderung schafft Voraussetzungen, Lebensräume zu entwickeln, geschädigte Ökosysteme zu regenerieren und Naturräume weiterzuentwickeln. Beide Ansätze ergänzen einander. Gerade bei Natura 2000 ist die investive Förderung von großer Bedeutung. Sie schafft Voraussetzungen, Offenlandlebensräume wiederherzustellen und die Qualität zu sichern. Das gilt auch bei Mähwiesen im Erzgebirge, wo die Landwirte selbstverständlich darauf angewiesen sind, unter Bedingungen zu wirtschaften, mit denen sie auch klarkommen. Ohne Mittel bleiben Leitbilder Absichtserklärungen. Für den kommenden Doppelhaushalt haben wir mit dem Regierungsentwurf Verantwortung übernommen. Dieser Entwurf liegt Ihnen vor und ich bitte dafür um Unterstützung. Zum Mehrjährigen Finanzrahmen Europas von 2028 bis 2034. Der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 bis 2034 der EU – der MFR – wird entscheidend sein. Die Anforderungen werden nicht geringer. Diesen Anforderungen dürfen aber nicht gleichzeitig weniger Mittel und komplizierte Verfahren gegenüberstehen. Sachsen setzt sich für eine ausreichende Finanzierung der Naturschutzaufgaben im MFR ein. Das ist eine sehr wichtige Aufgabe, parallel zu Landwirtschaft und ländlichen Räumen. Wir brauchen dort Verlässlichkeit, auch über die sieben Jahre. Es ist zurzeit geplant, einen großen Gesamttopf zu bilden, in dem man während dieser Zeit hin- und herschieben kann. Das wollen wir nicht. Wir brauchen Verlässlichkeit, gerade für den Naturschutz. (Beifall CDU und Staatsminister Armin Schuster) Zur Teichwirtschaft. Die sächsische Karpfenteichwirtschaft hat über Jahrhunderte artenreiche Kulturlandschaften geschaffen. Ohne wirtschaftlich tragfähige Betriebe sind diese Lebensräume nicht haltbar. Ich will es deutlich sagen: Wir als Staat können das nicht. Wir brauchen die Betriebe dazu. Die Förderrichtlinie „Teichwirtschaft und Naturschutz“ ist deshalb beides: wirtschaftlicher Faktor und Naturschutzinstrument. Die Neuausrichtung ab 2028 haben wir mit dem Landesfischereiverband und den Bewirtschaftern beraten. Angestrebt werden eine Basisförderung für alle Teiche, der Wegfall von Besatz- und Ertragsvorgaben, eine stärker ergebnisorientierte Honorierung und der Wegfall des fünfjährigen Verpflichtungszeitraums – so unsere Vorstellungen. Zum Streuobst. Ähnlich ist es beim Streuobst. Streuobstwiesen sind Kulturlandschaft und Lebensraum. Alte Bäume sind pflegebedürftig, die Pflege ist aufwendig. Über die Förderrichtlinie „Natürliches Erbe“ werden Pflanzungen, Jungbaumpflege und Sanierung gefördert. Mit 4,6 Millionen Euro in den vergangenen zehn Jahren tragen wir dazu bei, diese Strukturen zu erhalten. Eine Streuobstwiese bleibt nur, wenn sich jemand um sie kümmert und die Bewirtschaftung vor Ort möglich ist. Freiwilligkeit ist häufig der bessere Weg, wenn Anreize stimmen und Ergebnisse überprüfbar sind. Die Förderung ist eine gesellschaftliche Investition in öffentliche Leistungen. (Beifall CDU und Staatsminister Armin Schuster) Zum Thema Stadtgrün. Im urbanen Raum gewinnen Stadtgrün, Entsiegelung und Wasserrückhalt angesichts heißer Sommer an Bedeutung. Schattige, kühle und lebenswerte Ortskerne sind kein Gegenteil von Naturschutz, sondern Teil desselben Auftrags. Deshalb wollen wir investive Stadtgrünmaßnahmen auch in den kommenden Jahren fördern. Über die Richtlinie „Stadtgrün, Lärm, Radon“ hat unser Haus in den letzten vier Jahren 78 Projekte mit 6,89 Millionen Euro unterstützt. Grünflächen, Parks, Stadtbäume, Kleingartenanlagen sowie Dach- und Fassadenbegrünungen dienen dem urbanen Naturschutz und zugleich der Gesundheit und dem Hitzeschutz. Punkt 14, Finanzierung von Strukturen des Naturschutzes. Naturschutz wirkt nicht allein durch Programme, sondern es braucht auch leistungsfähige Strukturen. Die sächsischen Landschaftspflegeverbände sind das Brückenglied zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen. Der DVL Landesverband Sachsen ist Mittler zwischen Praxis, Politik und Verwaltung. Ein zentraler Baustein bleibt die seit 2016 praktizierte pauschalierte Finanzierung des Landesverbandes in Höhe von 1,24 Millionen Euro jährlich. Wer dauerhafte Leistungen erwartet, muss dauerhafte Strukturen ermöglichen. Punkt 15, Unterstützung des ehrenamtlichen Naturschutzes. Tag für Tag setzen sich Menschen, Vereine und Initiativen für Natur und Umwelt ein. Dafür allen Beteiligten ganz herzlichen Dank! (Beifall