Rico Gebhardt
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Lesen des Antrags sind mir einige Fragen gekommen. Ich stelle sie einfach mal, vielleicht fördert das ja die Kultur des Arguments, die heute Vormittag so vehement von den antragstellenden Fraktionen eingefordert wurde. Weiß man in der Fraktion der Antragsteller eigentlich, dass am Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz in diesem Bereich – der ganze Antrag spielt ja darin – die Bundeswehr beteiligt ist? Hat sich bei der BSW-Fraktion herumgesprochen, dass die zivile Verteidigung, auf die man sich in dem Antrag ausdrücklich stützt, kein klassisches Konzept des Katastrophenschutzes ist, sondern eine Seite der Gesamtverteidigung, wobei auf der einen Seite das Militär steht? Ist man sich beim BSW eigentlich darüber bewusst, dass das digitale Lagebild, das in dem Antrag als essenzielles Katastrophenschutzinstrument behandelt wird, im Spannungs- und Verteidigungsfall selbstverständlich auch für die Zwecke der Gesamtverteidigung genutzt wird? Ist der antragstellenden BSW-Fraktion eigentlich klar, dass in den sogenannten kritischen Infrastrukturen, deren Schutz unter anderem das Lagebild dienen soll, auch Sektoren gehören, die dieselbe Fraktion erst gestern hier im Plenum als Kriegswirtschaft hingestellt hat? Diese Fragen stellen sich deswegen, weil der Antrag von der selbst ernannten einzigen Friedenspartei Deutschlands kommt. Dazu mag es nicht recht passen, sich plötzlich für die zivile Verteidigung einzusetzen. Es geht dabei doch ganz konkret um die Verteidigung gegen jede Bedrohung, die von der Russischen Föderation ausgeht. Falls das alles bei der Fraktion der Antragstellerin klar ist, sind meine Fragen beantwortet. Dann hat es offenbar innerhalb von 24 Stunden einen bemerkenswerten Sinneswandel gegeben. Möglich ist alles, ob das aber der Parteieigentümerin so gefällt, dabei bleiben bei mir doch leichte Zweifel zurück. Wenn wir das alles ausblenden, dann ist das Anliegen des Antrages auf einer reinen Sachebene gar nicht abwegig. Allerdings werden sich auch hierbei einige Fragen stellen. Völlig klar ist zunächst – unabhängig von der Engführung auf die Verteidigung –, dass ein nationales digitales Lagebild für den Bevölkerungsschutz ein sinnvolles Projekt ist. Und es findet sich auch in der Entwicklung: Den Angaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zufolge wurde ein Demonstrator entwickelt, der im Pilotbetrieb läuft, und zwar unter Beteiligung Sachsens. Bei der Pilotierung geht es darum, Schnittstellen zu schaffen. Ich bin nun kein technischer Profi, aber diese Schnittstellen sind sicherlich notwendig, um – erstens – die verschiedenen Systeme der Länder überhaupt miteinander kompatibel zu machen und – zweitens – eine sichere Übertragung und Verarbeitung zu gewährleisten. Wir reden schließlich von hochsensiblen, sicherheitsrelevanten Daten, die ihrerseits zum Ziel von Cyberangriffen werden können. Ungefähr hier trennt sich der BSW-Antrag dann doch von der Realität. Erstens. Im Antrag ist die Cybersicherheit zwar ein Thema, allerdings soll man sich darüber erst in den zukünftigen Konzepten Gedanken machen. Das wird die Pilotierung jedoch mit Sicherheit nicht beschleunigen; denn die Gewährleistung der technischen Sicherheit des Systems ist die Voraussetzung für die Datenindikation in ein nationales digitales Lagebild. Zweitens. Der Antrag beanstandet, dass Sachsen keine echten Daten einspeist. Allerdings wäre genau das im Moment auch verwunderlich, denn offenbar ist das nationale digitale Lagebild bisher noch nicht in den Wirkbetrieb übergegangen. Anders als die Begründung weismacht, steht es also für die operative Gefahrenabwehr noch gar nicht zur Verfügung. Drittens ist es wirklich eine steile Behauptung, dass Sachsen ohne diese Einspeisungen in puncto digitaler Bevölkerungsschutz – Zitat – „kaum mehr als eine Präsentationsfolie“ sei. Lagebilder existieren doch trotzdem. Kommunikations- und Meldewege sollten im Bevölkerungsschutz sowieso redundant sein – das müssten sie auch, weil ein digitales System selbst ein Auswahlrisiko birgt. Insgesamt suggeriert der Antrag, dass der sächsische Bevölkerungsschutz ziemlich handlungsunfähig sei, weil er in einem unfertigen System keine Daten einspeist. Dem können wir nicht folgen, weil es nicht stimmt und vor allem den Anstrengungen der zahlreichen Akteurinnen und Akteure des Bevölkerungsschutzes – viele davon arbeiten im Ehrenamt – nicht gerecht wird. Ihnen gegenüber steht dieser Antrag, die eigentliche Präsentationsfolie für Dramatisierung und wenig Realität. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall Die Linke, Sophie Koch, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die Fraktion Die Linke Herrn Abg. Gebhardt. Der fraktionslose Abgeordnete möchte nicht sprechen. Gibt es Bedarf an einer zweiten Rederunde? – Das kann ich nicht erkennen. Damit bitte ich jetzt die Staatsregierung, Herrn Staatsminister Schuster, nach vorn.
