Alexander Dierks
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Tagesordnung ist abgearbeitet. Wir stehen an der Schwelle zur parlamentarischen Sommerpause. Insbesondere die letzten beiden Plenartage hatten sehr emotionale und hitzige Debatten. Es gab aber auch wesentliche Beschlüsse wie ein neues Polizeivollzugsdienstgesetz. Dies macht wohl deutlich, dass etwas Abkühlung in der Sommerpause – jetzt zunächst kurzfristig bei kühlen Getränken beim parlamentarischen Sommerfest, aber auch später am Meer oder an diversen Seen in Europa oder darüber hinaus – nottut. (Christian Hartmann, CDU: Oder am Schreibtisch!) Wer in den nächsten Wochen arbeiten möchte, ist herzlich dazu eingeladen. Die Bilanz unseres Parlaments lässt sich sehen. Wir hatten seit der vergangenen Sommerpause insgesamt 26 Gesetzentwürfe im Parlament gehabt, wovon 17 endgültig beraten und entschieden wurden. Außerdem wurden 212 Anträge und 29 Änderungsanträge eingebracht. Insgesamt wurden 3 641 KIeine und 9 Große Anfragen an die Staatsregierung eingereicht. Das spricht von parlamentarischem Eifer und hohem Verantwortungsbewusstsein, aber von Zeit zu Zeit auch von Leidensfähigkeit bei der Beantwortung. Besonders bedanken möchte ich mich nicht nur bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, sondern insbesondere bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sächsischen Landtags und der Fraktionen, ohne die unsere Arbeit zu keinem Zeitpunkt möglich wäre. (Beifall des ganzen Hauses) Wir würden ohne die Menschen, die man häufig nicht sieht, oftmals ganz schön alt aussehen. Deshalb ist dieser Applaus mehr als berechtigt. Ich wünsche Ihnen allen und uns ein kurzes Durchatmen. Es liegen wichtige Beratungen zum Doppelhaushalt 2027/2028 vor uns. Deshalb werden wir uns schon Ende August zur nächsten Sitzung zusammenfinden. Doch die bewältigten Herausforderungen der Vergangenheit machen mich zuversichtlich, dass es uns gelingt, auch diese Herausforderungen zu meistern. Ich freue mich jetzt gemeinsam mit Ihnen auf das parlamentarische Sommerfest. Ich freue mich auf ein gutes letztes Gruppenspiel unserer deutschen Nationalmannschaft, das wir hier gemeinsam verfolgen können. Herzlichen Dank. Die Sitzung ist beendet. (Beifall des ganzen Hauses) (Schluss der Sitzung: 18:27 Uhr) Ergänzung zu TOP 2 der Plenarsitzung Staatsministerin für Infrastruktur Regina Kraushaar, Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung: Im Rahmen der 31. Plenarsitzung des Sächsischen Landtags am 25. Juni 2026 zum Tagesordnungspunkt 2 „Befragung der Staatsregierung“ stellte Frau Abg. Katja Meier die Frage, ob und inwieweit die Kostensteigerungen beim Ausbau der Bahnstrecke Leipzig – Geithain auf die Einhaltung von Standards zurückzuführen seien. Wie angekündigt, reiche ich hiermit die Beantwortung dieser Frage – ergänzend zu meinen bisherigen Ausführungen in der Befragung selbst – nach. Die aktuelle Kostenindikation der DB InfraGO ausschließlich für den Nordabschnitt des Projektes Leipzig – Geithain (– Chemnitz) beläuft sich für den vollständigen, zweigleisigen und elektrifizierten Ausbau auf rund 1,32 Milliarden Euro, Kostenstand 2026 als Kostenschätzung. Demgegenüber steht eine zum Ende der Projektlaufzeit gedeckelte und durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium (BLKG) bestätigte Finanzierung nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (InvKG) in Höhe von nur 498,5 Millionen Euro. Die Kostenentwicklung ist nach der vorliegenden Projektbewertung auf mehrere Ursachen zurückzuführen. Hierzu werden als Kostentreiber durch DB InfraGO insbesondere benannt: die Auswirkungen der Corona-Pandemie, die Folgen des Ukrainekriegs, Projektverzögerungen, insbesondere durch die Verzögerungen des Bundes bei der Aufnahme der Planung unwirtschaftlicher Projekte im Rahmen des InvKG. Im Weiteren wird die Wahrscheinlichkeit von Kostensteigerungen durch die Iran-Krise bereits benannt. Vor dem Hintergrund der oben dargestellten Finanzierungslücke wurde im März/April 2026 durch DB InfraGO eine Machbarkeitsstudie erstellt. Aufgabe der MachbarDrucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet Anlage vom 25. Juni 2026 – Befragung der und Landesentwicklung keitsstudie war es, Varianten und Baustufen für das bisher zugrunde gelegte Zugprogramm von 75 Zügen/Tag auf Basis einer Fahrplanstudie zu entwickeln. Darauf aufbauend war der notwendige Infrastrukturausbau – Lage und Ausprägung von Zweigleisigkeiten/Elektrifizierung – abzuleiten. Die Machbarkeitsstudie befasste sich zudem mit der Frage, an welchen Stellen und in welchem Umfang Infrastruktur – insbesondere Gleise, Weichen, Bahnsteige sowie Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik – eingespart werden kann, um den Standard eines vollständigen zweigleisigen Ausbaus abzusenken und zugleich die angestrebten verkehrlichen Ziele zu erreichen. Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie ergeben sich für die Herstellung der erforderlichen Zweigleisigkeiten (Baustufe 1A) Investitionskosten in Höhe von 531,1 Millionen Euro. Die Investitionskosten zur Elektrifizierung der dann bestehenden Gleisinfrastruktur, das heißt die heutige Bestandsstrecke inklusive der hinzukommenden Zweigleisigkeiten der Baustufe 1A, betragen weitere 149 Millionen Euro. Bei gleichzeitiger Umsetzung beider Baustufen beträgt der Investitionsbedarf in Summe somit 680,1 Millionen Euro. Nicht zuletzt die mit dem InvKG einhergehenden Finanzierungs-, Prüfungs-, und Änderungsanforderungen sowie die damit verbundenen Qualitätssicherungs-, Freigabeund Risikovorsorgeprozesse erhöhen die Komplexität der Abläufe und haben aus ihrer zeitlichen Wirkung einen kostensteigernden Effekt. Unabhängig vom Umfang des zweigleisigen Ausbaus im Nordabschnitt Leipzig – Geithain ist es wichtig zu betonen, dass die technischen Richtlinien der Deutschen Bahn sowie des Eisenbahn-Bundesamtes in jedem Fall einzuhalten sind, um die betriebssicherheitsrelevanten Standards nicht zu unterschreiten. 01067 Dresden abrufbar unter www.landtag.sachsen.de