CDU und Staatsminister Armin Schuster) Dieses Engagement verdient ausdrückliche Anerkennung durch verlässliche Unterstützung. Mit dem Umweltehrenpreis würdigt das SMUL Menschen, die oft unbemerkt Verantwortung übernehmen, seien es eine Schäferei, die Naturschutz, Verarbeitung und Bildung verbindet, oder eine Schülerin bzw. ein Schüler der Jungen Naturwächter, die Naturschutz in den sozialen Medien sichtbar machen. Das ist gelebte Heimatverantwortung. Rund 50 Naturschutzstationen bilden ein sachsenweites Netz für praktische Naturschutzarbeit und Umweltbildung. Im Programm der Jungen Naturwächter sind derzeit in 81 Gruppen 900 Kinder und Jugendliche aktiv. Die finanzielle Unterstützung von Stationen und den Jungen Naturwächtern ist im Entwurf zum Doppelhaushalt 2027/2028 mit zusammen rund 3,43 Millionen Euro jährlich enthalten. Das ist bewusste Priorität. Mehr als 1 000 ehrenamtliche Naturschutzdienstler beobachten und betreuen Natur und Landschaft. Monitoring und Schutzgebietsbetreuung stützen sich wesentlich auf ihre Arbeit. Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt, die LaNU, verbindet diese Akteure im Netzwerk Natur Sachsen, bietet Weiterbildung und bringt mit den Umweltmobilen Unterricht an den Fluss. Allein im vergangenen Jahr gab es 449 Einsätze. Die acht anerkannten Naturschutzvereinigungen bringen Fachwissen und konstruktive Kritik ein. Sie geben fundierte Einschätzungen zu umweltrelevanten Vorhaben ab und beraten im Landesnaturschutzbeirat und im Stiftungsrat der LaNU. Sie sind notwendige Partner des Freistaates. Ihr Fachwissen und ihre konstruktive Kritik tragen dazu bei, Naturschutz wirksam und mit Augenmaß zu gestalten. Bilden, Fördern, Bewahren, Gestalten – gemeinsam für Natur und Umwelt in Sachsen, das ist der Anspruch, den wir an das Zusammenspiel von Staat und Ehrenamt stellen. Anerkennung, Unterstützung und verlässliche Rahmenbedingungen gehören zusammen. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich komme zum Schluss und fasse zusammen: Naturschutzpolitik muss sich an klaren Prioritäten orientieren. Wir passen sie dort an, wo Veränderungen notwendig sind, und wir entscheiden uns für einen beweglichen Naturschutz, der seinen Auftrag ernst nimmt und seine Mittel auf die Wirkung vor Ort richtet. Gegenüber Bund und Europäischer Union drängen wir weiterhin auf die grundlegende Überarbeitung der Wiederherstellungsverordnung. Schutzgüter und Schutzstatus der Verfahrensrichtlinie müssen unter dem Gesichtspunkt von Fachlichkeit und Verhältnismäßigkeit sowie dem Klimawandel überprüft werden. Den Stresstest Natura 2000 begleiten wir mit dem Ziel konkreter Spielräume für die Mitgliedstaaten und für die Entscheider vor Ort. Während dieser Legislaturperiode werden wir insbesondere vorantreiben: die Weiterentwicklung des Wolfsmanagements, eine praxisgerechte Lösung für Biber, Kormoran, Fischotter und Silberreiher, ein praxistaugliches und zielgenaues Fördersystem in der neuen Förderperiode, die Umsetzung der Ergebnisse der Natura-2000-Stresstests, Bürokratieabbau im Landesrecht und mehr Verantwortung vor Ort in den Großschutzgebieten sowie eine verlässliche Finanzierung der Naturschutzstationen, Naturparks und Landschaftspflegeverbände. Wir befinden uns in einer Phase des Umbruchs im Verwaltungshandeln. Es braucht einen langen Atem, um Naturschutz zukunftsfest zu machen. Er darf nicht immer in immer neuen Verfahren stecken bleiben. Er muss in der Landschaft ankommen, für die Menschen verständlich sein und sich an klaren Zielen messen lassen. Unser Anspruch ist ein Naturschutz, der schützt, was wertvoll ist, der ausgleichend ist und die gewachsene Verbindung von Mensch, Natur und Landschaft respektiert. Weniger Bürokratie, mehr Wirkung, mehr Verantwortung vor Ort, Losmachen können, verlässliche Regelungen und eine solide Finanzierung, Schutz und Nutzung nicht gegeneinander, sondern gemeinsam, Kooperation anstatt Konfrontation und Schützen durch Nützen – nur so können wir unsere sächsische Natur- und Kulturlandschaft für die kommenden Generationen bewahren, pragmatisch, zielführend und kooperativ. Das ist die Linie des sächsischen Umweltministeriums. Heimat bewahren, Leistungen anerkennen, Verantwortung übernehmen und tragfähige Lösungen vor Ort schaffen – dafür werbe ich weiterhin um Ihre Unterstützung. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD und Staatsregierung)
