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Roberto Kuhnert

AfD 25.06.2026 Sitzungen 8/31

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Vorfall an der Oberschule in Schleife, von dem ich in einer der letzten Plenarsitzungen berichtete, wird Ihnen sicher noch in Erinnerung sein. Allerdings war dieser Vorfall, wie ich an weiteren Beispielen belegen konnte, alles andere als ein Einzelfall, sondern öffentlich gewordener Dreck eines üblen Sumpfes. Aber genau dieser Fakt wirft Fragen auf. Welche Vereine und Institutionen, welche Personen tummeln sich wirklich in unseren Schulen, und was wird den Schülern dort alles zugemutet? (Zuruf Luise Neuhaus-Wartenberg, Die Linke) Im Netz finden sich jede Menge sogenannter Experten zu unterschiedlichsten Themen. Jeder x-Beliebige hält sich für prädestiniert, sogenannte Bildungsangebote zu machen. Schaut man genauer hin, sind diese Angebote in den meisten Fällen hochgradig politisch ideologisiert. Aber nicht nur das. Minderjährige Schutzbefohlene werden immer öfter in einer ideologisch geprägten Wokeness mit sexualisierten Themen belästigt und ihrem Alter entsprechend überfordert. (Beifall AfD) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bildung muss den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses folgen, wobei man mittlerweile auch dort genauer hinschauen sollte, um Verwässerungen frühzeitig zu erkennen. Schulen müssen als Räume des sachlichen Austauschs und des Lernens frei von externen Polarisierungen bleiben. Genau das hat die Staatsregierung eingeräumt, und zwar in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage mit der Drucksache 8/6923. Die Eigenverantwortung der Schulen und die pädagogische Freiheit eines Lehrers mögen gut gemeint sein. Dennoch dürfen nicht blindes Vertrauen und – sehen Sie es mir bitte nach – Naivität an den Tag gelegt werden. Das große und in Teilen blinde Vertrauen ist nachgewiesenermaßen den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenenthaltungen? – Damit ist die Überweisung beschlossen. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf des Entwurfs des Sächsischen Schulgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion AfD nicht nur einmal missbraucht worden. Aufgrund immer wieder auftretender Vorfälle ist dieses nicht mehr gegeben. Man gewinnt daraus resultierend den Eindruck, jeder habe Zugang zu unseren Schulen, zu unseren Kindern. Es bedarf nur einer entsprechenden Schulleitung oder eines Lehrers, welche Tür und Tor öffnen. So kann und darf es nicht weitergehen. Unsere Änderungen im Schulgesetz stärken wieder die Hoheit des Kultusministeriums über die Schulen. Wir wollen im Sächsischen Schulgesetz in § 35 b bzw. in § 36 festhalten: Externe Partner mit ihren Projektangeboten müssen sich zu Beginn eines Schuljahres einem Einwilligungsverfahren durch die Schulaufsichtsbehörde unterziehen. Nach erfolgter Einwilligung wird das Angebot in einem öffentlichen Katalog gelistet. Dort können die einzelnen Schulen aus den Angeboten auswählen. Erstens. Diese Einwilligung erfolgt unter Angabe des Trägers, der Zielsetzung des Projekts und Nachweis der Qualifikation aller am Projekt beteiligten Personen. Sie erfolgt nach Vorlage der verwendeten Materialien sowie einer Unterlassungserklärung für parteipolitischen Einfluss. Zweitens. Bei Pflichtveranstaltungen mit außerschulischen Institutionen und Partnern muss stets eine verantwortliche Lehrkraft anwesend sein. Drittens. Familien- und Sexualerziehung sollen ein positives Bild des Lebensentwurfs Familie vermitteln, und vor der Durchführung von Sexualprojekten durch außerschulische Institutionen und gesellschaftliche Partner sind die Eltern nicht nur zu informieren und ist der Inhalt mit ihnen zu besprechen, sondern es ist auch deren Einwilligung einzuholen. Dies stärkt das im Grundgesetz verankerte Recht der Eltern. Deshalb beantrage ich die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den zuständigen Ausschuss für Schule und Bildung. Ich bitte Sie, dieser Überweisung zuzustimmen. Danke. (Beifall AfD) Dritter Vizepräsident Prof. Dr. Jörg Scheibe: Wir hörten für die einreichende Fraktion Herrn Abg. Kuhnert. Meine Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Sechstes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Schulgesetzes an den Ausschuss für Schule und Bildung zu überweisen. Wer dem Vorschlag der Überweisung an diesen Ausschuss zustimmen möchte, den bitte ich Tagesordnungspunkt Aktionsplan für ein starkes Drucksache 8/7337, Antrag der Fraktionen Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE, AfD, BSW, Die Linke, fraktionsloser Abgeordneter und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile den Fraktionen CDU, SPD, BÜNDNISGRÜNE als Einreicherinnen das Wort. Zunächst spricht für die CDU-Fraktion Herr Abg. Ritter.

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