Laura Stellbrink
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wenn eine Klinik ihre Geburtshilfe schließt, dann ist das für die Menschen vor Ort eine einschneidende Entscheidung – ein emotionales Thema. Es geht um werdende Mütter und um sichere Geburten. Mit solchen Entscheidungen gehen Ängste einher. Umso bedauerlicher ist es, wie der Prozess dazu am St. Johannes Krankenhaus in Kamenz gelaufen ist: ohne Vorankündigung, ohne Debatte, ohne rechtzeitige Gespräche mit dem sächsischen Sozialministerium, eine Entscheidung, allein getroffen mit Blick auf blanke Zahlen, ohne zuzulassen, dass man gemeinsam nach Lösungen sucht. Das schafft kein Vertrauen. Genau das ist so wichtig, wenn es um die medizinische Versorgung vor Ort geht. Ist die Versorgung im Bereich der Frauenheilkunde und der Geburtshilfe im Landkreis dadurch gefährdet? Nein, zumindest nicht mit Blick auf die blanken Zahlen. Im Landkreis Bautzen gibt es in Hoyerswerda und Bautzen zwei etablierte Schwerpunktversorger, die die beiden Fachbereiche abdecken könnten. Werdende Mütter werden in den beiden Krankenhäusern ihrer Regionen gut versorgt werden. Dennoch wäre diese Entscheidung nicht notwendig gewesen. Ich halte sie auch für falsch. Das Sozialministerium hätte die beiden Fachbereiche für Kamenz nicht aus dem Krankenhausplan genommen. Nun wurde es aber von der Klinik selbst entschieden. Daran können wir wahrscheinlich nichts mehr ändern, obwohl gerade fieberhaft gemeinsam nach Lösungen gesucht wird. Es ist aber generell ein Thema, dem wir uns in den nächsten Wochen und Monaten widmen sollten, aber nicht so, wie es die AfD in ihrem Antrag tut. Drei Punkte dazu: Erstens. Eine Finanzierung von Betriebskosten durch die Länder ist nicht zulässig. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund. Die Finanzierung erfolgt gemäß der aktuell geltenden Regelung durch die GKV. Zweitens. Mein Kollege, Herr Kupke, ist bereits darauf eingegangen. Ein Moratorium wäre rechtlich nicht umsetzbar, allenfalls gegenüber Krankenhäusern in der Trägerschaft von Landkreisen oder kreisfreien Städten. Selbst gegenüber Krankenhäusern in der Trägerschaft von Landkreisen oder kreisfreien Städten könnte dies nur durchgesetzt werden, soweit die Versorgung in den jeweiligen Fachbereichen nicht sichergestellt wäre. Das ist in Kamenz nicht der Fall. Drittens. Die aktive Begleitung oder Moderation der Regionalkonferenzen nach dem Sächsischen Krankenhausgesetz ist durch das Sozialministerium nicht vorgesehen; sie dürfen das schlicht nicht. Durch die Gespräche zwischen dem Landkreis und dem Ministerium wird der Landkreis jedoch eine Regionalkonferenz einberufen. An dieser Stelle gilt es, Petra Köpping danke zu sagen, die sich aktiv darum gekümmert hat. Im Gegensatz zu den Aussagen von Frau Schwietzer, die das Bild gezeichnet hat, Frau Petra Köpping habe die Schließung der Geburtsstation in Kamenz veranlasst, war dies mitnichten der Fall. Diese Falschdarstellung ist zurückzuweisen. (Beifall SPD und BÜNDNISGRÜNE) Das Thema ist wichtig; es bewegt. Daher sind wir der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion Die Linke sehr dankbar, dass sie bereits zwei Anträge zum Thema Hebammenversorgung und Geburtshilfe auf den Weg gebracht haben. Wir werden sie gemeinsam konsultieren. Insofern freue ich mich auf diesen Prozess. Den AfD-Antrag lehnen wir ab. (Beifall SPD) Vierter Vizepräsident Albrecht Pallas: Wir hörten Frau Kollegin Stellbrink von der SPD-Fraktion. Als Nächstes ergreift Frau Kollegin Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. Bitte, Frau Kollegin.
